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   BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R   

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BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R (https://dejure.org/2019,5611)
BSG, Entscheidung vom 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R (https://dejure.org/2019,5611)
BSG, Entscheidung vom 06. März 2019 - B 3 SF 1/18 R (https://dejure.org/2019,5611)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 SGB 5, § 69 Abs 1 S 1 SGB 5, § 69 Abs 3 SGB 5, § 126 SGB 5, § 127 Abs 1 S 1 SGB 5
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur Klärung des zulässigen Rechtswegs in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren - unanfechtbare Verneinung der Zuständigkeit der Sozialgerichte - unterbliebene Rechtswegzuweisung an ein ...

  • Wolters Kluwer

    Zwischenstreit über den zulässigen Rechtsweg in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Unterlassung eines europaweiten Ausschreibungsverfahren...

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur Klärung des zulässigen Rechtswegs in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren - unanfechtbare Verneinung der Zuständigkeit der Sozialgerichte - unterbliebene Rechtswegzuweisung an ein ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zwischenstreit über den zulässigen Rechtsweg in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer überprüft die Zweckmäßigkeit einer Ausschreibung im Gesundheitsbereich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Schwarzer Peter" im Vergaberecht? (VPR 2019, 109)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 386
  • NZS 2019, 319
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Auszug aus BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R
    Dem stehe auch nicht die geänderte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 27.6.2018 - VII-Verg 59/17 - Juris) entgegen.

    Als Folge der geänderten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 27.6.2018 - VII-Verg 59/17 - Juris) halte sich keine Gerichtsbarkeit mehr für die Prüfung der Zweckmäßigkeit der Ausschreibung nach § 127 Abs. 1 SGB V in der Sache für zuständig.

    Das LSG habe nicht hinreichend berücksichtigt, dass ein negativer Kompetenzkonflikt als Folge der geänderten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 27.6.2018 - VII-Verg 59/17 - Juris) entstanden sei.

    e) Der Senat gelangt zu seiner Einschätzung vor dem Hintergrund der in der geänderten, aktuellen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 27.6.2018 - VII-Verg 59/17 - Juris) geäußerten Zweifel, ob die in der "Sozialgerichtsbarkeit derzeit herrschende Auffassung, bei Angriffen gegen die von einer Krankenkasse bejahte Zweckmäßigkeit einer Ausschreibung sei der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nicht eröffnet, richtig ist" (aaO, Juris RdNr 75).

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 SF 1/08 R

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im

    Auszug aus BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R
    Nachdem die Antragstellerin mit Schreiben des erkennenden Senats vom 8.11.2018 auf die Unzulässigkeit ihrer weiteren Beschwerde (unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 24.1.2008 - B 3 SF 1/08 R - BSG SozR 4-1720 § 17a Nr. 4) hingewiesen worden ist, trägt sie vor, dass ein evidenter Verstoß gegen die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG vorliege.

    Der Senatsbeschluss vom 24.1.2008 (B 3 SF 1/08 R, aaO) sei unzutreffend.

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung für den im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - wie hier - entstandenen Zwischenstreit über den Rechtsweg nach § 17a GVG die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde an das BSG zur Klärung des Rechtswegs ausgeschlossen und hält an dieser Rechtsprechung fest (vgl BSG Beschluss vom 24.1.2008 - B 3 SF 1/08 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 4; vgl auch BVerwG Beschluss vom 8.8.2006 - 6 B 65/06 - DVBl 2006, 1249; diese Rspr bestätigend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 14.2.2016 - 1 BvR 3514/14 - Juris; aA wohl noch BVerwG Beschluss vom 15.11.2000 - 3 B 10/00 - Juris; zur Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff ZPO vgl BGH Beschluss vom 9.11.2006 - I ZB 28/06 - NJW 2007, 1819; ähnlich BAG Beschluss vom 26.9.2002 - 5 AZB 15/02 - NJW 2002, 3725) .

    Den Beteiligten sollte für den in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren angefallenen Zwischenstreit über den Rechtsweg kein weitergehender Instanzenzug eröffnet werden als in dem zugrunde liegenden Verfahren selbst (so BSG Beschluss vom 24.1.2008 - B 3 SF 1/08 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 4 RdNr 11, 12; dieser Argumentation folgend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 14.2.2016 - 1 BvR 3514/14 - Juris RdNr 9).

  • LSG Hamburg, 25.09.2018 - L 1 KR 34/18

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine aufsichtsrechtliche Maßnahme im Zusammenhang

    Auszug aus BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R
    Vorüberlegungen zur Zweckmäßigkeit einer Ausschreibung seien im Vorfeld eines Vergabeverfahrens im Rahmen eines internen Beschaffungsbeschlusses des Versicherungsträgers anzustellen (Hinweis auf LSG Hamburg Beschluss vom 25.9.2018 - L 1 KR 34/18 KL ER - Juris RdNr 55) .

    Das LSG Hamburg (Beschluss vom 25.9.2018 - L 1 KR 34/18 KL ER - Juris) habe hier den Weg für die Zuschlagserteilung geebnet im Streit gegen das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde.

    Im Übrigen sind bundesweit mehrere Verfahren zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit der durch Krankenkassen europaweit veranlassten Vergabeverfahren zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln zur Stomaversorgung und ergänzenden Inkontinenzhilfen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren sowohl vor den Sozialgerichten als auch bei den Vergabekammern des Bundes anhängig gewesen (vgl Bayerisches LSG Beschluss vom 21.3.2018 - L 5 KR 81/18 B ER - Juris RdNr 4 mwN; vgl LSG Hamburg Beschluss vom 25.9.2018 - L 1 KR 34/18 KL ER - Juris RdNr 70 mwN).

  • LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18

    Rechtsweg und Zuständigkeit bei Ausschreibungsvertrag im Bereich der

    Auszug aus BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R
    Insoweit schließe sich der Senat den Ausführungen im Beschluss des Bayerischen LSG vom 21.3.2018 (L 5 KR 81/18 B ER - Juris) an.

    Im Übrigen sind bundesweit mehrere Verfahren zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit der durch Krankenkassen europaweit veranlassten Vergabeverfahren zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln zur Stomaversorgung und ergänzenden Inkontinenzhilfen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren sowohl vor den Sozialgerichten als auch bei den Vergabekammern des Bundes anhängig gewesen (vgl Bayerisches LSG Beschluss vom 21.3.2018 - L 5 KR 81/18 B ER - Juris RdNr 4 mwN; vgl LSG Hamburg Beschluss vom 25.9.2018 - L 1 KR 34/18 KL ER - Juris RdNr 70 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - Verg 57/17

    Keine VK-Entscheidung, keine OLG-Zuständigkeit!

    Auszug aus BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R
    Der Senat übersieht hierbei nicht, dass der Vergabesenat die Funktion des Beschwerdegerichts gegen eine Entscheidung der Vergabekammer hat (§ 171 Abs. 1 und 3 GWB) und für den Rechtsstreit funktionell nicht zuständig ist, solange eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes (§ 156 Abs. 1 GWB) noch nicht ergangen ist (vgl OLG Düsseldorf Beschluss vom 2.8.2018 - Verg 57/17 - Juris) .

    Allerdings ist das Gericht an das verwiesen worden ist, nicht gehindert, den Rechtsstreit aus Gründen der funktionellen Zuständigkeit weiter zu verweisen (vgl Kissel, GVG, 9. Aufl 2018, § 17 RdNr 42 f; vgl auch OLG Düsseldorf Beschluss vom 2.8.2018 - Verg 57/17 - Juris, zur Verweisung an die Vergabekammer des Bundes).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

    Auszug aus BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R
    Während die Sozialgerichte diese Prüfung überwiegend unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16 - Juris) der Vergabekammer bzw dem Vergabesenat zuwiesen, werde die Zweckmäßigkeit nach der geänderten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf dort nicht mehr geprüft.

    Auch über nicht vergabespezifische Normen könne von den Nachprüfungsinstanzen mitentschieden werden (Hinweis auf BGH Beschluss vom 18.6.2012 - X ZB 9/11 - Juris; OLG Düsseldorf Beschluss vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16 - Juris).

  • BVerwG, 15.11.2000 - 3 B 10.00

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R
    Die Vorschrift finde auch im einstweiligen Anordnungsverfahren Anwendung (Hinweis auf BVerwG Beschluss vom 15.11.2000 - 3 B 10/00 - Juris) .

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung für den im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - wie hier - entstandenen Zwischenstreit über den Rechtsweg nach § 17a GVG die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde an das BSG zur Klärung des Rechtswegs ausgeschlossen und hält an dieser Rechtsprechung fest (vgl BSG Beschluss vom 24.1.2008 - B 3 SF 1/08 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 4; vgl auch BVerwG Beschluss vom 8.8.2006 - 6 B 65/06 - DVBl 2006, 1249; diese Rspr bestätigend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 14.2.2016 - 1 BvR 3514/14 - Juris; aA wohl noch BVerwG Beschluss vom 15.11.2000 - 3 B 10/00 - Juris; zur Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff ZPO vgl BGH Beschluss vom 9.11.2006 - I ZB 28/06 - NJW 2007, 1819; ähnlich BAG Beschluss vom 26.9.2002 - 5 AZB 15/02 - NJW 2002, 3725) .

  • BVerfG, 14.02.2016 - 1 BvR 3514/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verweisung eines Eilantrags an ein

    Auszug aus BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung für den im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - wie hier - entstandenen Zwischenstreit über den Rechtsweg nach § 17a GVG die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde an das BSG zur Klärung des Rechtswegs ausgeschlossen und hält an dieser Rechtsprechung fest (vgl BSG Beschluss vom 24.1.2008 - B 3 SF 1/08 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 4; vgl auch BVerwG Beschluss vom 8.8.2006 - 6 B 65/06 - DVBl 2006, 1249; diese Rspr bestätigend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 14.2.2016 - 1 BvR 3514/14 - Juris; aA wohl noch BVerwG Beschluss vom 15.11.2000 - 3 B 10/00 - Juris; zur Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff ZPO vgl BGH Beschluss vom 9.11.2006 - I ZB 28/06 - NJW 2007, 1819; ähnlich BAG Beschluss vom 26.9.2002 - 5 AZB 15/02 - NJW 2002, 3725) .

    Den Beteiligten sollte für den in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren angefallenen Zwischenstreit über den Rechtsweg kein weitergehender Instanzenzug eröffnet werden als in dem zugrunde liegenden Verfahren selbst (so BSG Beschluss vom 24.1.2008 - B 3 SF 1/08 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 4 RdNr 11, 12; dieser Argumentation folgend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 14.2.2016 - 1 BvR 3514/14 - Juris RdNr 9).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14

    Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium zulässig!

    Auszug aus BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R
    "§ 156 Abs. 2 GWB, der das Beschwerdegericht ausdrücklich erwähnt, schließt als gegenüber § 17 Abs. 2 S 1 GVG speziellere Regelung eine Prüfung von etwaigen sozialrechtlichen Ansprüchen der Antragstellerin im Zusammenhang mit § 127 Abs. 1 S 1 und 6 SGB V aus" (aaO, Juris RdNr 69; fortgeführt OLG Düsseldorf Beschluss vom 3.8.2018 - Verg 30/18 - Juris, unter teilweiser Aufgabe der Beschlüsse vom 24.9.2014, Verg 17/14 - Juris und vom 21.12.2016 VI - Verg 26/16 - Juris) .
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18

    "Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

    Auszug aus BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R
    "§ 156 Abs. 2 GWB, der das Beschwerdegericht ausdrücklich erwähnt, schließt als gegenüber § 17 Abs. 2 S 1 GVG speziellere Regelung eine Prüfung von etwaigen sozialrechtlichen Ansprüchen der Antragstellerin im Zusammenhang mit § 127 Abs. 1 S 1 und 6 SGB V aus" (aaO, Juris RdNr 69; fortgeführt OLG Düsseldorf Beschluss vom 3.8.2018 - Verg 30/18 - Juris, unter teilweiser Aufgabe der Beschlüsse vom 24.9.2014, Verg 17/14 - Juris und vom 21.12.2016 VI - Verg 26/16 - Juris) .
  • BVerfG, 07.02.2006 - 1 BvR 2304/05

    Verwaltungsgerichtl. Rechtsschutz unter Wohnungseigentümern?

  • BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93

    Verfassungswidrigkeit des Einwendungsausschlusses bei steuerlichen

  • LSG Thüringen, 17.08.2018 - L 6 KR 708/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - europaweite Ausschreibung von

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18

    Versorgung mit Stomaartikeln ist öffentlicher Auftrag!

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

  • BGH, 09.11.2006 - I ZB 28/06

    Gesamtzufriedenheit

  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

  • BVerwG, 08.08.2006 - 6 B 65.06

    Beschwerde, Bindungswirkung, einstweiliger Rechtsschutz, Rechtsweg, weitere

  • BSG, 27.05.2004 - B 7 SF 6/04 S

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 15/02

    Rechtsweg - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; Zuständigkeit bei Klagen gegen

  • BSG, 16.09.2009 - B 12 SF 7/09 S

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren durch das

  • OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 B 315/15

    Vorläufiger Rechtsschutz, Vergaberecht, Dienstleistungskonzession,

  • BSG, 16.11.2016 - B 4 SF 5/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 4 KR 173/18
  • BSG, 17.05.2023 - B 8 SO 12/22 R

    Keine Auswahlentscheidung, kein vergabepflichtiger Auftrag!

    Aus der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des 3. Senats des Bundessozialgerichts ( vom 6.3.2019 - B 3 SF 1/18 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 15) lässt sich nichts Gegenteiliges ableiten.

    Der 3. Senat hat mit dieser Entscheidung nicht in der Sache über den zulässigen Rechtsweg entschieden, sondern das Verfahren auf der Grundlage einer unanfechtbaren Verneinung des Rechtswegs zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit durch das dortige Beschwerdegericht im Hinblick auf die Garantie der Gewährleistung eines effektiven und wirksamen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz ) zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Verweigerung von Rechtsschutz verwiesen (vgl BSG vom 6.3.2019 - B 3 SF 1/18 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 15 RdNr 25) .

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

    Er sieht sich in seiner Auffassung durch den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R - bestätigt, mit welchem dieses einen vor dem Sozialgericht eingeleiteten Rechtsstreit an den Senat verwiesen und dies mit der Gewährleistung eines effektiven und wirksamen Rechtsschutzes sowie dem Interesse an einer funktionierenden Rechtspflege begründet hat.
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZB 93/20

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Anspruch auf Fortsetzung abgebrochenes

    Ähnliches gilt für die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das maßgeblich auf die sozialgerichtliche Vorschrift des § 177 SGG abstellt (vgl. BSG 6. März 2019 - B 3 SF 1/18 R - Rn. 13; zu verfassungsrechtlichen Implikationen siehe BVerfG 14. Februar 2016 - 1 BvR 3514/14 - Rn. 9) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2023 - L 7 KA 29/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Streitigkeiten über Abrechnung nach

    Dieser Beschluss ist unanfechtbar, § 177 SGG; da der Beschluss im Rahmen eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ergeht, für den die Prozessordnung keine Befassung des Bundessozialgerichts vorsieht, kam die Zulassung der weiteren Beschwerde zum Bundessozialgericht nach § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG nicht in Betracht (vgl. BSG, Beschluss vom 6. März 2019, B 3 SF 1/18 R, zitiert nach juris, dort Rn. 13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2023 - L 7 KA 1/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Streitigkeiten über Abrechnung nach

    Der Senat hat die weitere Beschwerde zum Bundessozialgericht zugelassen, da die Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat (§ 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 GVG) und es sich vorliegend - anders als in den bereits vom Senat entschiedenen Verfahren L 7 KA 28/22 B und L 7 KA 29/22 B - um ein Hauptsacheverfahren handelt (vgl. BSG, Beschluss vom 6. März 2019, B 3 SF 1/18 R, zitiert nach juris, dort Rn. 13).
  • BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 31.21

    Rechtswegbeschwerde im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von Privatärzten

    Da im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht (§ 152 Abs. 1 VwGO) bzw. Bundessozialgericht (§ 177 SGG) ausgeschlossen sei, könne auch nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber für den Zwischenstreit über den zulässigen Rechtsweg einen Instanzenzug habe eröffnen wollen, der im Verfahren selbst nicht zur Verfügung stehe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2006 - 6 B 65.06 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 26 Rn. 5; BSG, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - B 3 SF 1/08 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 4 und vom 6. März 2019 - B 3 SF 1/18 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 15 Rn. 13 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2023 - L 9 SO 367/22
    Im einstweiligen Rechtsschutz ist die Zulassung der weiteren Beschwerde an das BSG gem. § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG ausgeschlossen (BSG Beschlüsse vom 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R und vom 24.01.2008 - B 3 SF 1/08).

    Im einstweiligen Rechtsschutz ist die Zulassung der weiteren Beschwerde an das BSG gem. § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG ausgeschlossen (BSG Beschlüsse vom 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R und vom 24.01.2008 - B 3 SF 1/08).

  • LSG Bayern, 14.05.2021 - L 1 SV 24/20

    Sozialgerichtsverfahren: Rechtsweg bei Streit über die Ausstellung von

    Eine weitere Beschwerde zum BSG ist für den Zwischenstreit über den Rechtsweg nach § 17a GVG im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht statthaft (BSG, Beschluss vom 06.03.2019, B 3 SF 1/18 R, SozR 4-1720 § 17a Nr. 15, juris).
  • BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 35.21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Beitragsbescheide der Kassenärztlichen

    Da im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht (§ 152 Abs. 1 VwGO) bzw. Bundessozialgericht (§ 177 SGG) ausgeschlossen sei, könne auch nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber für den Zwischenstreit über den zulässigen Rechtsweg einen Instanzenzug habe eröffnen wollen, der im Verfahren selbst nicht zur Verfügung stehe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2006 - 6 B 65.06 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 26 Rn. 5; BSG, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - B 3 SF 1/08 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 4 und vom 6. März 2019 - B 3 SF 1/18 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 15 Rn. 13 ff.).
  • BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 33.21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Beitragsbescheide der Kassenärztlichen

    Da im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht (§ 152 Abs. 1 VwGO) bzw. Bundessozialgericht (§ 177 SGG) ausgeschlossen sei, könne auch nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber für den Zwischenstreit über den zulässigen Rechtsweg einen Instanzenzug habe eröffnen wollen, der im Verfahren selbst nicht zur Verfügung stehe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2006 - 6 B 65.06 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 26 Rn. 5; BSG, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - B 3 SF 1/08 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 4 und vom 6. März 2019 - B 3 SF 1/18 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 15 Rn. 13 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2023 - L 7 KA 28/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Streitigkeiten über Abrechnung nach

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2021 - L 10 AS 686/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - örtliche Zuständigkeit - Prüfung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - L 11 KA 6/20
  • LSG Baden-Württemberg, 29.05.2020 - L 7 SO 667/20
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