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   BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 12/94   

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https://dejure.org/1995,2134
BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 12/94 (https://dejure.org/1995,2134)
BSG, Entscheidung vom 12.04.1995 - 5 RJ 12/94 (https://dejure.org/1995,2134)
BSG, Entscheidung vom 12. April 1995 - 5 RJ 12/94 (https://dejure.org/1995,2134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung im europäischen Ausland; Aufrechnung durch Sozialhilfeträger; Anwendung der deutschen Vorschriften des Pfändungsschutzes auf im Ausland lebende Hilfeempfänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßkostenforderung, Aufrechnung gegen einen Zahlungsanspruch, Nationalität, Wohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 12/94
    Deren Wirksamkeit bestimmte sich demzufolge nach dem Schuldstatut der Hauptforderung, gegen die aufgerechnet wurde (sog Aufrechnungsstatut; BGH in BGHZ 38, 254, 256 und NJW 1994, 1413, 1416; Palandt/Heldrich, Komm. z BGB, 54. Aufl. 1995, Art. 32 EGBGB RdNr. 6 mwN; Gruber in MDR 1992, 121).
  • BGH, 22.11.1962 - VII ZR 264/61

    Aufrechnungstatut

    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 12/94
    Deren Wirksamkeit bestimmte sich demzufolge nach dem Schuldstatut der Hauptforderung, gegen die aufgerechnet wurde (sog Aufrechnungsstatut; BGH in BGHZ 38, 254, 256 und NJW 1994, 1413, 1416; Palandt/Heldrich, Komm. z BGB, 54. Aufl. 1995, Art. 32 EGBGB RdNr. 6 mwN; Gruber in MDR 1992, 121).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1999 - L 4 RJ 194/98

    Rentenversicherung

    Im übrigen vertrete sie (die Beklagte) entgegen der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12.04.1995 (Az.: 5 RJ 12/94) die Meinung, daß bei im Ausland lebenden Rentenbeziehern im Falle einer Aufrechnung nach § 51 Abs. 1 SGB I weder die deutschen Pfändungsfreigrenzen noch die Sozialhilfebedürftigkeit des Berechtigten zu prüfen seien, weil die Bestimmungen der §§ 51, 52 SGB I über die Aufrechnung und Verrechnung eine in sich geschlossene eigenständige Sonderregelung für das soziale Recht enthielten, so daß das deutsche internationale Privatrecht nicht zur Anwendung komme.

    Dieser Auffassung stehe die Entscheidung des BSG in dem Urteil vom 12.04.1995 (BSG, 5 RJ 12/94) nicht entgegen.

    Wie das BSG entschieden habe (BSG, 15 RJ 12/94; richtig: 5 RJ 12/94), seien auch im konkreten Fall gemäß Art. 28 Einführungsgesetz (EG) zum BGB die Pfändungsgrenzen zu beachten, da es sich bei der Hauptforderung, gegen die aufgerechnet werden solle, um eine Forderung aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht handele.

    Zwar habe das BSG in dem Urteil vom 12.04.1995 (Az.: 5 RJ 12/94) entschieden, daß bei der Aufrechnung mit einer deutschen Forderung gegen einen in Spanien lebenden Rentenempfänger die deutschen Vorschriften über die Hilfebedürftigkeit und die Pfändbarkeit zu beachten seien.

    Da es im konkreten Fall um einen Zahlungsanspruch des Klägers aus deutschem Sozialversicherungsrecht geht (Hauptforderung), gegen den die Beklagte eine nach deutschem Recht (§ 116 Abs. 1 SGB X) übergegangene Forderung aufrechnet, ist nach deutschem internationalem Privatrecht in analoger Anwendung des Art. 28 Abs. 1 EGBGB deutsches Recht anzuwenden (vgl. BSG 5 RJ 12/94).

    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des BSG in seinem Urteil vom 12.04.1995 (Az: 5 RJ 12/94) ist der Senat vielmehr davon überzeugt, daß die Pfändungsvorschriften der Zivilprozeßordnung nicht nur bei der Aufrechnung privatrechtlicher Ansprüche mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente zu beachten sind, sondern auch bei der Aufrechnung öffentlich-rechtlicher Ansprüche mit dieser Rente.

  • LSG Hessen, 08.04.2014 - L 2 R 526/11
    Die Vorschriften über die Auf- und Verrechnung in §§ 51, 52 SGB I finden auch auf Leistungsempfänger im Ausland Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 1995, 5 RJ 12/94, juris Rn. 15 = SozR 3-1200 § 51 Nr. 4; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Mai 2011, L 5 R 86/11 B ER, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Bei Leistungsberechtigten mit Wohnsitz im Ausland richtet sich die Frage der Hilfebedürftigkeit nach den am Wohnort geltenden Sozialhilfevorschriften (BSG, Urteil vom 12. April 1995, 5 RJ 12/94, juris Rn. 16), was sich im Übrigen auch in § 24 Abs. 3 SGB XII niederschlägt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - L 18 KN 12/13

    Verrechnung rückständiger Gesamtsozialversicherungsbeiträge mit laufender

    Die Rechtsprechung folgt hierbei der Entscheidung des BSG vom 12.4.1995 (Az 5 RJ 12/94), wonach bei einer Aufrechnung mit einer aus deutschem Recht begründeten Forderung gegen einen Zahlungsanspruch aus deutschem Sozialversicherungsrecht keine Unterscheidung danach zu treffen sei, welcher Nationalität der Sozialleistungsberechtigte ist und ob er seinen Wohnsitz im In- oder Ausland hat.

    Dabei wird wegen des Eintritts von Hilfebedürftigkeit auf die sozialhilferechtlichen Regelungen im Aufenthaltsstaat abgestellt (BSG, Urteil v 12.4.1995, Az 5 RJ 12/94; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.1.2015, Az L 2 R 148/13; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3.1.2013, Az L 16 R 656/12 WA; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.11.2007, Az L 13 R 157/07; Gutzler, in: BeckOK, 45. Edition, Stand: 1.3.2017, SGB I § 51 Rn 22).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.10.2018 - L 9 KR 239/18

    Ruhensanordnung wegen Beitragsrückständen in der GKV - Wohnsitz im EU-Ausland -

    Maßgebend für die Hilfebedürftigkeit sind die besonderen Verhältnisse im Aufenthaltsland (zur Aufrechnung ausgeführt von: BSG, Urteil vom 12. April 1995 - 5 RJ 12/94 -, SozR 3-1200 § 51 Nr. 4, SozR 3-1200 § 54 Nr. 2, Rn. 16; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. Januar 2013 - L 16 R 656/12 WA -, Rn. 26, juris).
  • LSG Bayern, 18.02.1998 - L 16 RJ 153/93

    Aufrechnung von Forderungen auf Erstattung der vom Haftpflichtversicherer des

    Der Klägerbevollmächtigte berief sich dabei auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.04.1995 (Az. 5 RJ 12/94).

    Ähnlich wie das Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 12.04.1995 (5 RJ 12/94 = SozR 3-1200 § 51 SGB I Nr. 4) geht der Senat für die Aufrechnung von der Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts aus, da sowohl die Forderung der Beklagten als auch der Anspruch der Klägerin in engem Bezug zum deutschen Recht stehen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - L 2 R 148/13

    Angabe der Anschrift - Ausnahmen - Wohnsitz im Ausland / hier: Kenia

    Bei Leistungsberechtigten mit Wohnsitz im Ausland richtet sich die Frage der Hilfebedürftigkeit nach den am Wohnort geltenden Sozialhilfevorschriften (BSG, Urteil vom 12. April 1995 - 5 RJ 12/94 -, zitiert nach Juris), was sich im Übrigen auch in § 24 Abs. 3 SGB XII niederschlägt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2013 - L 16 R 656/12

    Sozialleistungsrecht: Verrechnung von Erstattungsansprüchen; Anforderungen an die

    Nach Auffassung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, hat folglich der Sozialleistungsträger bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Aufrechnung oder Verrechnung auch bei einem im Ausland lebenden Kläger zu prüfen, ob dieser dadurch hilfebedürftig wird (vgl. BSG SozR 3-1200 § 54 Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 RA 91/04

    Beitragsschulden; Altersrente; Verrechnung; Verwaltungsakt; Hilfebedürftigkeit;

    Dieser Grundgedanke dürfte im Rahmen des Europäischen Fürsorgeabkommens - schon wegen der Umkehrbarkeit - auch zu Gunsten ausländischer Leistungsträger gelten (vgl. BSG SozR 3-1200 § 51 Nr. 4 S. 11 sowie Urteil des LSG Berlin vom 06. Februar 1992 - 8/10 An 58/01-, zitiert nach Juris).
  • LSG Bayern, 14.11.2007 - L 13 R 157/07

    Rechtmäßigkeit der Einbehaltung eines monatlichen Betrags einer Regelaltersrente

    Nach Auffassung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, hat folglich der Sozialleistungsträger bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Aufrechnung oder Verrechnung zu prüfen, ob der Kläger dadurch hilfebedürftig wird (BSG SozR 3-1200 § 54 Nr. 2).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2005 - L 7 RJ 117/03

    Auszahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung aus einer Beitragserstattung;

    Dies schließt jedoch eine entsprechende Anwendung der Art. 28, 32 EGBGB nicht aus (vgl. BSG Urteil vom 12. April 1995 - 5 RJ 12/94 - SozR 3-1200 § 51 Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - L 13 RJ 85/99

    Rentenversicherung

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2011 - L 5 R 86/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Auf- und Verrechnung - Anwendbarkeit auf

  • LSG Bayern, 16.12.2004 - L 14 RA 61/04

    Zulässigkeit der Verrechnung einer Forderung auf Zahlung von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2001 - L 3 RJ 23/00

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 23.05.2007 - L 16 R 498/06

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Verrechnung eines Anspruchs des

  • SG Berlin, 27.06.2012 - S 31 R 4422/07

    Rentenversicherung - Altersrente für Frauen - Zulässigkeit der Verrechnung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2012 - L 1 R 271/12
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