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   BPatG, 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10   

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BPatG, 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10 (https://dejure.org/2011,15406)
BPatG, Entscheidung vom 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10 (https://dejure.org/2011,15406)
BPatG, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 33 W (pat) 69/10 (https://dejure.org/2011,15406)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 26 Abs 1 MarkenG, § 26 Abs 2 MarkenG, § 26 Abs 3 S 1 MarkenG, § 43 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "RRP/Reynolds Roadpacker (RRP)/TSCHACHE RRP Reynolds Road Packer 235 (Wort-Bild-Marke)" - fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - abweichende Benutzungsformen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 26 Abs 1 MarkenG, § 26 Abs 2 MarkenG, § 26 Abs 3 S 1 MarkenG, § 43 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "RRP/Reynolds Roadpacker (RRP)/TSCHACHE RRP Reynolds Road Packer 235 (Wort-Bild-Marke)" - fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - abweichende Benutzungsformen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Inhabers der Marke Reynolds Roadpacker (RRP) auf Löschung der Marke RRP; Anforderungen an die ernsthafte Benutzung einer Marke; Ermittlung des sog. Benutzungszwangs

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "RRP/Reynolds Roadpacker (RRP)/TSCHACHE RRP Reynolds Road Packer 235 (Wort-Bild-Marke)" - fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - abweichende Benutzungsformen

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "RRP/Reynolds Roadpacker (RRP)/TSCHACHE RRP Reynolds Road Packer 235 (Wort-Bild-Marke)" - fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - abweichende Benutzungsformen

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "RRP/Reynolds Roadpacker (RRP)/TSCHACHE RRP Reynolds Road Packer 235 (Wort-Bild-Marke)" - fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - abweichende Benutzungsformen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "RRP/Reynolds Roadpacker (RRP)/TSCHACHE RRP Reynolds Road Packer 235 (Wort-Bild-Marke)" - fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - abweichende Benutzungsformen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 27.01.2004 - C-259/02

    La Mer Technology

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10
    Eine ernsthafte Benutzung liegt vor, wenn die Marke nicht nur symbolisch, sondern entsprechend ihrer Hauptfunktion zur Garantie der Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, benutzt wird, um für diese Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (EuGH C-259/02 (Nr. 19) - La Mer Technology; EuGH GRUR 2003, 425 (Nr. 35 - 39) - Ansul/Ajax).

    Dritten sollen Rechte aus der Marke dementsprechend nicht entgegengehalten werden können, wenn die Marke ihren geschäftlichen Sinn und Zweck verliert, der darin besteht, für mit dem Zeichen versehene Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen bzw. zu sichern, indem sie dem Verkehr ermöglicht, die mit dem Zeichen gekennzeichneten Waren von den Waren anderer Herkunft zu unterscheiden (EuGH GRUR 2003, 425 (Nr. 36, 43) - Ansul/Ajax; EuGH GRUR Int. 2007, 1009 (Nr. 72) - BAINBRIDGE; EuGH C-259/02 (Nr. 19) - La Mer Technology).

    Benutzungshandlungen außerhalb des Benutzungszeitraums werden nach ständiger Rechtsprechung nämlich nur zur Untermauerung der Ernsthaftigkeit einer mengenmäßig begrenzten Benutzung innerhalb des maßgeblichen Zeitraums berücksichtigt, nicht aber, wenn eine Benutzung im einschlägigen Zeitraum gar nicht belegt worden ist (vgl. EuGH C-259/02 (Nr. 30, 31) - La Mer Technology; BGH GRUR 1985, 926 - topfitz/topfit; BPatG GRUR 2009, 64 (67) - GALLUP II; vgl. EuG GRUR Int. 2010, 318 (Nr. 41) - COLORIS).

  • EuG, 30.11.2009 - T-353/07

    Esber / OHMI - Coloris Global Coloring Concept (COLORIS)

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10
    Durch dieses Erfordernis soll die Gesamtzahl der in der Union eingetragenen und geschützten Marken und damit die Anzahl der zwischen ihnen möglichen Konflikte verringert werden (EuG GRUR Int. 2010, 318 (Nr. 20) - COLORIS).

    Die Garantiefunktion der Marke, die dem Verkehr ermöglichen soll, die Ware von Waren anderer Herkunft zu unterscheiden, ist nämlich nur gewahrt, wenn das im Verkehr verwendete Zeichen von der Form, in der es eingetragen ist, nur unmaßgeblich abweicht und die beiden Zeichen somit insgesamt als gleichwertig angesehen werden können (EuG GRUR Int. 2010, 60 (Nr. 30) - ATLAS TRANSPORT; vgl. auch EuG GRUR Int. 2010, 318 (Nr. 30 ff.) - COLORIS).

    Benutzungshandlungen außerhalb des Benutzungszeitraums werden nach ständiger Rechtsprechung nämlich nur zur Untermauerung der Ernsthaftigkeit einer mengenmäßig begrenzten Benutzung innerhalb des maßgeblichen Zeitraums berücksichtigt, nicht aber, wenn eine Benutzung im einschlägigen Zeitraum gar nicht belegt worden ist (vgl. EuGH C-259/02 (Nr. 30, 31) - La Mer Technology; BGH GRUR 1985, 926 - topfitz/topfit; BPatG GRUR 2009, 64 (67) - GALLUP II; vgl. EuG GRUR Int. 2010, 318 (Nr. 41) - COLORIS).

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94

    "ECCO"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10
    Bei Wort- und Wort-/Bildmarken bestimmen nämlich die einzelnen Wortelemente den kennzeichnenden Charakter mit und dürfen deshalb in der Regel nicht weggelassen werden (BGH GRUR 1997, 744 (746) - ECCO; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 26 Rd. 119, 120 m. w. N.).

    Aus diesem Grund können allenfalls Wortbestandteile ohne kennzeichnende Funktion, wie z. B. glatt beschreibende Angaben, weggelassen werden (BGH GRUR 2009, 772 (Nr. 45) - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 1997, 744 (746) - ECCO; BGH GRUR 2008, 618 (Nr. 12) - AKZENTA; Ekey/Klippel/Bender, MarkenR, 2. Aufl., § 26 Rd. 112).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10
    Ob eine Veränderung des kennzeichnenden Charakters i. S. v. § 26 Abs. 3 Satz 1 MarkenG vorliegt, bemisst sich dementsprechend danach, ob der Verkehr unter Berücksichtigung der jeweils branchenüblichen Form der Verwendung von Marken die eingetragene und die benutzte Form gerade bei Wahrnehmung der jeweiligen Unterschiede dem Gesamteindruck nach als dieselbe Marke ansieht (BGH GRUR 2000, 1038 (1039) - Kornkammer; BGH GRUR 2007, 592 (Nr. 12) - bodo Blue Night; BGH GRUR 2008, 616 (Nr. 12) - AKZENTA; BGH GRUR 2009, 772 (Nr. 39) - Augsburger Puppenkiste).

    Aus diesem Grund können allenfalls Wortbestandteile ohne kennzeichnende Funktion, wie z. B. glatt beschreibende Angaben, weggelassen werden (BGH GRUR 2009, 772 (Nr. 45) - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 1997, 744 (746) - ECCO; BGH GRUR 2008, 618 (Nr. 12) - AKZENTA; Ekey/Klippel/Bender, MarkenR, 2. Aufl., § 26 Rd. 112).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10
    Die Benutzungshandlungen müssen zwar nicht den gesamten Zeitraum der fünf Jahre ausfüllen (EuGH GRUR 2008, 343 (Nr. 74) - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 616 (Nr. 23) - AKZENTA), sie müssen sich jedoch auf den maßgeblichen Zeitraum erstrecken (Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 26 Rd. 52).

    Dritten sollen Rechte aus der Marke dementsprechend nicht entgegengehalten werden können, wenn die Marke ihren geschäftlichen Sinn und Zweck verliert, der darin besteht, für mit dem Zeichen versehene Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen bzw. zu sichern, indem sie dem Verkehr ermöglicht, die mit dem Zeichen gekennzeichneten Waren von den Waren anderer Herkunft zu unterscheiden (EuGH GRUR 2003, 425 (Nr. 36, 43) - Ansul/Ajax; EuGH GRUR Int. 2007, 1009 (Nr. 72) - BAINBRIDGE; EuGH C-259/02 (Nr. 19) - La Mer Technology).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10
    Die Benutzungshandlungen müssen zwar nicht den gesamten Zeitraum der fünf Jahre ausfüllen (EuGH GRUR 2008, 343 (Nr. 74) - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 616 (Nr. 23) - AKZENTA), sie müssen sich jedoch auf den maßgeblichen Zeitraum erstrecken (Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 26 Rd. 52).

    Ob eine Veränderung des kennzeichnenden Charakters i. S. v. § 26 Abs. 3 Satz 1 MarkenG vorliegt, bemisst sich dementsprechend danach, ob der Verkehr unter Berücksichtigung der jeweils branchenüblichen Form der Verwendung von Marken die eingetragene und die benutzte Form gerade bei Wahrnehmung der jeweiligen Unterschiede dem Gesamteindruck nach als dieselbe Marke ansieht (BGH GRUR 2000, 1038 (1039) - Kornkammer; BGH GRUR 2007, 592 (Nr. 12) - bodo Blue Night; BGH GRUR 2008, 616 (Nr. 12) - AKZENTA; BGH GRUR 2009, 772 (Nr. 39) - Augsburger Puppenkiste).

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10
    Eine ernsthafte Benutzung liegt vor, wenn die Marke nicht nur symbolisch, sondern entsprechend ihrer Hauptfunktion zur Garantie der Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, benutzt wird, um für diese Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (EuGH C-259/02 (Nr. 19) - La Mer Technology; EuGH GRUR 2003, 425 (Nr. 35 - 39) - Ansul/Ajax).

    Dritten sollen Rechte aus der Marke dementsprechend nicht entgegengehalten werden können, wenn die Marke ihren geschäftlichen Sinn und Zweck verliert, der darin besteht, für mit dem Zeichen versehene Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen bzw. zu sichern, indem sie dem Verkehr ermöglicht, die mit dem Zeichen gekennzeichneten Waren von den Waren anderer Herkunft zu unterscheiden (EuGH GRUR 2003, 425 (Nr. 36, 43) - Ansul/Ajax; EuGH GRUR Int. 2007, 1009 (Nr. 72) - BAINBRIDGE; EuGH C-259/02 (Nr. 19) - La Mer Technology).

  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 20/03

    GALLUP

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10
    Zwar sind an einen entsprechenden Nachweis keine zu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BGH GRUR 2006, 152 (Nr. 23) - GALLUP; BPatGE GRUR 1997, 836 (837) - Apfelbauer; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 26 Rd. 124), die bloße Duldung der Drittbenutzung durch den Markeninhaber reicht indes nicht aus (Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 26 Rd. 84 m. w. N.).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06

    Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10
    Aus diesem Grund können allenfalls Wortbestandteile ohne kennzeichnende Funktion, wie z. B. glatt beschreibende Angaben, weggelassen werden (BGH GRUR 2009, 772 (Nr. 45) - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 1997, 744 (746) - ECCO; BGH GRUR 2008, 618 (Nr. 12) - AKZENTA; Ekey/Klippel/Bender, MarkenR, 2. Aufl., § 26 Rd. 112).
  • BPatG, 15.01.2008 - 33 W (pat) 205/01

    GALLUP II

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10
    Benutzungshandlungen außerhalb des Benutzungszeitraums werden nach ständiger Rechtsprechung nämlich nur zur Untermauerung der Ernsthaftigkeit einer mengenmäßig begrenzten Benutzung innerhalb des maßgeblichen Zeitraums berücksichtigt, nicht aber, wenn eine Benutzung im einschlägigen Zeitraum gar nicht belegt worden ist (vgl. EuGH C-259/02 (Nr. 30, 31) - La Mer Technology; BGH GRUR 1985, 926 - topfitz/topfit; BPatG GRUR 2009, 64 (67) - GALLUP II; vgl. EuG GRUR Int. 2010, 318 (Nr. 41) - COLORIS).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02

    OTTO

  • BPatG, 15.02.2007 - 26 W (pat) 348/03
  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 107/83

    "topfitz/topfit"; Benutzung eines Warenzeichens bei geringen Umsätzen

  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 71/04

    bodo Blue Night

  • BPatG, 23.08.2011 - 33 W (pat) 526/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCORPION BODO'S FINEST (Wort-Bild-Marke) /

    Dies gilt indes nur, wenn sie den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändern (§ 26 Abs. 3 MarkenG; vgl. EuG GRUR Int. 2010, 60 (Nr. 29) - ATLAS TRANSPORT; BPatG 33 W (pat) 69/10 - RRP/TschacheRRPReynoldsRoadpacker).
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