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   BPatG, 18.07.2013 - 25 W (pat) 574/12   

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BPatG, 18.07.2013 - 25 W (pat) 574/12 (https://dejure.org/2013,21255)
BPatG, Entscheidung vom 18.07.2013 - 25 W (pat) 574/12 (https://dejure.org/2013,21255)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 25 W (pat) 574/12 (https://dejure.org/2013,21255)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Kinder Spaß" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Wortkombination "Kinder Spaß" für Waren aus dem Bereich Eiweißpräparate für ernährungsmedizinische Zwecke

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kinder Spaß" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kinder Spaß" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.07.2013 - 25 W (pat) 574/12
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz 86 - Postkantoor).

    Insoweit ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42-44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z.B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zur fehlenden Bindungswirkung von Voreintragungen zu verweisen.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 18.07.2013 - 25 W (pat) 574/12
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u.a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - "FUSSBALL WM 2006").

    Insoweit ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42-44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z.B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zur fehlenden Bindungswirkung von Voreintragungen zu verweisen.

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 18.07.2013 - 25 W (pat) 574/12
    Insoweit ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42-44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z.B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zur fehlenden Bindungswirkung von Voreintragungen zu verweisen.

    Soweit aus der EuGH-Entscheidung Schwabenpost bzw. Bild.T-Online u. ZVS (GRUR 2009, 667), dort insbesondere aus Textziffer 17 gefolgert wurde und wird, dass der Registerstand mit entsprechenden Eintragungen relevant sei, entspricht dies im Übrigen nicht der Aussage der o.g. EuGH-Rechtsprechung.

  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 18.07.2013 - 25 W (pat) 574/12
    Insoweit ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42-44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z.B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zur fehlenden Bindungswirkung von Voreintragungen zu verweisen.

    Inzwischen ist auch klargestellt, dass es keinen wesentlichen Verfahrensmangel i.S.v. § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG darstellt, wenn die Markenstelle zur Eintragung ähnlicher Zeichen nicht im Einzelnen Gründe für eine differenzierte Beurteilung angibt und nicht dargelegt, dass sie die Voreintragungen für rechtswidrig hält (BGH GRUR 2011, 230, Tz. 10-13 - SUPERgirl und MarkenR 2011, 66, Tz. 10-13 - FREIZEIT Rätsel Woche; vgl. dazu auch die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145, 147, 148 - Linuxwerkstatt, die wohl zutreffend davon ausgeht, dass sich jedenfalls eine vermeintlich abschließende Aussage zur Frage der Schutzfähigkeit von nicht verfahrensgegenständlichen Drittmarken sogar verbietet; vgl. zur Voreintragungsproblematik auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 8, Rdn. 31 ff.).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.07.2013 - 25 W (pat) 574/12
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u.a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - "FUSSBALL WM 2006").
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 18.07.2013 - 25 W (pat) 574/12
    Insoweit ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42-44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z.B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zur fehlenden Bindungswirkung von Voreintragungen zu verweisen.
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 18.07.2013 - 25 W (pat) 574/12
    Eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe ist z.B. bei eher "reklamehaften" Informationen sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst breiten Bereich warenbezogener Eigenschaft beschreibend erfassen zu können (siehe dazu auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 8, Rdn. 112 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen; siehe insbesondere BGH GRUR 2008, 900, Tz. 13 - SPA II und GRUR 2009, 952, Tz. 17 - Willkommen im Leben).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 18.07.2013 - 25 W (pat) 574/12
    Eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe ist z.B. bei eher "reklamehaften" Informationen sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst breiten Bereich warenbezogener Eigenschaft beschreibend erfassen zu können (siehe dazu auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 8, Rdn. 112 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen; siehe insbesondere BGH GRUR 2008, 900, Tz. 13 - SPA II und GRUR 2009, 952, Tz. 17 - Willkommen im Leben).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 18.07.2013 - 25 W (pat) 574/12
    Inzwischen ist auch klargestellt, dass es keinen wesentlichen Verfahrensmangel i.S.v. § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG darstellt, wenn die Markenstelle zur Eintragung ähnlicher Zeichen nicht im Einzelnen Gründe für eine differenzierte Beurteilung angibt und nicht dargelegt, dass sie die Voreintragungen für rechtswidrig hält (BGH GRUR 2011, 230, Tz. 10-13 - SUPERgirl und MarkenR 2011, 66, Tz. 10-13 - FREIZEIT Rätsel Woche; vgl. dazu auch die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145, 147, 148 - Linuxwerkstatt, die wohl zutreffend davon ausgeht, dass sich jedenfalls eine vermeintlich abschließende Aussage zur Frage der Schutzfähigkeit von nicht verfahrensgegenständlichen Drittmarken sogar verbietet; vgl. zur Voreintragungsproblematik auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 8, Rdn. 31 ff.).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

    Auszug aus BPatG, 18.07.2013 - 25 W (pat) 574/12
    Inzwischen ist auch klargestellt, dass es keinen wesentlichen Verfahrensmangel i.S.v. § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG darstellt, wenn die Markenstelle zur Eintragung ähnlicher Zeichen nicht im Einzelnen Gründe für eine differenzierte Beurteilung angibt und nicht dargelegt, dass sie die Voreintragungen für rechtswidrig hält (BGH GRUR 2011, 230, Tz. 10-13 - SUPERgirl und MarkenR 2011, 66, Tz. 10-13 - FREIZEIT Rätsel Woche; vgl. dazu auch die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145, 147, 148 - Linuxwerkstatt, die wohl zutreffend davon ausgeht, dass sich jedenfalls eine vermeintlich abschließende Aussage zur Frage der Schutzfähigkeit von nicht verfahrensgegenständlichen Drittmarken sogar verbietet; vgl. zur Voreintragungsproblematik auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 8, Rdn. 31 ff.).
  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

  • BPatG, 20.08.2020 - 25 W (pat) 547/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "KLEINE FREUDE" - fehlende Unterscheidungskraft

    Da der angesprochene Verkehr zudem an identische oder ähnliche Bezeichnungen und an deren werbliche Verwendung gewöhnt ist, wird er die angemeldete Wortkombination stets als Werbung verstehen, ohne in ihnen zugleich einen betrieblichen Herkunftshinweis zu erkennen (vgl. PAVIS PROMA BPatG 25 W (pat) 536/12 - WINERFREUDE; 25 W (pat) 574/12 - Kinder Spaß; HABM/EUIPO R 1729/12 CADEAU).
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