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   BSG, 05.08.2015 - B 6 KA 1/15 BH   

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https://dejure.org/2015,22804
BSG, 05.08.2015 - B 6 KA 1/15 BH (https://dejure.org/2015,22804)
BSG, Entscheidung vom 05.08.2015 - B 6 KA 1/15 BH (https://dejure.org/2015,22804)
BSG, Entscheidung vom 05. August 2015 - B 6 KA 1/15 BH (https://dejure.org/2015,22804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entziehung einer Arztzulassung; Unanfechtbarkeit der dem Endurteil vorausgehenden Entscheidungen; Zurückweisung eines Befangenheitsantrags; Bindung des Revisionsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung einer Arztzulassung; Unanfechtbarkeit der dem Endurteil vorausgehenden Entscheidungen; Zurückweisung eines Befangenheitsantrags; Bindung des Revisionsgerichts

  • rechtsportal.de

    Entziehung einer Arztzulassung

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 2/14
    Auszug aus BSG, 05.08.2015 - B 6 KA 1/15 BH
    L 3 KA 2/14 (LSG Niedersachsen-Bremen).

    Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Februar 2015 - L 3 KA 2/14 - vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 05.08.2015 - B 6 KA 1/15 BH
    Die Bindung des Revisionsgerichts entfällt lediglich, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Wegfall der uneingeschränkten Approbation

    Auszug aus BSG, 05.08.2015 - B 6 KA 1/15 BH
    Eine Abweichung des Urteils des LSG im Sinne einer Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) vom Beschluss des BSG vom 17.8.2011 (B 6 KA 18/11 B - GesR 2011, 682) ist nicht erkennbar.
  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 16/95

    Besetzung der Kammern und Senate für Kassen- bzw Vertragsarztrecht, Verzicht auf

    Auszug aus BSG, 05.08.2015 - B 6 KA 1/15 BH
    Allein der Umstand, dass der ehrenamtliche Richter Angestellter der AOK ist, rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit noch nicht (zum Ausschluss von Vorständen der Krankenkassen vgl BSGE 78, 175, 179 [BSG 08.05.1996 - 6 RKa 16/95] = SozR 3-5407 Art. 33 § 3a Nr. 1 S 6; BSG SozR 3-1500 § 17 Nr. 3 S 11).
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B

    Vertragsärztliche Versorgung - einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche

    Auszug aus BSG, 05.08.2015 - B 6 KA 1/15 BH
    Dies hat zur Folge, dass die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler des angefochtenen Urteils iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht werden kann (vgl BSG Beschluss vom 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B - Juris RdNr 12).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 84/97 R

    Besetzung der Richterbank - ehrenamtlicher Richter - Angelegenheit des

    Auszug aus BSG, 05.08.2015 - B 6 KA 1/15 BH
    Allein der Umstand, dass der ehrenamtliche Richter Angestellter der AOK ist, rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit noch nicht (zum Ausschluss von Vorständen der Krankenkassen vgl BSGE 78, 175, 179 [BSG 08.05.1996 - 6 RKa 16/95] = SozR 3-5407 Art. 33 § 3a Nr. 1 S 6; BSG SozR 3-1500 § 17 Nr. 3 S 11).
  • BSG, 15.03.2018 - B 6 KA 1/18 BH

    Entzug einer Zulassung als Arzt

    Ihren Antrag, ihr Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorbezeichneten Urteil des LSG zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, hat der Senat mit Beschluss vom 5.8.2015 abgelehnt (B 6 KA 1/15 BH).
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