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   BPatG, 14.06.2016 - 29 W (pat) 12/16   

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https://dejure.org/2016,26882
BPatG, 14.06.2016 - 29 W (pat) 12/16 (https://dejure.org/2016,26882)
BPatG, Entscheidung vom 14.06.2016 - 29 W (pat) 12/16 (https://dejure.org/2016,26882)
BPatG, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 29 W (pat) 12/16 (https://dejure.org/2016,26882)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Abs 4 MarkenG, § 52 Abs 2 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG, § 66 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "viva haushaltswaren (Wort-Bild-Marke)/VIVA (Unions-Wort-Bild-Marke)/VIVA" - Löschungsanordnung der jüngeren Marke ist aufgrund des Widerspruchs aus der Unions-Wort-Bild-Marke bestandskräftig geworden - Gegenstandslosigkeit der Beschwerde der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Widerrufs gegen die Eintragung der Wort-/Bildmarke "viva haushaltswaren" durch den Inhaber der Wortmarke "VIVA" wegen möglicher Verwechslungsgefahr; Anforderungen an eine Gegenstandsloserklärung einer Beschwerde ...

  • online-und-recht.de
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "viva haushaltswaren (Wort-Bild-Marke)/VIVA (Unions-Wort-Bild-Marke)/VIVA" - Löschungsanordnung der jüngeren Marke ist aufgrund des Widerspruchs aus der Unions-Wort-Bild-Marke bestandskräftig geworden - Gegenstandslosigkeit der Beschwerde der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "viva haushaltswaren (Wort-Bild-Marke)/VIVA (Unions-Wort-Bild-Marke)/VIVA" - Löschungsanordnung der jüngeren Marke ist aufgrund des Widerspruchs aus der Unions-Wort-Bild-Marke bestandskräftig geworden - Gegenstandslosigkeit der Beschwerde der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 20.11.2000 - 30 W (pat) 112/00
    Auszug aus BPatG, 14.06.2016 - 29 W (pat) 12/16
    Die Prüfung, ob ein Anlass besteht, die Rückzahlung der Beschwerdegebühr anzuordnen, erfolgt von Amts wegen, ohne dass es hierzu eines Antrags der Beschwerdeführerin bedarf (vgl. BPatG, Beschluss vom 20.11.2000, 30 W (pat) 112/00; Beschluss vom 15.01.1998, 25 W (pat) 206/97).
  • BPatG, 17.04.2019 - 25 W (pat) 521/19
    Die Prüfung, ob ein Anlass besteht, die Rückzahlung der Beschwerdegebühr anzuordnen, erfolgt von Amts wegen, ohne dass es hierzu eines Antrags der Beschwerdeführerin bedarf (vgl. BPatG, Beschlüsse vom 14. Juni 2016 29 W (pat) 12/16; vom 20. November 2000, 30 W (pat) 112/00; vom 15. Januar 1998, 25 W (pat) 206/97).
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