Rechtsprechung
   BSG, 01.10.2014 - B 9 SB 53/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33252
BSG, 01.10.2014 - B 9 SB 53/14 B (https://dejure.org/2014,33252)
BSG, Entscheidung vom 01.10.2014 - B 9 SB 53/14 B (https://dejure.org/2014,33252)
BSG, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - B 9 SB 53/14 B (https://dejure.org/2014,33252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,33252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 407a Abs 2 S 1 ZPO, § 407a Abs 2 S 2 ZPO, § 62 SGG, § 103 SGG, § 109 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens - Delegierung von Untersuchungen an Hilfskräfte - Qualitätsmängel - Untersuchungsmaxime - Bitte um Anhörung - hinreichend bestimmt formulierter ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 407a Abs 2 S 1 ZPO, § 407a Abs 2 S 2 ZPO, § 62 SGG, § 103 SGG, § 109 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens - Delegierung von Untersuchungen an Hilfskräfte - Qualitätsmängel - Untersuchungsmaxime - Bitte um Anhörung - hinreichend bestimmt formulierter ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 24/03 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweisaufnahme - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BSG, 01.10.2014 - B 9 SB 53/14 B
    Andererseits erlaubt § 407a Abs. 2 S 2 ZPO dem Sachverständigen, sich zur Erledigung des Gutachtenauftrags anderer Personen - auch anderer Ärzte - zu bedienen.Seine uneingeschränkte persönliche Verantwortung für das Gutachten erklärt der beauftragte Sachverständige durch seine Unterschrift mit dem sinngemäßen Zusatz, er habe die Arbeit seines qualifizierten Mitarbeiters selbst nachvollzogen und sich zu eigen gemacht, er sei aufgrund eigener Überzeugung und Urteilsbildung einverstanden (BSG Beschluss vom 15.7.2004 - B 9 V 24/03 B - SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 RdNr 7 mwN) .

    Ein Sachverständigengutachten kann bei Fehlen der danach erforderlichen Angaben (Name und Qualifikation des mitarbeitenden Arztes sowie Umfang der Mitarbeit) unverwertbar sein, wenn das Gericht einen auf entsprechende Information gerichteten Antrag eines Beteiligten übergeht und dieser ein berechtigtes Interesse an den genannten Angaben hat (BSG Beschluss vom 15.7.2004 - B 9 V 24/03 B - SozR 4-1750 § 407a Nr. 2) .

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 01.10.2014 - B 9 SB 53/14 B
    Denn Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Auszug aus BSG, 01.10.2014 - B 9 SB 53/14 B
    Dies ist bei rechtskundig vertretenen Beteiligten wie dem Kläger regelmäßig anzunehmen, wenn in der letzten mündlichen Verhandlung nur noch ein Sachantrag gestellt und der Beweisantrag nicht wenigstens hilfsweise wiederholt wird (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 S 73 mwN) .
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 01.10.2014 - B 9 SB 53/14 B
    Solchen Beweisanregungen kommt prozessual und im Hinblick auf die Aufklärungsrüge nicht dieselbe Bedeutung zu wie einem förmlichen Beweisantrag (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 20) .
  • BSG, 30.01.2006 - B 2 U 358/05 B

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 01.10.2014 - B 9 SB 53/14 B
    Entscheidend ist, dass der Sachverständige die Schlussfolgerungen seines Mitarbeiters überprüft und durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für das Gutachten übernimmt (vgl BSG Beschluss vom 30.1.2006 - B 2 U 358/05 B - Juris RdNr 4) .
  • BSG, 31.05.1996 - 2 BU 16/96

    Bestimmung der Anforderungen an eine Beschwerde wegen Ablehnung eines

    Auszug aus BSG, 01.10.2014 - B 9 SB 53/14 B
    Denn die Beschwerde zeigt nicht auf, dass das LSG in seinem Urteil von einem förmlichen Beweisantrag des Klägers ausgegangen wäre und diesen beschieden hätte (vgl BSG Beschluss vom 31.5.1996 - 2 BU 16/96 - Juris) .
  • BSG, 10.10.2016 - B 13 R 172/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - eigenmächtige Übertragung eines

    Insoweit bedarf es näherer Darlegungen, denn bei Beachtung der gerichtlichen Anordnungen liegt nicht von vornherein der Fall einer unzulässigen, zur Unverwertbarkeit eines Gutachtens führenden Delegation der Sachverständigentätigkeit auf Hilfskräfte vor (vgl hierzu BSG Beschluss vom 1.10.2014 - B 9 SB 53/14 B - Juris RdNr 6) .
  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 B 37.15

    Hilfspersonaleinsatz bei Erstellung eines Sachverständigengutachten

    Ihre Grenze findet diese Mitwirkung anderer Personen darin, dass die volle persönliche Verantwortung des vom Gericht ausgewählten Sachverständigen gewahrt bleiben muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1984 - 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 ; Beschluss vom 25. Juli 1994 - 8 B 56.94 - juris Rn. 3 sowie zuletzt etwa BSG, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - B 9 SB 53/14 B - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BSG, 08.06.2021 - B 13 R 294/20 B

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Verfahrensrüge im

    Ein solches berechtigtes Interesse liegt vor, wenn die zugänglichen Informationen objektiv nicht darauf schließen lassen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein weiterer Arzt an der Erstellung eines Gutachtens mitgearbeitet hat und über welche Qualifikation dieser verfügt (BSG Beschluss vom 1.10.2014 - B 9 SB 53/14 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 17.07.2015 - B 11 AL 32/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verkennung der Beweislast -

    Selbst wenn schließlich der Vortrag der Klägerin zur Vernehmung der angebotenen Zeugin als eine Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG) zu verstehen wäre, wäre der Bezeichnungspflicht (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG iVm § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) nur genügt, wenn die Klägerin angegeben hätte, wann, in welcher Form und zu welchem Thema sie einen Antrag auf Vernehmung ihrer Tochter beim LSG gestellt hat (vgl BSG, Beschluss vom 1.10.2014 - B 9 SB 53/14 B).
  • BSG, 01.09.2022 - B 9 SB 1/22 B

    Feststellung eines GdB; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren;

    Soweit sich vielmehr nicht aus der Eigenart des Gutachtenthemas ergibt, dass für bestimmte Untersuchungen die spezielle Sachkunde und Erfahrung des Sachverständigen benötigt wird und/oder es - wie insbesondere bei psychiatrischen Begutachtungen - auf seinen persönlichen Eindruck während der gesamten Untersuchung ankommt, reicht es aus, wenn der Sachverständige die von Hilfskräften erhobenen Daten und Befunde nachvollzieht oder sich auf andere Weise einen persönlichen Eindruck verschafft ( BSG Beschluss vom 8.6.2021 aaO; BSG Beschluss vom 1.10.2014 - B 9 SB 53/14 B - juris RdNr 6, jeweils mwN) .
  • BSG, 25.01.2017 - B 1 KR 8/16 BH

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Wirtschaftlichkeitsgebot -

    Die schriftliche Abfassung des Gutachtens gehört nicht in jedem Fall zu den unverzichtbaren Kernaufgaben, die der Sachverständige zwingend selbst wahrnehmen muss (vgl dazu BSG Beschluss vom 30.1.2006 - B 2 U 358/05 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 1.10.2014 - B 9 SB 53/14 B - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 06.04.2020 - B 9 SB 47/19 B

    Feststellung einer Schwerbehindeng

    Anders als ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag eignet sich eine solche Bitte oder Anregung nicht dazu, das LSG vor einer Verletzung seiner Amtsermittlungsplicht zu warnen und davon zu überzeugen, weiter Beweis zu erheben (vgl Senatsbeschluss vom 1.10.2014 - B 9 SB 53/14 B - juris RdNr 13) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - L 3 U 212/13
    Nach dieser Vorschrift ist der Sachverständige nicht befugt, den Auftrag auf einen anderen zu übertragen (BSG, Beschluss vom 01. Oktober 2014 - B 9 SB 53/14 B -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht