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   BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12   

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BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12 (https://dejure.org/2013,4186)
BPatG, Entscheidung vom 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12 (https://dejure.org/2013,4186)
BPatG, Entscheidung vom 14. März 2013 - 29 W (pat) 29/12 (https://dejure.org/2013,4186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 MarkenG, § 3 Abs 2 MarkenG, § 8 Abs 1 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - dreidimensionale Marke (Kappe eines Schreibgeräts) - abstrakte Unterscheidungseignung - grafische Darstellbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Markenfähigkeit und grafische Darstellbarkeit einer dreidimensionalen Marke sowie an die Abgrenzung zwischen dreidimensionaler Marke und Positionsmarke

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - dreidimensionale Marke (Kappe eines Schreibgeräts) - abstrakte Unterscheidungseignung - grafische Darstellbarkeit -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - dreidimensionale Marke (Kappe eines Schreibgeräts) - abstrakte Unterscheidungseignung - grafische Darstellbarkeit -

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - dreidimensionale Marke (Kappe eines Schreibgeräts) - abstrakte Unterscheidungseignung - grafische Darstellbarkeit -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12
    Zweitens muss es sich grafisch darstellen lassen und drittens abstrakt geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH - GRUR 2007, 231, 233 Rdnr. 28 - Dyson; GRUR 2004, 858, 859 Rdnr. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604, 606 Rdnr. 23 - Libertel; GRUR 2003, 145, 147 Rdnr. 45 - Sieckmann).

    Als Erfordernis der funktionsgemäßen Darstellung eines Zeichens ist nach den vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Grundsätzen notwendig, dass es klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv sein muss (GRUR 2003, 604, 606 Rdnr. 29 - Libertel).

  • EuGH, 25.01.2007 - C-321/03

    Dyson - Marken - Rechtsangleichung - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 2 - Begriff des

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12
    Auch wenn der Zeichenbegriff eine gewisse Bestimmtheit erfordert, werden dadurch nur sog. aleatorische, d. h. vom Zufall abhängige oder variable Zeichen, ausgeschlossen, die eine Vielzahl von Erscheinungsformen, wie z. B. beliebig wechselnde Formen, Buchstaben oder Farben zulassen (EuGH GRUR 2007, 231, 233 Rdnr. 35 - 39 - Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode auf Buchrücken) und damit gar nicht ein, sondern mehrere Zeichen beinhalten.

    Zweitens muss es sich grafisch darstellen lassen und drittens abstrakt geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH - GRUR 2007, 231, 233 Rdnr. 28 - Dyson; GRUR 2004, 858, 859 Rdnr. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604, 606 Rdnr. 23 - Libertel; GRUR 2003, 145, 147 Rdnr. 45 - Sieckmann).

  • BPatG, 21.07.2011 - 25 W (pat) 8/09

    Schokoladenstäbchen - Markenbeschwerdeverfahren - Schutzentziehungsverfahren -

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12
    Die Schokoladenstäbchen-Entscheidung des BPatG (GRUR 2012, 283) sei weder rechtskräftig noch auf den vorliegenden Fall anwendbar.

    Der von den Antragstellerinnen angeführte Schokoladenstäbchenfall vom 21. Juli 2011 (BPatG GRUR 2012, 283, 285) ist für das vorliegende Verfahren weder vorgreiflich, noch entscheidet er über einen vergleichbaren Fall.

  • BPatG, 04.07.2001 - 29 W (pat) 11/00

    Voraussetzungen für den Markenschutz bei dreidimensionaler aber von der Form her

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12
    In den Entscheidungen des BGH zu "Rado-Uhr II" und "Transformatorengehäuse" sowie des BPatG zum BIC-Kugelschreiber (GRUR 2002, 163) sei die Unvollständigkeit dreidimensionaler Abbildungen ausdrücklich gebilligt worden.

    Selbst bei erheblichen Verfahrensfehlern entfaltet die Eintragung - als Verwaltungsakt - Bindungswirkung, so dass eine eingetragene Marke nur bei Vorliegen der gesetzlich vorgesehenen Löschungsgründe wieder beseitigt werden kann (BPatGE 47, 209, 213 - MQI; BPatG GRUR 2002, 163, 164 - BIC-Kugelschreiber; Ströbele/Hacker/Kirschneck, MarkenG, 10. Aufl., § 50 Rdnr. 24 m. w. N.; a. A. Winkler, Festschrift von Mühlendahl, S. 279, 282 f.).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-273/00

    Sieckmann

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12
    Zweitens muss es sich grafisch darstellen lassen und drittens abstrakt geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH - GRUR 2007, 231, 233 Rdnr. 28 - Dyson; GRUR 2004, 858, 859 Rdnr. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604, 606 Rdnr. 23 - Libertel; GRUR 2003, 145, 147 Rdnr. 45 - Sieckmann).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12
    Zweitens muss es sich grafisch darstellen lassen und drittens abstrakt geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH - GRUR 2007, 231, 233 Rdnr. 28 - Dyson; GRUR 2004, 858, 859 Rdnr. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604, 606 Rdnr. 23 - Libertel; GRUR 2003, 145, 147 Rdnr. 45 - Sieckmann).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98

    Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12
    Die grafische Darstellbarkeit dient dabei im Wesentlichen drei Zwecken: erstens soll im Eintragungsverfahren der Beurteilung der Marke eine festgelegte Form zugrunde gelegt werden, zweitens soll die Eintragung im Register dadurch erst ermöglicht werden und drittens soll durch eine Veröffentlichung der Marken die Allgemeinheit über ihren Schutzumfang unterrichtet werden (BGH GRUR 2001, 1154 f. - Farbmarke violettfarben; BPatG GRUR 2005, 594, 595 - Hologramm).
  • BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04

    Variabler Strichcode

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12
    Auch wenn der Zeichenbegriff eine gewisse Bestimmtheit erfordert, werden dadurch nur sog. aleatorische, d. h. vom Zufall abhängige oder variable Zeichen, ausgeschlossen, die eine Vielzahl von Erscheinungsformen, wie z. B. beliebig wechselnde Formen, Buchstaben oder Farben zulassen (EuGH GRUR 2007, 231, 233 Rdnr. 35 - 39 - Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode auf Buchrücken) und damit gar nicht ein, sondern mehrere Zeichen beinhalten.
  • BPatG, 08.03.2005 - 24 W (pat) 102/03

    Hologramm

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12
    Die grafische Darstellbarkeit dient dabei im Wesentlichen drei Zwecken: erstens soll im Eintragungsverfahren der Beurteilung der Marke eine festgelegte Form zugrunde gelegt werden, zweitens soll die Eintragung im Register dadurch erst ermöglicht werden und drittens soll durch eine Veröffentlichung der Marken die Allgemeinheit über ihren Schutzumfang unterrichtet werden (BGH GRUR 2001, 1154 f. - Farbmarke violettfarben; BPatG GRUR 2005, 594, 595 - Hologramm).
  • BPatG, 21.12.2000 - 25 W (pat) 234/99

    Wiedergabe des Schutzgegenstandes bei Anmeldung einer dreidimensionale Marke

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12
    Abgesehen davon, dass sich die Entscheidung des BPatG zur "Penta Kartusche" (GRUR 2001, 521 f.) auf - hier nicht zu prüfende - formelle Mängel des Eintragungsverfahrens bezieht, kann eine einzige zweidimensionale Wiedergabe genügen, um eine dreidimensionale Marke ausreichend bestimmt und in allen wesentlichen Merkmalen vollständig wiederzugeben.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 18/98

    "Stabtaschenlampen II"; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 38/00

    "Käse in Blütenform"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftsnachweis;

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 46/98

    "Rado-Uhr II"; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen, die Form der Ware

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 48/98

    "Transformatorengehäuse"; Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen, ein

  • BPatG, 20.06.2018 - 26 W (pat) 15/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Flasche mit weißlich mattierter

    Die grafische Darstellbarkeit dient dabei im Wesentlichen drei Zwecken: erstens soll im Eintragungsverfahren der Beurteilung der Marke eine festgelegte Form zugrunde gelegt werden; zweitens soll die Eintragung der Marke im Register dadurch überhaupt ermöglicht werden und drittens soll durch eine Veröffentlichung der Eintragung die Allgemeinheit über die in Kraft stehenden Marken und ihren Schutzumfang unterrichtet werden (EuGH a. a. O. Rdnr. 47 Sieckmann; BGH GRUR 2013, 929 Rdnr. 14 - Schokoladenstäbchen II; BPatG 29 W (pat) 29/12 - Kappe eines Schreibgeräts).
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