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   BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 4/13 R   

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https://dejure.org/2014,23500
BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 4/13 R (https://dejure.org/2014,23500)
BSG, Entscheidung vom 02.09.2014 - B 1 KR 4/13 R (https://dejure.org/2014,23500)
BSG, Entscheidung vom 02. September 2014 - B 1 KR 4/13 R (https://dejure.org/2014,23500)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1a SGB 5, § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 13 Abs 3 SGB 5, § 18 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 20.12.1991, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Auslandsbehandlung zur Erhaltung der Sehfähigkeit für bestimmte Zeit - Kuba-Therapie - Wirksamkeitsnachweis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine sog. Kuba-Therapie bei einer Netzhauterkrankung mit drohender Erblindung

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Auslandsbehandlung zur Erhaltung der Sehfähigkeit für bestimmte Zeit - Kuba-Therapie - Wirksamkeitsnachweis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine sog. Kuba-Therapie bei einer Netzhauterkrankung mit drohender Erblindung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine sog. Kuba-Therapie bei einer Netzhauterkrankung mit drohender Erblindung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 24
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG -

    Auszug aus BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 4/13 R
    Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen, soweit die Verurteilung der Beklagten zur Kostenerstattung für die auf Kuba durchgeführte Augenbehandlung betroffen gewesen ist (BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3) , weil das LSG dem nach § 109 SGG gestellten Antrag des Klägers, Beweis zur Eignung der durchgeführten Heilbehandlung durch den Sachverständigen Prof. M (Universität Bologna) zu erheben, nicht nachgekommen war.

    Nach den auch den erkennenden Senat bindenden Vorgaben (vgl § 170 Abs. 5 SGG) des ersten Revisionsurteils (BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr 30) beruht der geltend gemachte Anspruch auf § 18 Abs. 1 S 1 SGB V (in der hier noch maßgeblichen bis 31.12.2003 geltenden Fassung des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21.12.1992, BGBl I 2266) .

    Der Anspruch setzt ua nach den bindenden Vorgaben (vgl § 170 Abs. 5 SGG) des ersten Revisionsurteils (BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr 29) grundsätzlich voraus, dass die Leistung im Ausland den Anforderungen an das Qualitätsgebot (§ 2 Abs. 1 S 3 SGB V) entspricht.

    Nach den bindenden Vorgaben (vgl § 170 Abs. 5 SGG) des ersten Revisionsurteils (BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr 30) kommen Abmilderungen der Anforderungen des Qualitätsgebots infolge grundrechtsorientierter Auslegung des Leistungsrechts der GKV auch im Anwendungsbereich des § 18 SGB V in Betracht.

    Nach der Rechtsprechung, auf die das erste Revisionsurteil verweist (BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr 30) , bedarf es hierfür zunächst der Feststellung, dass der Kläger im Zeitpunkt der Behandlung an einer Krankheit litt, die zumindest wertungsmäßig mit lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen vergleichbar ist.

    Diesbezüglich hat das erste Revisionsurteil vorgegeben, dass hierfür eine drohende Erblindung in Betracht kommt, hochgradige Sehstörungen demgegenüber nicht ausreichen (BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr 31) .

    Sodann ist nach der Rechtsprechung, auf die das erste Revisionsurteil verweist (BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr 32) , die Feststellung erforderlich, ob, und wenn ja mit welcher Zielrichtung, bezüglich dieser Krankheit zumindest eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung steht und für den Kläger anwendbar ist.

    Des Weiteren ist nach der Rechtsprechung, auf die das erste Revisionsurteil verweist (BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr 32) , festzustellen, mit welcher Zielsetzung die sog Kuba-Therapie bei Prof. Dr. P durchgeführt wird und ob bezüglich dieser Behandlungsmethode eine "auf Indizien gestützte", nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf im Zeitpunkt der Behandlung des Klägers bestand.

    Nach der Rechtsprechung, auf die das erste Revisionsurteil verweist (BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr 30) , ist es bei der abstrakten und konkreten Prüfung von Risiken und Nutzen geboten, jeweils das erreichbare Behandlungsziel iS von § 27 Abs. 1 S 1 SGB V zu berücksichtigen.

    Ist dem so, sind diese Methoden untereinander hinsichtlich Eignung, Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit zu vergleichen (vgl zum Ganzen zB BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12, RdNr 25 f mwN - LITT, bezogen in BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr 30).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 4/13 R
    Dabei sind Differenzierungen im Sinne der Geltung abgestufter Evidenzgrade nach dem Grundsatz vorzunehmen "je schwerwiegender die Erkrankung und 'hoffnungsloser' die Situation, desto geringere Anforderungen an die 'ernsthaften Hinweise' auf einen nicht ganz entfernt liegenden Behandlungserfolg" (BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4, RdNr 40; mit ähnlicher Tendenz schon: Di Fabio, Risikoentscheidungen im Rechtsstaat, 1994, 179; Laufs, in: Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl 2002, § 130 RdNr 23) .
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 4/13 R
    Ist dem so, sind diese Methoden untereinander hinsichtlich Eignung, Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit zu vergleichen (vgl zum Ganzen zB BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12, RdNr 25 f mwN - LITT, bezogen in BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr 30).
  • BSG, 10.11.2022 - B 1 KR 28/21 R

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Versorgung mit medizinischen

    Anders als im Rahmen von § 2 Abs. 1a SGB V hängen die Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht nicht von der Schwere der Erkrankung ab (zur Abstufung der Evidenzgrade bei § 2 Abs. 1a SGB V s BSG vom 4.4.2006 - B 1 KR 7/05 R - BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4, RdNr 40; BSG vom 2.9.2014 - B 1 KR 4/13 R - SozR 4-2500 § 18 Nr. 9 RdNr 17) .
  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 21/19 R

    Kostenerstattung für ambulante Augenoperation

    Nach den unangegriffenen, den Senat bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) drohte der Klägerin auch keine Erblindung als wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung (vgl BSG vom 2.9.2014 - B 1 KR 4/13 R - SozR 4-2500 § 18 Nr. 9) .
  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 22/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Das BSG hat diese verfassungsrechtlichen Vorgaben in der Folge näher konkretisiert und dabei in die grundrechtsorientierte Auslegung auch Erkrankungen einbezogen, die mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung wertungsmäßig vergleichbar sind, wie etwa der nicht kompensierbare Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion (vgl zB BSG Urteil vom 4.4.2006 - B 1 KR 12/04 R - BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7, RdNr 31 - D-Ribose; BSG Urteil vom 20.4.2010 - B 1/3 KR 22/08 R - BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr 31 - Kuba-Therapie; BSG Urteil vom 2.9.2014 - B 1 KR 4/13 R - SozR 4-2500 § 18 Nr. 9 RdNr 13 - Kuba-Therapie) .

    Auch hier wäre erforderlich, dass nach den konkreten Umständen des Falls der Verlust der Sehfähigkeit innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit drohte (vgl BSG Urteil vom 20.4.2010 - B 1/3 KR 22/08 R - BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr 31 - Kuba-Therapie; BSG Urteil vom 2.9.2014 - B 1 KR 4/13 R - SozR 4-2500 § 18 Nr. 9 RdNr 13 - Kuba-Therapie) .

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 5 KR 1653/15

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für eine Immuntherapie mit dendritischen

    Wirksamkeitsindizien können sich aber auch außerhalb von Studien oder Leitlinien ärztlicher Fachgesellschaften finden, etwa in der wissenschaftlichen Diskussion, Assoziationsbeobachtungen, pathophysiologischen Überlegungen, deskriptiven Darstellungen, Einzelfallberichten, nicht mit Studien belegten Meinungen anerkannter Experten und Berichten von Expertenkomitees und Konsensuskonferenzen (BSG, Urteil vom 04.02.2006, - B 1 KR 7/05 R -) oder in Verlaufsbeobachtungen, unterstützt durch Parallelbeobachtungen im Rahmen von Tierversuchen und untermauert durch wissenschaftliche Erklärungsmodelle (BSG, Urteil vom 02.09.2014, - B 1 KR 4/13 R -).

    Die Anforderungen an das für die grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungskatalogs vielfach - so auch hier - im Vordergrund stehende Merkmal der indiziengestützten nicht ganz fern liegenden Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf (dazu näher, insbesondere zur abstrakten und konkret-individuellen Prüfung und Abwägung von Risiken und Nutzen der Behandlungsmethode, BSG, Urteil vom 02.09.2014, - B 1 KR 4/13 R -, in juris Rdnr. 16) dürfen nicht (gänzlich) aufgelöst werden.

    Hierzu neigt der MDK nach den Erfahrungen des Senats tendenziell, etwa durch das Verlangen eines Wirksamkeits- und Nutzennachweises durch evidenzbasierte Studien (vgl. etwa Senatsurteil vom 19.03.2014, - L 5 KR 1496/13 -, in juris: Behandlung des Schleimhautmelanoms durch Immuntherapie mit dendritischen Zellen; auch BSG, Urteil vom 02.09.2014, - B 1 KR 4/13 R - in juris Rdnr. 16).

    Davon ausgehend hat das BSG etwa Assoziationsbeobachtungen, pathophysiologische Überlegungen, deskriptive Darstellungen, Einzelfallberichte, nicht mit Studien belegte Meinungen anerkannter Experten und Berichte von Expertenkomitees und Konsensuskonferenzen (Urteil vom 04.02.2006, - B 1 KR 7/05 R -, in juris) oder Verlaufsbeobachtungen an Hand von 126 operierten Menschen, unterstützt durch Parallelbeobachtungen im Rahmen von Tierversuchen und untermauert durch wissenschaftliche Erklärungsmodelle (Urteil vom 02.09.2014, - B 1 KR 4/13 R -, in juris) für geeignete Indizien erachtet, um das Bestehen von mehr als bloß ganz entfernt (fern) liegenden Aussichten auf eine spürbar(e) positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf durch eine Therapie nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu begründen (Urteil vom 02.09.2014, a.a.O.).

    Steht bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen bzw. wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung eine nach allgemeinem Standard anerkannte Behandlungsmethode generell nicht zur Verfügung oder scheidet sie im konkreten Einzelfall (nachgewiesenermaßen) aus, sind schließlich Differenzierungen im Sinne der Geltung abgestufter Evidenzgrade nach dem Grundsatz vorzunehmen: je schwerwiegender die Erkrankung und hoffnungsloser die Situation, desto geringere Anforderungen an die ernsthaften "Hinweise" auf einen nicht ganz entfernt liegenden Behandlungserfolg (vgl. ebenfalls etwa BSG, Urteil vom 02.09.2014, a.a.O., Rdnr. 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 KR 1036/16

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für die Gewährung einer

    Wirksamkeitsindizien können sich aber auch außerhalb von Studien oder Leitlinien ärztlicher Fachgesellschaften finden, etwa in der wissenschaftlichen Diskussion, Assoziationsbeobachtungen, pathophysiologischen Überlegungen, deskriptiven Darstellungen, Einzelfallberichten, nicht mit Studien belegten Meinungen anerkannter Experten und Berichten von Expertenkomitees und Konsensuskonferenzen (vgl BSG vom 4.4.2006 - B 1 KR 7/05 R = BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4) oder in Verlaufsbeobachtungen, unterstützt durch Parallelbeobachtungen im Rahmen von Tierversuchen und untermauert durch wissenschaftliche Erklärungsmodelle (vgl BSG vom 2.9.2014 - B 1 KR 4/13 R = SozR 4-2500 § 18 Nr. 9).

    Die Anforderungen an das für die grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungskatalogs vielfach - so auch hier - im Vordergrund stehende Merkmal der indiziengestützten nicht ganz fern liegenden Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf (dazu näher, insbesondere zur abstrakten und konkret-individuellen Prüfung und Abwägung von Risiken und Nutzen der Behandlungsmethode, BSG, Urteil vom 02.09.2014, - B 1 KR 4/13 R -, in juris Rdnr. 16) dürfen nicht (gänzlich) aufgelöst werden.

    Hierzu neigt der MDK nach den Erfahrungen des Senats tendenziell, etwa durch das Verlangen eines Wirksamkeits- und Nutzennachweises durch evidenzbasierte Studien (vgl. etwa Senatsurteil vom 19.03.2014, - L 5 KR 1496/13 -, in juris: Behandlung des Schleimhautmelanoms durch Immuntherapie mit dendritischen Zellen; auch BSG, Urteil vom 02.09.2014, - B 1 KR 4/13 R - in juris Rdnr. 16).

    Davon ausgehend hat das BSG etwa Assoziationsbeobachtungen, pathophysiologische Überlegungen, deskriptive Darstellungen, Einzelfallberichte, nicht mit Studien belegte Meinungen anerkannter Experten und Berichte von Expertenkomitees und Konsensuskonferenzen (Urteil vom 04.02.2006, - B 1 KR 7/05 R -, in juris) oder Verlaufsbeobachtungen an Hand von 126 operierten Menschen, unterstützt durch Parallelbeobachtungen im Rahmen von Tierversuchen und untermauert durch wissenschaftliche Erklärungsmodelle (Urteil vom 02.09.2014, - B 1 KR 4/13 R -, in juris) für geeignete Indizien erachtet, um das Bestehen von mehr als bloß ganz entfernt (fern) liegenden Aussichten auf eine spürbar(e) positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf durch eine Therapie nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu begründen (Urteil vom 02.09.2014, a.a.O.).

    Steht bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen bzw. wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung eine nach allgemeinem Standard anerkannte Behandlungsmethode generell nicht zur Verfügung oder scheidet sie im konkreten Einzelfall (nachgewiesenermaßen) aus, sind schließlich Differenzierungen im Sinne der Geltung abgestufter Evidenzgrade nach dem Grundsatz vorzunehmen: je schwerwiegender die Erkrankung und hoffnungsloser die Situation, desto geringere Anforderungen an die ernsthaften "Hinweise" auf einen nicht ganz entfernt liegenden Behandlungserfolg (vgl. ebenfalls etwa BSG, Urteil vom 02.09.2014, a.a.O., Rdnr. 17).

  • LSG Bayern, 16.05.2019 - L 20 KR 502/17

    Behandlung eines Glioblastoms mit einer immunologischen Kombinationstherapie

    Für die Prüfung des Vorliegens der auf Indizien gestützten, nicht ganz fern liegenden Aussicht auf Heilung oder zumindest auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf, der einerseits eine abstrakte und andererseits eine konkret-individuelle Prüfung und Abwägung von Risiken und Nutzen einer Behandlungsmethode zugrunde zu legen ist (vgl. BSG, Urteile vom 04.04.2006, B 1 KR 7/05 R, und vom 02.09.2014, B 1 KR 4/13 R), dürfen die Anforderungen wegen der grundrechtsorientierten Auslegung und des im Mittelpunkt stehenden Grundrechts des Lebens nicht überspannt werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2017, L 5 KR 1036/16; Bayer. LSG, Urteil vom 09.11.2017, L 4 KR 49/13).

    Es ist eine Differenzierung im Sinne der Geltung abgestufter Evidenzgrade nach dem Grundsatz vorzunehmen, dass umso schwerwiegender die Erkrankung und umso hoffnungsloser die Situation ist, desto geringere Anforderungen an die ernsthaften Hinweise auf einen nicht ganz entfernt liegenden Behandlungserfolg zu stellen sind (vgl. BSG, Urteile vom 04.04.2006, B 1 KR 7/05 R, und vom 02.09.2014, B 1 KR 4/13 R).

    Schließlich hat das BSG auch "wissenschaftliche Verlaufsbeobachtungen anhand von operierten 126 Menschen, unterstützt durch Parallelbeobachtungen im Rahmen von Tierversuchen und untermauert durch wissenschaftliche Erklärungsmodelle" als "ihrer Art nach ohne Weiteres geeignet" betrachtet, "nach den Regeln der ärztlichen Kunst als Grundlage für "Indizien" im dargelegten Sinne für eine positive Einwirkung zu dienen" (BSG, Urteil vom 02.09.2014, B 1 KR 4/13 R).

    Ob das Ergebnis einer Beobachtung bei 14 (mit onkolytischen Viren behandelten) Patienten unter Zugrundelegung eines nur geringen Evidenzmaßstabs überhaupt ausreichend sein könnte, um ein Indiz für eine nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf zu begründen - das BSG hat dies für den Fall von wissenschaftlichen Verlaufsbeobachtungen anhand von operierten 126 Menschen, unterstützt durch Parallelbeobachtungen im Rahmen von Tierversuchen und untermauert durch wissenschaftliche Erklärungsmodelle bejaht (vgl. BSG, Urteil vom 02.09.2014, B 1 KR 4/13 R) -, kann dahingestellt bleiben.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2017 - L 4 KR 482/14
    Weder zum damaligen Zeitpunkt der Behandlung - noch heute - gab - bzw. gibt - es unabhängige Studien nach anerkanntem wissenschaftlichen Standard zur Wirksamkeit der angewendeten Methode, die Therapie wird in Lehrbüchern der Augenheilkunde nicht erwähnt, in Stellungnahmen der Fachgesellschaften abgelehnt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 2. September 2014 - B 1 KR 4/13 R, Rn. 15 nach juris; vgl. Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Februar 1997 - L 4 KR 4/96, Rn. 42 ff. nach juris, Urteil vom 11. Mai 2017 - L 6 KR 80/14 ZVW, Rn. 40 nach juris; vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. September 1997 - L 4 KR 68/95, Urteil vom 11. Juli 2003 - L 4 KR 160/02, Rn. 17 nach juris m. w. N., Urteil vom 11. November 2004 - L 4 KR 296/03, Rn. 17 nach juris m. w. N.).

    Es genügt dabei, wenn bei schicksalhaftem Verlauf der Krankheit der Eintritt der Erblindung um 18 bis 24 Monate hinausgezögert wird (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 2. September 2014 - B 1 KR 4/13 R, Rn. 19 nach juris).

    Im Rahmen dieser Nutzen-Bewertung lägen bezüglich der Kuba-Therapie zwar durchaus abstrakt ausreichende, "auf Indizien gestützte" Hinweise für eine positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf der Retinopathia pigmentosa vor (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 2. September 2014 - B 1 KR 4/13 R, Rn. 17 ff.).

    Aber selbst wenn die abstrakte Risiko-Nutzen-Abwägung zugunsten der Klägerin ausfiele, so scheiterte der Kostenerstattungsanspruch im Hinblick auf das vor allem dem Patientenschutz dienende Qualitätsgebot des § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V an der fehlenden Überprüfbarkeit der Methode durch langjährig fehlende, aber von der Fachwelt geforderter Publikation verfügbarer Daten (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 2. September 2014 - B 1 KR 4/13 R, Rn. 22 nach juris).

    Die auch und gerade dem Patientenschutz dienende, tatsächlich mögliche wissenschaftliche Kontrolle steht bei Auslandskrankenbehandlungen nach § 18 SGB V nicht zur Disposition der ausländischen Leistungserbringer (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. September 2014 - B 1 KR 4/13 R, Rn. 22 nach juris).

  • BSG, 16.08.2021 - B 1 KR 29/20 R

    Krankenversicherung - Auslandsbehandlung - grundrechtsorientierte Auslegung -

    Eine solche wertungsmäßige Vergleichbarkeit hat das BSG etwa im Fall des nicht kompensierbaren, in naher Zeit drohenden Verlusts eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion angenommen (vgl zB BSG vom 4.4.2006 - B 1 KR 12/04 R - BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7 RdNr 31-32; BSG vom 27.3.2007 - B 1 KR 30/06 R - juris RdNr 15; BSG vom 20.4.2010 - B 1/3 KR 22/08 R - BSGE 106, 81 = SozR 4-1500 § 109 Nr. 3, RdNr 31; BSG vom 2.9.2014 - B 1 KR 4/13 R - SozR 4-2500 § 18 Nr. 9 RdNr 13; BSG vom 11.9.2018 - B 1 KR 36/17 R - juris RdNr 16 mwN; BSG vom 19.3.2020 - B 1 KR 22/18 R - juris RdNr 21 ff mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 4217/14

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme der ambulanten Behandlung eines

    Es hat an der auf Indizien gestützten nicht ganz fernliegenden Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf gefehlt (dazu näher, insbesondere zur abstrakten und konkret-individuellen Prüfung und Abwägung von Risiken und Nutzen der Behandlungsmethode, BSG, Urteil vom 02.09.2014, - B 1 KR 4/13 R -, in juris Rdnr. 16).

    Im Unterschied zur Anwendung von Arzneimitteln im Off-Label-Use (dazu BSG, Urteil vom 03.07.2012, - B 1 KR 25/11 R - Urteil vom 08.11.2011, - B 1 KR 19/10 R -, beide in juris) genügen nämlich schon (Wirksamkeits-)Indizien, die sich auch außerhalb von Studien oder vergleichbaren Erkenntnisquellen oder von Leitlinien der ärztlichen Fachgesellschaften finden können (vgl. bspw. BSG, Urteil vom 02.09.2014, a.a.O.: wissenschaftliche Verlaufsbeobachtung anhand von 126 operierten Menschen, unterstützt durch Parallelbeobachtungen von Tierversuchen und untermauert durch wissenschaftliche Erklärungsmodelle).

  • LSG Bayern, 13.10.2020 - L 20 KR 139/19

    Gesetzliche Krankenversicherung: Voraussetzung an einen fiktionsfähigen Antrag

    Für die Prüfung des Vorliegens der auf Indizien gestützten, nicht ganz fernliegenden Aussicht auf Heilung oder zumindest auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf, der einerseits eine abstrakte und andererseits eine konkret-individuelle Prüfung und Abwägung von Risiken und Nutzen einer Behandlungsmethode zugrunde zu legen ist (vgl. BSG, Urteile vom 04.04.2006, B 1 KR 7/05 R, und vom 02.09.2014, B 1 KR 4/13 R), dürfen die Anforderungen wegen der grundrechtsorientierten Auslegung und des im Mittelpunkt stehenden Grundrechts des Lebens nicht überspannt werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2017, L 5 KR 1036/16; Bayer. LSG, Urteil vom 09.11.2017, L 4 KR 49/13).

    Es ist eine Differenzierung im Sinne der Geltung abgestufter Evidenzgrade nach dem Grundsatz vorzunehmen, dass umso schwerwiegender die Erkrankung und umso hoffnungsloser die Situation ist, desto geringere Anforderungen an die ernsthaften Hinweise auf einen nicht ganz entfernt liegenden Behandlungserfolg zu stellen sind (vgl. BSG, Urteile vom 04.04.2006, B 1 KR 7/05 R, und vom 02.09.2014, B 1 KR 4/13 R).

    Schließlich hat das BSG auch "wissenschaftliche Verlaufsbeobachtungen anhand von operierten 126 Menschen, unterstützt durch Parallelbeobachtungen im Rahmen von Tierversuchen und untermauert durch wissenschaftliche Erklärungsmodelle" als "ihrer Art nach ohne Weiteres geeignet" betrachtet, "nach den Regeln der ärztlichen Kunst als Grundlage für "Indizien" im dargelegten Sinne für eine positive Einwirkung zu dienen" (BSG, Urteil vom 02.09.2014, B 1 KR 4/13 R).

  • LSG Hessen, 20.02.2018 - L 8 KR 445/17

    Kein Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten bei Cluster-Kopfschmerz

  • SG Speyer, 22.02.2017 - S 17 KR 407/16

    Krankenversicherung - transkorneale Elektrostimulation mittels OkuStim®-System -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.12.2018 - L 5 KR 125/18

    Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2020 - L 11 KR 2478/19

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Retinitis pigmentosa im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2022 - L 4 KR 373/22

    Vorläufige Versorgung mit dem Arzneimittel Dekristol 20.000; Progredientes

  • SG München, 21.03.2018 - S 7 KR 1723/15

    Erkrankung, Krankenversicherung, Kostenerstattung, Krankenkasse, Bescheid,

  • LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15

    Leistungen der Eingliederungshilfe; Ablehnung der Kostenübernahme für eine

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2022 - L 4 KR 230/22

    Vorläufige Versorgung mit dem apothekenpflichtigen Arzneimittel Biomo-Lipon;

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 442/16

    Krankenversicherung - (ambulante) Behandlung des Prostatakarzinoms durch

  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2017 - L 5 KR 4575/16
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 5 KR 2959/15
  • LSG Baden-Württemberg, 04.11.2016 - L 5 KR 3475/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 1 KR 21/13

    Kostenerstattung für Ganzkörper-Hyperthermie; Primärleistungsanspruch des

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2022 - L 11 KR 3215/21

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - kein Anspruch auf Versorgung mit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2020 - L 4 KR 161/20

    Anspruch auf Versorgung mit dem Nahrungsergänzungsmittel Eleutherococcus;

  • LSG Sachsen, 26.04.2017 - L 1 KR 185/12

    Krankenversicherung; Ganzkörper- und Tiefen-Hyperthermie-Therapien;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2020 - L 4 KR 482/19

    Anspruch auf Kostenübernahme für Einzelunterricht nach der Feldenkrais-Methode;

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 5 KR 3913/15
  • LSG Bayern, 25.11.2021 - L 4 KR 318/18

    Versorgung mit dem Fertigarzneimittel Cytotect CP Biotest zur prophylaktischen

  • LSG Bayern, 05.11.2019 - L 5 KR 544/18

    Erkrankung, Versorgung, Kostenerstattung, Leistungen, Beschwerde, Arzt,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2020 - L 4 KR 197/20
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2018 - L 4 KR 1055/15
  • SG Düsseldorf, 28.12.2016 - S 47 KR 708/13

    Erstattung der Kosten für ein selbst beschafftes Arzneimittel (hier: Cytotect)

  • VGH Bayern, 26.04.2018 - 14 B 15.2764

    Beihilfe für Alternativtherapie bei lebensbedrohlicher und regelmäßig tödlich

  • BSG, 07.10.2021 - B 1 KR 23/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2020 - L 16 KR 667/14
  • SG Nürnberg, 18.01.2019 - S 21 KR 33/16

    Keine Kostenerstattung für die Behandlung eines Glioblastoms mit Hyperthermie,

  • LSG Hessen, 21.11.2017 - L 8 KR 406/17

    Versorgung mit Dronabinol

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 16 KR 516/21

    Vorläufige Versorgung mit dem Medikament Lynparza; Vorliegen eines

  • BSG, 19.08.2021 - B 1 KR 102/20 B

    Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Hyperthermie-Behandlung; Grundsatzrüge

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - L 11 KR 251/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2019 - L 11 KR 699/18

    Zulässigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen

  • SG Frankfurt/Main, 11.10.2021 - S 25 KR 313/18
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - L 1 KR 381/17

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss für eine Protonentherapie zur

  • SG Fulda, 15.09.2017 - S 11 KR 106/17

    1. § 31 Abs. 6 SGB V ermöglicht eine indikationsübergreifende Verwendung von

  • LSG Baden-Württemberg, 02.08.2022 - L 11 KR 2496/20

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Tumordiagnostik mittels einer Liquid

  • SG Darmstadt, 12.04.2021 - S 13 KR 325/16

    KR

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2020 - L 4 KR 298/18
  • SG Mannheim, 19.01.2016 - S 9 KR 393/15

    Ausschluss einer Leistungspflicht der Krankenkasse für eine Liposuktion -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2017 - L 16 KR 444/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 - L 4 KR 339/19
  • SG Düsseldorf, 07.05.2015 - S 27 KR 734/13

    Kostenerstattung für das Medikament Cytotect für eine Anwendung außerhalb des

  • SG Duisburg, 01.07.2019 - S 50 KN 126/15

    Erstattung und Übernahme von Kosten eines Versicherten für eine Immuntherapie als

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2018 - L 4 KR 69/18
  • SG Augsburg, 15.12.2022 - S 2 KR 356/22

    Vorläufige Versorgung mit einer Immunadsorptionstherapie

  • LSG Hessen, 28.10.2019 - L 8 KR 235/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2018 - L 16 KR 361/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2016 - L 4 KR 345/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2020 - L 4 KR 157/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 4 KR 416/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 4 KR 135/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2015 - L 4 KR 385/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2017 - L 1 KR 320/16
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