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   BSG, 10.07.2018 - B 13 R 64/18 B   

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https://dejure.org/2018,23284
BSG, 10.07.2018 - B 13 R 64/18 B (https://dejure.org/2018,23284)
BSG, Entscheidung vom 10.07.2018 - B 13 R 64/18 B (https://dejure.org/2018,23284)
BSG, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - B 13 R 64/18 B (https://dejure.org/2018,23284)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 SGB 6, § 62 SGG, § 103 SGG, § 109 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungsrüge - Beweisantrag nach § 103 SGG - Antrag nach § 109 SGG - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Relevanz der Erhöhung des GdB

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahren zur Erhöhung eines GdB und Rentenverfahren; Keine gegenseitige Abhängigkeit; Verschiedene rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungsrüge - Beweisantrag nach § 103 SGG - Antrag nach § 109 SGG - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Relevanz der Erhöhung des GdB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungsrüge - Beweisantrag nach § 103 SGG - Antrag nach § 109 SGG - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Relevanz der Erhöhung des GdB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.07.2012 - B 13 R 463/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Ausschluss einer Rüge der

    Auszug aus BSG, 10.07.2018 - B 13 R 64/18 B
    Dieser Ausschluss gilt uneingeschränkt für jede fehlerhafte Anwendung des § 109 SGG; er kann nicht dadurch umgangen werden, dass der Kläger wegen fehlender Erwägungen zu den aktuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zugleich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend macht (vgl BSG Beschluss vom 12.7.2012 - B 13 R 463/11 B - Juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 8.6.2015 - B 9 SB 25/15 B - Juris RdNr 4 f; s auch Karmanski in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 160 RdNr 57) .
  • BSG, 08.06.2015 - B 9 SB 25/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 10.07.2018 - B 13 R 64/18 B
    Dieser Ausschluss gilt uneingeschränkt für jede fehlerhafte Anwendung des § 109 SGG; er kann nicht dadurch umgangen werden, dass der Kläger wegen fehlender Erwägungen zu den aktuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zugleich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend macht (vgl BSG Beschluss vom 12.7.2012 - B 13 R 463/11 B - Juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 8.6.2015 - B 9 SB 25/15 B - Juris RdNr 4 f; s auch Karmanski in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 160 RdNr 57) .
  • BSG, 21.06.2016 - B 9 V 18/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales

    Auszug aus BSG, 10.07.2018 - B 13 R 64/18 B
    Ein anwaltlich gestellter Antrag nach § 109 SGG enthält nicht automatisch auch einen Beweisantrag nach § 103 SGG (vgl BSG Beschluss vom 21.6.2016 - B 9 V 18/16 B - Juris RdNr 11 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 991/22

    Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren - Einbeziehung eines Bescheides

    Denn die Beurteilung nach dem Schwerbehindertenrecht hat für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung keine anspruchsbegründende Bedeutung (BSG, Beschluss vom 09.12.1987 - 5b BJ 156/87 -, juris) und die Voraussetzungen für die Beurteilung des GdB unterscheiden sich maßgeblich von jenen für die Beurteilung einer Erwerbsminderung (vgl. BSG, Beschluss vom 10.07.2018 - B 13 R 64/18 B -, juris).
  • BSG, 15.03.2022 - B 5 R 268/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags;

    Ebenso wenig ergibt sich aus der Behauptung der Klägerin, sie "benötige" einen GdB von wenigstens 80, obgleich bisher nur ein GdB von 30 anerkannt sei, eine noch klärungsbedürftige Rechtsfrage (vgl dazu, dass der GdB iS des Schwerbehindertenrechts <§ 152 SGB IX> und die Erwerbsminderung iS des § 43 SGB VI unterschiedliche Voraussetzungen haben und sich nicht gegenseitig bedingen, BSG Beschluss vom 10.7.2018 - B 13 R 64/18 B - juris RdNr 5).
  • BSG, 19.08.2020 - B 13 R 303/19 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Er kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Klägerin wegen fehlender Erwägungen zu den aktuellen oder in der Vergangenheit manifestierten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zugleich einen anderen Verfahrensfehler oder eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend macht (vgl BSG Beschluss vom 10.7.2018 - B 13 R 64/18 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 8.6.2015 - B 9 SB 25/15 B - juris RdNr 4 f; BSG Beschluss vom 12.7.2012 - B 13 R 463/11 B - juris RdNr 12 mwN ).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2022 - L 9 R 3849/21
    Denn die Beurteilung nach dem Schwerbehindertenrecht hat für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung keine anspruchsbegründende Bedeutung (BSG, Beschluss vom 09.12.1987 - 5b BJ 156/87 -, juris) und die Voraussetzungen für die Beurteilung des GdB unterscheiden sich maßgeblich von jenen für die Beurteilung einer Erwerbsminderung (vgl. BSG, Beschluss vom 10.07.2018 - B 13 R 64/18 B -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2022 - L 9 R 3673/21
    Denn die Beurteilung des Grads der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht hat für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung keine anspruchsbegründende Bedeutung, da sich die Voraussetzungen für die Beurteilung des Grads der Behinderung maßgeblich von jenen für die Beurteilung einer Erwerbsminderung unterscheiden (vgl. BSG, Beschluss vom 10.07.2018 - B 13 R 64/18 B -, Juris; ebenso zur Feststellung des Pflegegrads, Senatsurteil vom 21.09.2021 - L 9 R 3676/20 -, n.v.).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2021 - L 9 R 3068/18
    Denn die Beurteilung nach dem Recht der Pflegeversicherung hat für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung keine anspruchsbegründende Bedeutung und die Voraussetzungen für die Beurteilung des Pflegegrades unterscheiden sich maßgeblich von jenen für die Beurteilung einer Erwerbsminderung (Senatsurteil vom 21.09.2021 - L 9 R 3676/20 -, n.v.; zur Feststellung des Grades der Behinderung vgl. BSG, Beschluss vom 10.07.2018 - B 13 R 64/18 B -, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2022 - L 9 R 1277/21
    Denn die Beurteilung nach dem Schwerbehindertenrecht hat für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung keine anspruchsbegründende Bedeutung (BSG, Beschluss vom 09.12.1987 - 5b BJ 156/87 -, Juris) und die Voraussetzungen für die Beurteilung des GdB unterscheiden sich maßgeblich von jenen für die Beurteilung einer Erwerbsminderung (vgl. BSG, Beschluss vom 10.07.2018 - B 13 R 64/18 B -, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2021 - L 9 R 1332/19
    Denn die Beurteilung nach dem Schwerbehindertenrecht hat für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung keine anspruchsbegründende Bedeutung (BSG, Beschluss vom 09.12.1987 - 5b BJ 156/87 -, Juris) und die Voraussetzungen für die Beurteilung des GdB unterscheiden sich maßgeblich von jenen für die Beurteilung einer Erwerbsminderung (vgl. BSG, Beschluss vom 10.07.2018 - B 13 R 64/18 B -, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 1030/20
    Denn die Beurteilung nach dem Schwerbehindertenrecht hat für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung keine anspruchsbegründende Bedeutung (BSG, Beschluss vom 09.12.1987 - 5b BJ 156/87 -, Juris) und die Voraussetzungen für die Beurteilung des GdB unterscheiden sich maßgeblich von jenen für die Beurteilung einer Erwerbsminderung (vgl. BSG, Beschluss vom 10.07.2018 - B 13 R 64/18 B -, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2021 - L 9 R 3676/20
    Denn die Beurteilung nach dem Recht der Pflegeversicherung hat für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung keine anspruchsbegründende Bedeutung und die Voraussetzungen für die Beurteilung des Pflegegrades unterscheiden sich maßgeblich von jenen für die Beurteilung einer Erwerbsminderung (vgl. BSG zur Feststellung des Grades der Behinderung, Beschluss vom 10.07.2018 - B 13 R 64/18 B -, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 12 R 7/19
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