Rechtsprechung
   BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15168
BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B (https://dejure.org/2003,15168)
BSG, Entscheidung vom 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B (https://dejure.org/2003,15168)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 11/02 B (https://dejure.org/2003,15168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz - Tätlicher Angriff durch Unterlassungsdelikt - Nichtzulassung der Revision - Unterlassene Hilfeleistung bei Allergieschub - Entschädigung von Körperschäden nach Gewaltkriminalität - Versagen des staatlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93
    Auszug aus BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B
    Das LSG hat seine Entscheidung unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - im Wesentlichen auf folgende Erwägungen gestützt: Bei einer unterlassenen Hilfeleistung iS des § 323c StGB handele es sich nicht um einen tätlichen Angriff iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG.

    Wie auch das LSG zutreffend zitiert, hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass die Unterlassung der Hilfeleistung, die jedem Bürger bei einem Unglücksfall obliegt, kein tätlicher Angriff iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG ist (vgl Senatsurteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93, Die Leistung 1995, 44-47).

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

    Auszug aus BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B
    Allein die in der Handlung der Täterin zum Ausdruck kommende potentielle Rechtsfeindlichkeit ist für die Bewertung der echten Unterlassung iS von § 323c StGB als tätlichen Angriff iS des § 1 Abs. 1 OEG nicht ausreichend (zur Bedeutung der Rechtsfeindlichkeit vgl Urteile des Senats vom 18. Oktober 1995, BSGE 77, 7, 9 und 11, 13).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B
    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin ist diese Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig (vgl dazu Beschlüsse des BSG vom 6. Juni 1975 und 25. September 1975, SozR 1500 § 160a Nr. 4, 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker

    Ein "tätlicher Angriff" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG setzt danach ein Handeln voraus, das unmittelbar auf eine Person abzielt und auch auf diese einwirken soll; der gewaltsame Einbruch in eine Wohnung etwa begründet demnach noch keinen "tätlichen Angriff" des sich der Gegenwart des Opfers nicht bewussten Einbrechers (BSGE 56, 234), wohl aber z.B. das aktive Aussetzen (§ 221 Abs. 1, 1. Alt. StGB in der bis 31.3.1998 geltenden Fassung) eines betagten, gehbehinderten Opfers an einsamer Stelle zur Nachtzeit (BSG v. 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 = NJW 1993, 880; offen gelassen zu § 221 Abs. 1 StGB n.F. in LSG Niedersachsen-Bremen v. 14.12.2005 - L 5 VG 1/03 = Breithaupt 2006, 307; zum Ausschluss von Entschädigungsleistungen nach dem OEG bei unterlassener Hilfeleistung i.S.v. § 323c StGB vgl. BSG v. 12.6.2003 und v. 10.11.1993 - B 9 VG 11/02 B bzw. 9 RVg 2/93).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 10 VG 6/07

    Arzthaftung - Patientin klagte Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz

    Soweit das BSG entschieden hat, dass ein Unterlassungsdelikt kein tätlicher Angriff i.S. des § 1 Abs. 1 S 1 OEG ist (BSG, Beschluss vom 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B -) steht das dem nicht entgegen, denn diese Auffassung bezieht sich nur auf echte Unterlassungsdelikte (z. B. § 323 c StGB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 VG 1/03

    Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG);

    Zweck der Opferentschädigung ist der Ausgleich für das Versagen des staatlichen Gewaltmonopols (Schutz der Bürger vor Gewaltkriminalität), so dass nicht jede körperliche Folge einer strafbaren Handlung in den Schutzbereich des OEG fällt (vgl BSG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 11/02 B).

    Dementsprechend besteht nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG bei unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem OEG (Beschluss vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 11/02 B - und Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - vgl. auch: Urteil des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Juni 2002 - L 13 VG 6/01).

    Allerdings hat das BSG - soweit ersichtlich - die Rechtsfrage, ob bei echten Unterlassungsdelikten generell ein tätlicher Angriff i.S.d. OEG verneint werden muss, bislang offen gelassen (BSG, Urteil vom 24. September 1992, NJW 1993, 880; Beschluss vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 11/02 B).

  • SG Halle, 10.07.2013 - S 12 VE 15/10

    Opferentschädigungsrecht: Ansprüche von Angehörigen eines Gewaltopfers aus

    Dabei ist nicht jede körperliche Folge einer strafbaren Handlung in die Entschädigungsverpflichtung einbezogen worden, und das Gesetz dient auch nicht jeglichem Individualrechtsgüterschutz (BSG, Beschluss vom 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B).

    Bei letzterem mangelt es an einem willkürlichen Bruch der Rechtsordnung durch körperliche Gewaltanwendung gegen eine Person; es fehlt die Enttäuschung der Erwartung der Unverbrüchlichkeit des wesentlichen Kerns der Friedensordnung innerhalb der Gesellschaft (BSG, Beschluss vom 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B).

    Grundlage der Gewährung von Opferentschädigung ist das Versagen des staatlichen Gewaltmonopols, dh des Versagens des Staates, die Bürger vor Gewaltkriminalität zu schützen (BSG, Beschluss vom 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.08.2017 - L 7 VE 10/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Schädigung der Leibesfrucht durch

    Dieses sei auch konsequent, wenn bedacht werde, dass die Gewährung von Opferentschädigung mit einem Versagen des staatlichen Gewaltmonopols begründet werde, also mit einem Versagen des Staates, die Bürger vor Gewaltkriminalität zu schützen (BSG, Urteil vom 12. Juni 2003, B 9 VG 11/02 B, juris).
  • SG Magdeburg, 10.07.2015 - S 14 VE 18/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Schädigung der Leibesfrucht durch Alkoholkonsum

    Dieses ist auch konsequent, wenn bedacht wird, dass die Gewährung von Opferentschädigung mit einem Versagen des staatlichen Gewaltmonopols begründet wird; also mit ein Versagen des Staates, die Bürger vor Gewaltkriminalität zu schützen (Urteil des BSG vom 12.06.2003, - B 9 VG 11/02 B -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2017 - L 7 VE 3/14

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Mutter als Sekundäropfer -

    Grundlage der Gewährung von Opferentschädigung sei das Versagen des staatlichen Gewaltmonopols, d.h. das Versagen des Staates, die Bürger vor Gewaltkriminalität zu schützen (BSG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 11/02 B).

    Sie müssten also durch Wahrnehmung dieses Vorganges oder eine sonstige Kenntnisnahme davon geschädigt worden sein (BSG, Urteil vom 12. Juni 2003, a.a.O.; BSG, Urteil vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 8/01 R).

  • SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat

    Grundlage der Gewährung von Opferentschädigung ist das Versagen des staatlichen Gewaltmonopols, dh des Versagens des Staates, die Bürger vor Gewaltkriminalität zu schützen (BSG, Beschluss vom 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 VG 4579/12
    Soweit der Kläger pauschal geltend macht, die Hebamme habe eine Sauerstoffunterversorgung nicht erkannt, daher eine Hilfeleistung unterlassen und sich des Straftatbestandes der unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323c StGB strafbar gemacht, so stellt eine solche Unterlassung nach der Rechtsprechung des BSG bereits keinen rechtswidrigen, vorsätzlichen tätlichen Angriff im Sinne des OEG dar (BSG, Urteil vom 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B; Urteil vom 10.11.1993 - 9 RVg 2/93).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht