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   BPatG, 18.01.2017 - 25 W (pat) 518/16   

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BPatG, 18.01.2017 - 25 W (pat) 518/16 (https://dejure.org/2017,1307)
BPatG, Entscheidung vom 18.01.2017 - 25 W (pat) 518/16 (https://dejure.org/2017,1307)
BPatG, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - 25 W (pat) 518/16 (https://dejure.org/2017,1307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "cheval naturel (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Unterscheidungskraft der Wort-/Bildmarke "cheval naturel" für Waren u. Dienstleistungen aus dem Bereich Gesundheits- u. Schönheitspflege für Tiere

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "cheval naturel (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "cheval naturel (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 25 W (pat) 518/16
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 25 W (pat) 518/16
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor), oder sonst gebräuchliche Wörter der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy; GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 25 W (pat) 518/16
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor), oder sonst gebräuchliche Wörter der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy; GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 25 W (pat) 518/16
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor), oder sonst gebräuchliche Wörter der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy; GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 25 W (pat) 518/16
    Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH ist aber eine ausschließlich aus beschreibenden Begriffen bestehende Wortfolge oder auch Wortneubildung im allgemeinen ebenfalls beschreibend, sofern kein merklicher Unterschied zwischen der Kombination der Wörter und der bloßen Summe der Bestandteile besteht (vgl. dazu Ströbele/ Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 196 bis 198 mit zahlreichen Rspr. Nachw.; z. B. EuGH GRUR 2004, 680 Rn. 39-41 - BIOMILD; EuGH GRUR 2006, 229 Rn. 34-37 - BioID).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 25 W (pat) 518/16
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 25 W (pat) 518/16
    Die Mehrdeutigkeit eines Begriffs bzw. einer Bezeichnung führt regelmäßig dann nicht zur Schutzfähigkeit, wenn zumindest eine der Bedeutungen - wie oben dargelegt - für die beanspruchten Produkte beschreibenden Charakter hat (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2008, 900, Rn. 15 - SPA II).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 25 W (pat) 518/16
    Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH ist aber eine ausschließlich aus beschreibenden Begriffen bestehende Wortfolge oder auch Wortneubildung im allgemeinen ebenfalls beschreibend, sofern kein merklicher Unterschied zwischen der Kombination der Wörter und der bloßen Summe der Bestandteile besteht (vgl. dazu Ströbele/ Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 196 bis 198 mit zahlreichen Rspr. Nachw.; z. B. EuGH GRUR 2004, 680 Rn. 39-41 - BIOMILD; EuGH GRUR 2006, 229 Rn. 34-37 - BioID).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 25 W (pat) 518/16
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor), oder sonst gebräuchliche Wörter der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy; GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 25 W (pat) 518/16
    Die oben beschriebenen graphischen Merkmale weisen keine vom Üblichen abweichenden und die Schutzfähigkeit rechtfertigenden Besonderheiten auf (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 Rn. 20 - antiKALK; Ströbele/ Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 191, 195 m. w. N.).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 527/22
    Die Unterscheidung zwischen Inhaltsstoffen, die auf natürlich-biologischem Wege gewonnen werden, und solchen synthetischen Ursprungs ist in diesem Warensegment von besonderer Bedeutung, weil der Verkehr Produkten, die auf die menschliche Haut oder auf menschliches Haar aufgetragen werden, besondere Aufmerksamkeit schenkt und natürliche Zutaten deutlich positiver, nämlich z. B. als gesundheitsschonender, bewertet als künstliche Bestandteile (BPatG 24 W (pat) 105/06 - NATURAL essences; 25 W (pat) 518/16 - cheval naturel).

    Das Wortzeichen "NATURSANFT" hat sich damit schon im Anmeldezeitpunkt, dem 11. Juni 2021, in einer werblich anpreisenden Angabe von Eigenschaften der beanspruchten Waren erschöpft (vgl. dazu auch: BPatG 25 W (pat) 518/16 - cheval naturel; 26 W (pat) 548/17 - EASYQUICK; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 28 W (pat) 43/06 - easy-quick; 28 W (pat) 546/12 - EasyCompact).

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