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   BPatG, 17.10.2002 - 17 W (pat) 1/02   

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https://dejure.org/2002,3610
BPatG, 17.10.2002 - 17 W (pat) 1/02 (https://dejure.org/2002,3610)
BPatG, Entscheidung vom 17.10.2002 - 17 W (pat) 1/02 (https://dejure.org/2002,3610)
BPatG, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 17 W (pat) 1/02 (https://dejure.org/2002,3610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweiskraft von Internet-Archiven

  • softwarepatentnews.de (Leitsatz)

    Verfahrens zum Vorabspeichern von Computernetzwerk-Information

Besprechungen u.ä.

  • jurpc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wie nagelt man Pudding an die Wand? (Swen Kiesewetter-Köbinger; JurPC 51/2008)

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 323
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/00

    Wiedereinsetzung V; Sorgfaltspflichten des Patentanwalts

    Auszug aus BPatG, 17.10.2002 - 17 W (pat) 1/02
    Ein Patentanwalt, der denselben strengen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht wie ein Rechtsanwalt unterliegt, darf gewisse einfache Verrichtungen, die keine besondere Geistesarbeit oder juristische Schulung verlangen, zur selbständigen Erledigung an sein geschultes, überwachtes und zuverlässiges Büropersonal übertragen; er selbst muss allerdings durch geeignete allgemeine Anweisungen auf die Vermeidung von Fristversäumnissen hinwirken (vgl BGH NJW-RR 2001, 1502; Zöller, Zivilprozessordnung, 23. Aufl, § 233 Rn 23).
  • BGH, 02.07.1985 - X ZB 30/84

    "Methylomonas"; Erfüllung des Offenbarungserfordernisses hinsichtlich der

    Auszug aus BPatG, 17.10.2002 - 17 W (pat) 1/02
    Das Prüfungsverfahren verlief insoweit nicht sachgerecht: Allgemeine Informationen zählen zum Stand der Technik gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 PatG, sofern für die Zeit vor dem Anmelde- oder Prioritätstag ihre Existenz und ihr Inhalt nachgewiesen werden können (vgl dazu Schulte, PatG, 6. Aufl, § 3 Rdn 20 mit Bezug auf BGH GRUR 1985, 1035 "Methylomonas").
  • BGH, 04.10.1988 - VI ZB 21/88

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen Einwurfs in einen falschen

    Auszug aus BPatG, 17.10.2002 - 17 W (pat) 1/02
    Denn diese Tätigkeit gehört grundsätzlich zu den einfachen Verrichtungen im vorerwähnten Sinne (vgl BGH NJW-RR 1989, 126).
  • BPatG, 02.10.2019 - 18 W (pat) 1/18
    Die von der Anmelderin vorgelegte Gegenüberstellung des vorliegenden Anspruchsgegenstandes und des Anspruchsgegenstandes in der Entscheidung 17 W (pat) 1/02 des Bundespatentgerichts vom 17. Oktober 2002 zur Patentanmeldung 100 08 949.6 kann keinen Anlass für eine abweichende Beurteilung der beanspruchten Lehre geben.

    Da sich die genannte Entscheidung 17 W (pat) 1/02 nur auf den technischen Charakter des dortigen Anspruchsgegenstandes bezieht, kann sie keinen Anhaltspunkt dafür geben, inwiefern das vorliegend beanspruchte Verfahren den Patentierungsausschluss für Datenverarbeitungsprogramme als solche nach § 1 Abs. 3 i. V. m. 4 PatG im Sinne der aktuellen Rechtsprechung des BGH überwinden kann.

  • LG Düsseldorf, 05.10.2017 - 4b O 39/16

    Aerosolbehälter

    Das Internet ist in der Regel kein geeigneter Informationsdienst zur Ermittlung des Standes der Technik im Prüfungsverfahren (BPatG, Beschl. v. 17.10.2002, 17 W (pat) 1/02, GRUR 2003, 323, 324 f. - Computernetzwerk-Information).

    Denn für einen bestimmen Zeitpunkt der Vergangenheit lassen aktuell gefundene Informationen nicht die Feststellung zu, dass sie damals schon im Internet eingestellt waren und dass ihre damalige technische Lehre mit der aktuellen identisch ist (BPatG, Beschl. v. 17.10.2002, 17 W (pat) 1/02, GRUR 2003, 323, 324 f. - Computernetzwerk-Information).

  • BPatG, 26.03.2015 - 30 W (pat) 801/14

    Designbeschwerdeverfahren - zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe

    Wie das Bundespatentgericht zum Patentanmeldeverfahren bereits entschieden hat, ist das Internet in der Regel kein geeigneter Informationsdienst zur Ermittlung des Standes der Technik im Prüfungsverfahren, da aktuell gefundene Informationen nicht die Feststellung zulassen, dass sie bereits zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit im Internet eingestellt waren (BPatGE 46, 76, 80 f.  Computernetzwerk-Information; Benkard/Melullis, PatG, 10. Aufl., § 3 Rn. 62c; Schulte/Moufang, PatG, 9. Aufl. § 3 Rn. 41).
  • BPatG, 13.12.2016 - 3 Ni 5/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Thermische Isoliermatte zur Verwendung als

    Damit weicht der Senat von der Entscheidung BPatGE 46, 76 (= GRUR 2003, 323) - Computernetzwerk-Information ab, in der aktuell im Internet aufgefundene Informationen als nicht verwertbar angesehen wurden, ohne allerdings zu erwägen, dass sich aus der Fundstelle selbst Hinweise auf das Veröffentlichungsdatum ergeben können (großzügiger hingegen: Mitteilung des Europäischen Patentamts über die Anführung von Internet-Dokumenten, ABl. 2009, 456).
  • BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 807/18
    Zeugenaussagen als Beleg für den Zeitpunkt der Offenbarung dienen kann, BPatG BeckRS 2015, 10483; vgl. auch BPatGE 46, 76, 80 f.- Computernetzwerkinformation).
  • BPatG, 26.07.2011 - 3 Ni 7/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Pharmazeutische Zusammensetzung, umfassend

    MAl 1 17 W (pat) 1/02.
  • BPatG, 04.03.2020 - 19 W (pat) 46/18

    Patentbeschwerdeverfahren - zum Nachweis der öffentlichen Zugänglichkeit von

    Aufgrund des für eine positive Feststellung einer Vorveröffentlichung der Schriften E14 bis E16 nicht ausreichenden Informationsgehalts des Webarchivs bedarf es keiner Entscheidung des Senats, ob ein Webarchiv überhaupt einen zuverlässigen Beweis über Veröffentlichungen in der Vergangenheit ermöglichen kann (vgl. dazu BPatG, Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 17 W (pat) 1/02, BPatGE 46, 76-82 - Computernetzwerk-Information; z. B. Schulte, PatG, 10. Aufl., § 3 Rdn. 41 m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 24.05.2011 - 4b O 162/09

    Cistus incanus

    Für einen bestimmten Zeitpunkt der Vergangenheit lassen aktuell gefundene Informationen nämlich nicht die Feststellung zu, dass sie damals schon im Internet eingestellt waren und dass ihre damalige technische Lehre mit der aktuellen identisch ist (BGPatG GRUR 2003, 323 (324 f.) - Computernetzwerk-Information).
  • BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18
    Internetinhalten anders darstellt als etwa bei einem gedruckten Katalog mit Angabe des Druckdatums (der u. U. im Wege des Freibeweises oder i. V. m. Zeugenaussagen als Beleg für den Zeitpunkt der Offenbarung dienen kann, BPatG BeckRS 2015, 10483; vgl. auch BPatGE 46, 76, 80 f.- Computernetzwerkinformation).
  • BPatG, 14.07.2009 - 17 W (pat) 318/05
    Diese Bedenken sind grundsätzlich berechtigt, wie es der Senat in seiner Entscheidung "Computernetzwerk-Information" (17 W (pat) 1/02, in BPatGE 46, 76) bereits festgestellt hat.
  • BPatG, 08.04.2022 - 4 Ni 5/22

    Patentnichtigkeitssache - "System und Verfahren zur Übertragung von Daten

  • BPatG, 07.11.2019 - 2 Ni 7/17

    Mit einer ersten Anmeldung im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EPÜ kann nur die erste

  • BPatG, 26.10.2004 - 23 W (pat) 325/03
  • BPatG, 09.01.2003 - 17 W (pat) 47/00
  • BPatG, 19.02.2004 - 17 W (pat) 10/02
  • BPatG, 05.02.2004 - 23 W (pat) 301/02
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