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   BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14   

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BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14 (https://dejure.org/2015,20686)
BPatG, Entscheidung vom 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14 (https://dejure.org/2015,20686)
BPatG, Entscheidung vom 27. Juli 2015 - 24 W (pat) 524/14 (https://dejure.org/2015,20686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Königsfelder Stern" - geografische Herkunftsangabe - Beschaffenheitsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Königsfelder Stern" - geografische Herkunftsangabe - Beschaffenheitsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2012, 272, Rn. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss).

    Namentlich an der Freihaltung von Angaben, die zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der Waren, für die die Eintragung der Marke beantragt wird, dienen können, besteht ein Allgemeininteresse, das insbesondere darauf beruht, dass diese Angaben nicht nur die Qualität und andere Eigenschaften der betroffenen Waren oder Dienstleistungen anzeigen, sondern auch die Vorlieben der Verbraucher in anderer Weise beeinflussen können, etwa dadurch, dass sie eine Verbindung zwischen den Waren und einem Ort herstellen, der positiv besetzte Vorstellungen hervorrufen kann (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 26 - Chiemsee; BPatG GRUR 2006, 509 Rn. 19 - PORTLAND).

    Die Eignung, im Verkehr zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu dienen, fehlt einer Angabe nur dann, wenn auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren oder Dienstleistungen mit der betreffenden Ortsangabe vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (vgl. EUGH GRUR 1999, 723 Rn. 31, 43 - Chiemsee; BPatG GRUR 2006, 509 Rn. 19 - PORTLAND; Beschluss vom 14. November 2012 - 26 W (pat) 7/12 - Otranto, PAVIS PROMA; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 424).

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2012, 272, Rn. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss).

    Bezüglich der weiteren Waren "Druckereierzeugnisse" und "Lampenschirmhalter; Lampenfassungen; Zubehör für Lampen, nämlich Lampenaufhängevorrichtungen" ist die Wortfolge als Inhaltsangabe einer Druckschrift geeignet bzw. weist zu den beanspruchten typischen Hilfswaren einen engen beschreibenden Bezug auf (siehe dazu in Bezug auf § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH GRUR 2012, 272 Rn. 14 - Rheinpark-Center Neuss).

  • BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Auszug aus BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14
    Namentlich an der Freihaltung von Angaben, die zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der Waren, für die die Eintragung der Marke beantragt wird, dienen können, besteht ein Allgemeininteresse, das insbesondere darauf beruht, dass diese Angaben nicht nur die Qualität und andere Eigenschaften der betroffenen Waren oder Dienstleistungen anzeigen, sondern auch die Vorlieben der Verbraucher in anderer Weise beeinflussen können, etwa dadurch, dass sie eine Verbindung zwischen den Waren und einem Ort herstellen, der positiv besetzte Vorstellungen hervorrufen kann (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 26 - Chiemsee; BPatG GRUR 2006, 509 Rn. 19 - PORTLAND).

    Die Eignung, im Verkehr zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu dienen, fehlt einer Angabe nur dann, wenn auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren oder Dienstleistungen mit der betreffenden Ortsangabe vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (vgl. EUGH GRUR 1999, 723 Rn. 31, 43 - Chiemsee; BPatG GRUR 2006, 509 Rn. 19 - PORTLAND; Beschluss vom 14. November 2012 - 26 W (pat) 7/12 - Otranto, PAVIS PROMA; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 424).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2012, 272, Rn. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14
    Das Zeichen ist als Verknüpfung der im Bereich Weihnachtsschmuck generischen Angabe "Stern" mit dem vorangestellten adjektivischen Wortbestandteil "Königsfelder" sprachüblich gebildet (vgl. u. a. "Nürnberger Christbaumschmuck"; "Dresdner Christbaumsterne"; BPatG, Beschl. v. 10. Juni 2010, 30 W (pat) 58/08 - Heringsdorfer Jod Sole, PAVIS PROMA) und geht in der Gesamtheit nicht über die Bedeutung ihrer Einzelbestandteile hinaus (vgl. EuGH GRUR 2006, 229 Rn. 29 - BioID).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14
    Einer überregionaler Bekanntheit der Ortsangabe bedarf es dafür nicht zwingend (vgl. BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG, Beschl. v. 27.11.2014 - 30 W (pat) 549/13 -, Kanzlei Hamburg Gänsemarkt, PAVIS PROMA, vgl. auch BPatG, a. a. O., Heringsdorfer Jod Sole).
  • BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 7/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Otranto" - geographische Herkunftsangabe - kein

    Auszug aus BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14
    Die Eignung, im Verkehr zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu dienen, fehlt einer Angabe nur dann, wenn auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren oder Dienstleistungen mit der betreffenden Ortsangabe vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (vgl. EUGH GRUR 1999, 723 Rn. 31, 43 - Chiemsee; BPatG GRUR 2006, 509 Rn. 19 - PORTLAND; Beschluss vom 14. November 2012 - 26 W (pat) 7/12 - Otranto, PAVIS PROMA; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 424).
  • BPatG, 25.09.2012 - 33 W (pat) 62/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kronenburg" - geographische Angabe -

    Auszug aus BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14
    Hierfür spricht zudem, dass der Ausdruck mit den häufig anzutreffenden Namensbestandteilen "Königs-" und "-feld" eine typische Ortsbezeichnung darstellt und deswegen regelmäßig als geografische Angabe verstanden wird, selbst wenn die Verkehrskreise über keine weiteren Kenntnisse über den Ort verfügen sollten (vgl. BPatG, Beschl. v. 25. September 2012 - 33 W (pat) 62/10 -, Kronenburg, PAVIS PROMA).
  • BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 58/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "Heringsdorfer Jod Sole" - Freihaltungsbedürfnis -

    Auszug aus BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14
    Das Zeichen ist als Verknüpfung der im Bereich Weihnachtsschmuck generischen Angabe "Stern" mit dem vorangestellten adjektivischen Wortbestandteil "Königsfelder" sprachüblich gebildet (vgl. u. a. "Nürnberger Christbaumschmuck"; "Dresdner Christbaumsterne"; BPatG, Beschl. v. 10. Juni 2010, 30 W (pat) 58/08 - Heringsdorfer Jod Sole, PAVIS PROMA) und geht in der Gesamtheit nicht über die Bedeutung ihrer Einzelbestandteile hinaus (vgl. EuGH GRUR 2006, 229 Rn. 29 - BioID).
  • BPatG, 27.11.2014 - 30 W (pat) 549/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kanzlei Hamburg Gänsemarkt" - Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14
    Einer überregionaler Bekanntheit der Ortsangabe bedarf es dafür nicht zwingend (vgl. BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG, Beschl. v. 27.11.2014 - 30 W (pat) 549/13 -, Kanzlei Hamburg Gänsemarkt, PAVIS PROMA, vgl. auch BPatG, a. a. O., Heringsdorfer Jod Sole).
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