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   BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 33/09   

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BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2009,28506)
BPatG, Entscheidung vom 16.09.2009 - 26 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2009,28506)
BPatG, Entscheidung vom 16. September 2009 - 26 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2009,28506)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 33/09
    Dass es sich bei der angemeldeten Wortfolge insgesamt nicht um einen im Inland gebräuchlichen Begriff handelt, vermag die Unterscheidungskraft entgegen der Ansicht der Anmelderin nicht zu begründen; denn aus der bloßen Neuheit einer Marke kann noch nichts über deren Unterscheidungskraft hergeleitet werden, weshalb für die Annahme des Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG auch kein lexikalischer oder sonstiger Nachweis erforderlich ist, dass die Marke bereits im Verkehr verwendet wird (EuGH GRUR 2004, 146, 147, Nr. 32 - Doublemint; BGH GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 30 - Schuhpark).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 33/09
    Dass es sich bei der angemeldeten Wortfolge insgesamt nicht um einen im Inland gebräuchlichen Begriff handelt, vermag die Unterscheidungskraft entgegen der Ansicht der Anmelderin nicht zu begründen; denn aus der bloßen Neuheit einer Marke kann noch nichts über deren Unterscheidungskraft hergeleitet werden, weshalb für die Annahme des Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG auch kein lexikalischer oder sonstiger Nachweis erforderlich ist, dass die Marke bereits im Verkehr verwendet wird (EuGH GRUR 2004, 146, 147, Nr. 32 - Doublemint; BGH GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 30 - Schuhpark).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 33/09
    Maßgeblich ist letztlich, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (EuGH GRUR 2006, 229, 231, Nr. 34-37 - BioID).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 33/09
    Dabei sind nach ständiger Rechtsprechung fremdsprachige Begriffe den entsprechenden deutschen gleichzustellen, wenn die beteiligten inländischen Verkehrskreise in der Lage sind, die beschreibende Bedeutung der Marke zu erkennen (EuGH GRUR 2006, 411, 413, Nr. 32 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRENCE; GLOBAL POWER).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 33/09
    Unterscheidungskraft im Sinne der zuvor genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die sie bestimmt ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 f., Nr. 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 f. - Cityservice).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 33/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 33/09
    Im Übrigen entfaltet -was auch die Anmelderin nicht verkennt - selbst die Eintragung identischer Marken im Inland für die Beurteilung nachträglich angemeldeter Marken keinerlei rechtsverbindliche Wirkung in der Weise, dass die Anmelderin hieraus einen Anspruch auf Eintragung der Marke herleiten könnte (EuGH a. a. O, S. 1015 - BioID; GRUR 2009, 667, 668, Nr. 13 ff.; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 33/09
    Unterscheidungskraft im Sinne der zuvor genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die sie bestimmt ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 f., Nr. 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 f. - Cityservice).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 33/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 33/09
    Dabei sind nach ständiger Rechtsprechung fremdsprachige Begriffe den entsprechenden deutschen gleichzustellen, wenn die beteiligten inländischen Verkehrskreise in der Lage sind, die beschreibende Bedeutung der Marke zu erkennen (EuGH GRUR 2006, 411, 413, Nr. 32 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRENCE; GLOBAL POWER).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

  • BPatG, 06.03.2001 - 33 W (pat) 261/00
  • BPatG, 16.06.2004 - 28 W (pat) 194/03
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