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   BPatG, 19.09.2016 - 25 W (pat) 101/14   

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https://dejure.org/2016,42948
BPatG, 19.09.2016 - 25 W (pat) 101/14 (https://dejure.org/2016,42948)
BPatG, Entscheidung vom 19.09.2016 - 25 W (pat) 101/14 (https://dejure.org/2016,42948)
BPatG, Entscheidung vom 19. September 2016 - 25 W (pat) 101/14 (https://dejure.org/2016,42948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "GRANDIOS AssekuranzKontor" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Unterscheidungskraft des Wortmarke "GRANDIOS AssekuranzKontor" im Rahmen einer Patentanmeldung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "GRANDIOS AssekuranzKontor" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "GRANDIOS AssekuranzKontor" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 19.09.2016 - 25 W (pat) 101/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 19.09.2016 - 25 W (pat) 101/14
    Hiervon ausgehend besitzen Bezeichnungen keine Unterscheidungskraft, denen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus BPatG, 19.09.2016 - 25 W (pat) 101/14
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher bzw. -abnehmers der fraglichen Produkte abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 19.09.2016 - 25 W (pat) 101/14
    Das Schutzhindernis beruht auf dem Allgemeininteresse an der Freihaltung von Zeichen, die keine Herkunftsfunktion erfüllen (vgl. EUGH, GRUR 2008, 608 Rn. 59 - EUROHYPO; BGH GRUR 2014, 565 Rn. 17 - smartbook).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 19.09.2016 - 25 W (pat) 101/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 19.09.2016 - 25 W (pat) 101/14
    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft u. a. aber auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Produkte zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird (BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 19.09.2016 - 25 W (pat) 101/14
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher bzw. -abnehmers der fraglichen Produkte abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 19.09.2016 - 25 W (pat) 101/14
    Das Schutzhindernis beruht auf dem Allgemeininteresse an der Freihaltung von Zeichen, die keine Herkunftsfunktion erfüllen (vgl. EUGH, GRUR 2008, 608 Rn. 59 - EUROHYPO; BGH GRUR 2014, 565 Rn. 17 - smartbook).
  • BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 24/09

    IDEAL Versicherung fehlt nicht die Unterscheidungskraft für

    Auszug aus BPatG, 19.09.2016 - 25 W (pat) 101/14
    Ebenso wenig führe der Verweis der Anmelderin auf eine angeblich vergleichbare Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 16. September 2009 (BPatG 29 W (pat) 24/09) zur Schutzfähigkeit des Zeichens "IDEAL Versicherung" zu einer anderen Bewertung der Markenstelle.
  • BPatG, 24.06.2004 - 25 W (pat) 54/03
    Auszug aus BPatG, 19.09.2016 - 25 W (pat) 101/14
    Der ebenfalls veraltete, aber durchaus noch gebräuchliche Begriff "Kontor" steht für die "Niederlassung eines Handelsunternehmens" und ist ebenso ein Synonym für "Büro" (vgl. dazu auch die Ausführungen des Senats zu der Bezeichnung "e-contor/elektronisches Kontor/Büro", Beschluss vom 24. Juni 2004, 25 W (pat) 54/03).
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