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   BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 85/11   

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https://dejure.org/2012,19256
BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 85/11 (https://dejure.org/2012,19256)
BPatG, Entscheidung vom 26.04.2012 - 30 W (pat) 85/11 (https://dejure.org/2012,19256)
BPatG, Entscheidung vom 26. April 2012 - 30 W (pat) 85/11 (https://dejure.org/2012,19256)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "QM System Navi (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewinnung eines eigenständigen betrieblichen Herkunftshinweises durch besondere graphische Ausgestaltung eines an sich nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteils i.R.e. markenrechtlichen Eintragung

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "QM System Navi (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "QM System Navi (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "QM System Navi (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06

    Kinder III

    Auszug aus BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 85/11
    Je unmittelbarer die Marke daher die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, umso gewichtiger muss die graphische Gestaltung ausfallen, um das beanspruchte Zeichen insgesamt zum individuellen Herkunftszeichen zu erheben (vgl. BGH GRUR 2009, 954, 955 [Nr. 16, 17] - Kinder III in Bestätigung von BPatG GRUR 2007, 324, 326 - Kinder (schwarz-rot); BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BPatG GRUR 1996, 410, 411 - Color COLLECTION).

    Die gewählte Farbstellung mag an die von der Deutschen Telekom umfangreich benutzte Farbkombination erinnern; dass ihr von Hause aus markenmäßige Unterscheidungskraft zukommt, ist jedoch nicht ersichtlich (vgl. auch BGH GRUR 2009, 954, 955 [Nr. 16, 17] - Kinder III in Bestätigung von BPatG GRUR 2007, 324, 326 - Kinder (schwarz-rot); EuGH MarkenR 2012, 66 - Deutsche Bahn).

    Hingewiesen sei aber darauf, dass die fehlende originäre Schutzfähigkeit des schwarz-roten "kinder"-Schriftzuges gerichtlich festgestellt worden ist; die Eintragung dieser Marken beruht auf der nachgewiesenen Verkehrsdurchsetzung dieser Gestaltung (vgl. BGH GRUR 2009, 954, 955 [Nr. 16, 17] - Kinder III in Bestätigung von BPatG GRUR 2007, 324, 326 - Kinder (schwarz-rot)).

  • BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03

    Kinder (schwarz-rot)

    Auszug aus BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 85/11
    Je unmittelbarer die Marke daher die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, umso gewichtiger muss die graphische Gestaltung ausfallen, um das beanspruchte Zeichen insgesamt zum individuellen Herkunftszeichen zu erheben (vgl. BGH GRUR 2009, 954, 955 [Nr. 16, 17] - Kinder III in Bestätigung von BPatG GRUR 2007, 324, 326 - Kinder (schwarz-rot); BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BPatG GRUR 1996, 410, 411 - Color COLLECTION).

    Die gewählte Farbstellung mag an die von der Deutschen Telekom umfangreich benutzte Farbkombination erinnern; dass ihr von Hause aus markenmäßige Unterscheidungskraft zukommt, ist jedoch nicht ersichtlich (vgl. auch BGH GRUR 2009, 954, 955 [Nr. 16, 17] - Kinder III in Bestätigung von BPatG GRUR 2007, 324, 326 - Kinder (schwarz-rot); EuGH MarkenR 2012, 66 - Deutsche Bahn).

    Hingewiesen sei aber darauf, dass die fehlende originäre Schutzfähigkeit des schwarz-roten "kinder"-Schriftzuges gerichtlich festgestellt worden ist; die Eintragung dieser Marken beruht auf der nachgewiesenen Verkehrsdurchsetzung dieser Gestaltung (vgl. BGH GRUR 2009, 954, 955 [Nr. 16, 17] - Kinder III in Bestätigung von BPatG GRUR 2007, 324, 326 - Kinder (schwarz-rot)).

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 85/11
    Je unmittelbarer die Marke daher die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, umso gewichtiger muss die graphische Gestaltung ausfallen, um das beanspruchte Zeichen insgesamt zum individuellen Herkunftszeichen zu erheben (vgl. BGH GRUR 2009, 954, 955 [Nr. 16, 17] - Kinder III in Bestätigung von BPatG GRUR 2007, 324, 326 - Kinder (schwarz-rot); BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BPatG GRUR 1996, 410, 411 - Color COLLECTION).

    Eine herkunftsindividualisierende Wirkung kann ihm nicht beigemessen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK).

  • BPatG, 21.07.2011 - 30 W (pat) 83/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "QM-System-Navi" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 85/11
    Dies hat der Senat mit Beschluss vom 21. Juli 2011 bestätigt (30 W (pat) 83/10).

    Wie der Senat bereits in dem zitierten Beschluss vom 21. Juli 2011 in der Sache 30 W (pat) 83/10 ausgeführt hat, erschöpft sich die Wortzusammenstellung "QM System Navi" in der beschreibenden Aussage, dass es bei den von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen um einen "Qualitätsmanagement-Wegweiser" bzw. ein "Leitsystem für ein Qualitätsmanagementsystem" geht.

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 85/11
    Ein Eingehen auf die von der Anmelderin aufgezeigten Voreintragungen ist nicht veranlasst (vgl. BGH GRUR 2012, 276, 277 [Nr. 18] - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 85/11
    Im Ansatz zutreffend ist allerdings, dass durch eine besondere graphische Ausgestaltung an sich nicht unterscheidungskräftiger Wortbestandteile ein eigenständiger betrieblicher Herkunftshinweis erreicht werden kann (vgl. BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN , wegen der stilisierten, drehbaren Buchstabenfolge).
  • EuGH, 07.12.2011 - C-45/11

    Deutsche Bahn / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    Auszug aus BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 85/11
    Die gewählte Farbstellung mag an die von der Deutschen Telekom umfangreich benutzte Farbkombination erinnern; dass ihr von Hause aus markenmäßige Unterscheidungskraft zukommt, ist jedoch nicht ersichtlich (vgl. auch BGH GRUR 2009, 954, 955 [Nr. 16, 17] - Kinder III in Bestätigung von BPatG GRUR 2007, 324, 326 - Kinder (schwarz-rot); EuGH MarkenR 2012, 66 - Deutsche Bahn).
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