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   BSG, 06.01.2011 - B 12 KR 50/10 B   

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https://dejure.org/2011,21522
BSG, 06.01.2011 - B 12 KR 50/10 B (https://dejure.org/2011,21522)
BSG, Entscheidung vom 06.01.2011 - B 12 KR 50/10 B (https://dejure.org/2011,21522)
BSG, Entscheidung vom 06. Januar 2011 - B 12 KR 50/10 B (https://dejure.org/2011,21522)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begründungserfordernis der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Familienversicherung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungserfordernis - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei verfassungsrechtlichen Bedenken - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Familienversicherung - Bezeichnung einer Divergenz

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungserfordernis - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei verfassungsrechtlichen Bedenken - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Familienversicherung - Bezeichnung einer Divergenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründungserfordernis der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Familienversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus BSG, 06.01.2011 - B 12 KR 50/10 B
    Diesen Anforderungen genügt die Beschwerdebegründung ebenfalls nicht, denn sie benennt schon keinen abstrakten Rechtssatz, den das LSG in Abweichung von der Rechtsprechung des BVerfG (Urteil vom 13.2.2008 - 2 BvL 1/06) aufgestellt haben soll.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 06.01.2011 - B 12 KR 50/10 B
    Eine solche Pflichtverletzung kann nur dann festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl BVerfGE 96, 205, 217 mwN).
  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Auszug aus BSG, 06.01.2011 - B 12 KR 50/10 B
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG, der im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anzuwenden ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 193 Nr. 3).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.01.2011 - B 12 KR 50/10 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb erkennen lassen, welcher abstrakte Rechtssatz in den genannten höchstrichterlichen Urteilen enthalten ist, und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 mwN).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 06.01.2011 - B 12 KR 50/10 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 06.01.2011 - B 12 KR 50/10 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 06.01.2011 - B 12 KR 50/10 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 06.01.2011 - B 12 KR 50/10 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 06.01.2011 - B 12 KR 50/10 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb erkennen lassen, welcher abstrakte Rechtssatz in den genannten höchstrichterlichen Urteilen enthalten ist, und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 mwN).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 06.01.2011 - B 12 KR 50/10 B
    Zwar kann auch eine bereits höchstrichterlich entschiedene Rechtsfrage erneut klärungsbedürftig werden, hierfür ist jedoch darzulegen, dass und mit welchen Gründen der höchstrichterlichen Rechtsauffassung in der Rechtsprechung oder in der Literatur widersprochen worden ist, oder dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13) .
  • BSG, 12.07.2012 - B 13 R 223/12 B
    Ist eine Rechtsfrage vom BSG aber bereits entschieden, ist sie nicht mehr klärungsbedürftig und kann somit keine grundsätzliche Bedeutung haben, es sei denn, die Beantwortung der Frage ist aus besonderen Gründen klärungsbedürftig geblieben oder erneut geworden; das muss aber vom Beschwerdeführer substantiiert vorgetragen werden (vgl BSG vom 25.9.1975 - SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19 f; BSG vom 22.7.1988 - SozR 1500 § 160a Nr. 65 S 87; BSG vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B - Juris RdNr 4; BSG vom 6.1.2011 - B 12 KR 50/10 B - Juris RdNr 6).
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