Rechtsprechung
   BPatG, 30.05.2007 - 29 W (pat) 85/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26057
BPatG, 30.05.2007 - 29 W (pat) 85/05 (https://dejure.org/2007,26057)
BPatG, Entscheidung vom 30.05.2007 - 29 W (pat) 85/05 (https://dejure.org/2007,26057)
BPatG, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 29 W (pat) 85/05 (https://dejure.org/2007,26057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,26057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 30.05.2007 - 29 W (pat) 85/05
    Insoweit bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige beschreibende Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS; GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z).

    Für die Annahme einer beschreibenden Bedeutung genügt es danach bereits, wenn ein Zeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 ff. - Rn. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674 ff. - Rn. 97 - POSTKANTOOR).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 30.05.2007 - 29 W (pat) 85/05
    Beide Sinnrichtungen sind dem inländischen Verkehr - im IT-Bereich jedenfalls dem Fachverkehr (EuGH GRUR 2006, 411 ff. - Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla) - bekannt.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften steht der Schutzfähigkeit einer Anmeldung nämlich schon entgegen, wenn entweder der Fachverkehr oder der normal informierte, angemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher in dem beanspruchten Zeichen eine im Vordergrund stehende, beschreibende Aussage erkennt (EuGH GRUR 2006, 411 ff. - Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; i. Ü. GRUR 2003, 55 - Rn. 56 - Arsenal; BGH GRUR 2004, 947 - Gazoz; GRUR 2002, 814, 815 - Festspielhaus I; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn. 101).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 30.05.2007 - 29 W (pat) 85/05
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2006, 229 - Rn. 27 ff. - BioID; GRUR 2004, 1027 - Rn. 42 ff. - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2003, 604 - Rn. 62 - Libertel; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).

    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage ist, oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht