Rechtsprechung
   BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25899
BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02 (https://dejure.org/2007,25899)
BPatG, Entscheidung vom 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02 (https://dejure.org/2007,25899)
BPatG, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 28 W (pat) 2/02 (https://dejure.org/2007,25899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,25899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 9/04

    Scherkopf

    Auszug aus BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02
    Auf die zugelassene Rechtsbeschwerde der Löschungsantragstellerin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17. November 2005 die patentgerichtliche Entscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (BGH GRUR 2006, 588 - Scherkopf).

    Damit sollte dem begrenzten Zweck des Warenzeichenschutzes Rechnung getragen und ein Alleinherstellungsrecht funktionell bedingter Waren über die hierfür vorgesehenen, speziellen technischen Schutzrechte hinaus ausgeschlossen werden (vgl. auch BGH GRUR 2006, 588, Rdn. 12 - Scherkopf).

    Da sich die angegriffene Bildmarke somit lediglich in der naturgetreuen Darstellung von technisch bedingten und damit im Hinblick auf die beanspruchten Waren wesensbestimmenden Gestaltungselementen erschöpft, fehlte ihr zum Eintragungszeitpunkt der Zeichencharakter i. S. v. § 1 WZG, ohne dass dieses generelle Eintragungshindernis durch die geltend gemachte Durchsetzung des Zeichens im Verkehr überwunden werden konnte (vgl. BGH GRUR 2006, 588, Rdn. 12 - Scherkopf).

  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 12/04

    Rasierer mit drei Scherköpfen

    Auszug aus BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02
    Diese Feststellungen des Senats hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung im Parallelverfahren 28 W (pat) 147/02 ausdrücklich bestätigt und hervorgehoben, dass "es sich bei der Anordnung der drei Scherköpfe in einem gleichseitigen Dreieck sowie bei den kreisförmig angeordneten Schlitzen, durch die die Barthaare den in den Scherköpfen sich bewegenden Messern zugeführt werden, um Gestaltungsmerkmale handelt, die allein der technischen Wirkung zuzuschreiben sind" (vgl. BGH GRUR 2006, 589, Rdn. 20 - Rasierer mit drei Scherköpfen).

    Dieser Ausschlusstatbestand erfasst dabei nicht nur dreidimensionale Marken, sondern auch Bildmarken, die ausschließlich aus der grafischen Darstellung der Form einer Ware bestehen, deren wesentliche Merkmale zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind (vgl. EuGH a. a. O., Rdn. 76) und zwar unabhängig davon, ob die fragliche technische Wirkung auch durch andere Formen erzielt werden kann (vgl. BGH GRUR 2006, 589, Rdn. 19 - Rasierer mit drei Scherköpfen).

  • BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 147/02
    Auszug aus BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02
    Diese Feststellungen des Senats hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung im Parallelverfahren 28 W (pat) 147/02 ausdrücklich bestätigt und hervorgehoben, dass "es sich bei der Anordnung der drei Scherköpfe in einem gleichseitigen Dreieck sowie bei den kreisförmig angeordneten Schlitzen, durch die die Barthaare den in den Scherköpfen sich bewegenden Messern zugeführt werden, um Gestaltungsmerkmale handelt, die allein der technischen Wirkung zuzuschreiben sind" (vgl. BGH GRUR 2006, 589, Rdn. 20 - Rasierer mit drei Scherköpfen).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner bereits zitierten Entscheidung in dem Parallelverfahren 28 W (pat) 147/02 lediglich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit zur Erhebung eines Sachverständigenbeweises nach § 74 Abs. 1 MarkenG im Registerverfahren grundsätzlich gegeben ist.

  • BGH, 05.10.2006 - I ZB 86/05

    Farbmarke gelb/grün II

    Auszug aus BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02
    Für eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung - vergleichbar der Fallgestaltung in BGH GRUR 2007, 55 - gelb/grün II, oder in BPatG BlPMZ 2006, 423 - Taschenlampe II - sind im vorliegenden Fall keine Gründe ersichtlich und auch von der Markeninhaberin nicht belegt worden.
  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04

    Porsche Boxster

    Auszug aus BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02
    Vielmehr stellt diese Norm in richtlinienkonformer Auslegung ein spezielles Freihaltebedürfnis dar, das im öffentlichen Interesse die Monopolisierung von technischen Lösungen oder Eigenschaften einer Ware ausschließt, mit der Mitbewerber daran gehindert werden können, ihre Waren mit diesen technischen Lösungen oder Eigenschaften zu versehen (EuGH GRUR 2002, 804, Rdn. 78 - Philips; BGH MarkenR 2006, 274, Rdn. 13 - Porsche Boxter).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02
    Vielmehr stellt diese Norm in richtlinienkonformer Auslegung ein spezielles Freihaltebedürfnis dar, das im öffentlichen Interesse die Monopolisierung von technischen Lösungen oder Eigenschaften einer Ware ausschließt, mit der Mitbewerber daran gehindert werden können, ihre Waren mit diesen technischen Lösungen oder Eigenschaften zu versehen (EuGH GRUR 2002, 804, Rdn. 78 - Philips; BGH MarkenR 2006, 274, Rdn. 13 - Porsche Boxter).
  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75

    Trockenrasierer

    Auszug aus BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02
    Solche Gestaltungsmittel und ihre naturgetreue Abbildung betrafen aber nach der Rechtsprechung zum WZG das Wesen der Ware selbst (vgl. BGH GRUR 1977, 602, 606 - Trockenrasierer) und waren nach § 1 WZG nicht zeichenfähig, wobei es auf mögliche Gestaltungsvarianten nicht ankam (BGH GRUR 1962, 299, 302 - formstrip).
  • BGH, 09.01.1962 - I ZR 142/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02
    Solche Gestaltungsmittel und ihre naturgetreue Abbildung betrafen aber nach der Rechtsprechung zum WZG das Wesen der Ware selbst (vgl. BGH GRUR 1977, 602, 606 - Trockenrasierer) und waren nach § 1 WZG nicht zeichenfähig, wobei es auf mögliche Gestaltungsvarianten nicht ankam (BGH GRUR 1962, 299, 302 - formstrip).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 70/07

    "Drei-Scherkopf-Rasierer" - Bindungswirkung der Markeneintragung für das

    Das neuerlich befasste BPatG hat sodann mit Beschlüssen vom 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02, 147/02, 149/02 und 37/05 - wiederum die Löschung/Schutzentziehung angeordnet und zur Begründung ausgeführt, dass die vier Marken wegen ihrer technischen Merkmale nicht schutzfähig seien.

    Auf der Grundlage der Feststellungen des BGH in seinen im Rechtsbeschwerdeverfahren ergangenen Beschlüssen vom 17.11.2005 und der weiteren Ausführungen des zur Beurteilung technischer Sachverhalte ungleich sachkundigeren 28. Senats beim BPatG, welche dieser in seinen Beschlüssen vom 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02, 147/02, 149/02 und 37/05 - vertreten hat, spricht die überwiegende Wahrscheinlichkeit gegen eine Schutzfähigkeit der Marken.

  • BPatG, 30.06.2016 - 25 W (pat) 33/13

    Bonbonverpackung mit Fähnchen - (Markenbeschwerdeverfahren - "Bonbonverpackung

    Die Schutzhindernisse des § 3 Abs. 2 MarkenG könnten ansonsten nämlich durch bloße bildliche (= zweidimensionale) Darstellungen sehr einfach und entgegen dem Schutzzweck der Vorschrift, nämlich die Monopolisierung warenbedingter Formen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), "technischer Lösungen" (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) und rein "warenwertbedinger" Formen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) zu verhindern, umgangen werden (inzwischen jedenfalls zu § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG = Art. 3 Buchst. e) ii) der Markenrechtsrichtlinie/MRRL wohl einhellige Auffassung, vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 3 Rn. 94 und Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, 3. Aufl., § 3 Rn. 54, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen, insbesondere Urteil des EuGH vom 18. Juni 2002 - C-299/99 = GRUR 2002, 804 Rn. 76 - Philips; noch deutlicher Urteil des EuGH vom 22. Juni 2006 - C-25/05 = GRUR Int. 2006, 846 - August Storck / HABM [Bonbonverpackung]; vgl. auch Beschluss des BPatG vom 22. Februar 2007 -28 W (pat) 2/02 - Schereinheit eines Rasierapparats; die BPatG-Entscheidung ist über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich; soweit ersichtlich hat der BGH sich zu dieser Problematik bislang nicht, jedenfalls nicht ausdrücklich geäußert, auch nicht in der der vorstehenden Entscheidung des BPatG vorausgehenden Entscheidung GRUR 2006, 589 - Rasierer mit drei Scherköpfen).
  • BPatG, 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bauteil - Teil eines Haftverschlusses (3d-Marke)" -

    Es stellt daher ein starkes Indiz für die Annahme einer technisch bedingten Formgebung dar, wenn es sich bei den fraglichen Gestaltungselementen um technische Merkmale handelt, die in Patent- oder Offenlegungsschriften entweder in den Ansprüchen oder in der Beschreibung dargestellt sind (vgl. BPatG, Beschluss vom 22.2.07 - Az.: 28 W (pat) 2/02, BeckRS 2007, 06640 - Scherkopf).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht