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   BSG, 14.04.2022 - B 5 R 4/22 C   

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https://dejure.org/2022,13788
BSG, 14.04.2022 - B 5 R 4/22 C (https://dejure.org/2022,13788)
BSG, Entscheidung vom 14.04.2022 - B 5 R 4/22 C (https://dejure.org/2022,13788)
BSG, Entscheidung vom 14. April 2022 - B 5 R 4/22 C (https://dejure.org/2022,13788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 SGG, § 160a Abs 4 S 2 Halbs 1 SGG, § 160a Abs 4 S 2 Halbs 2 SGG, § 178a Abs 1 S 1 SGG, § 178a Abs 2 S 5 SGG
    Sozialgerichtsverfahren - Anhörungsrüge - Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 2392/19

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus BSG, 14.04.2022 - B 5 R 4/22 C
    Dieses Gebot verpflichtet die Gerichte allerdings nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (stRspr; vgl BVerfG Beschluss vom 4.9.2008 - 2 BvR 2162/07 ua - BVerfGK 14, 238, 241 f; BVerfG Beschluss vom 31.3.2020 - 1 BvR 2392/19 - juris RdNr 17) .

    Die Gerichte sind auch nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl BVerfG Beschluss vom 31.3.2020 aaO) .

  • BSG, 16.02.2022 - B 5 R 198/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - sicherer

    Auszug aus BSG, 14.04.2022 - B 5 R 4/22 C
    Der Senat hat mit Beschluss vom 16.2.2022 (B 5 R 198/21 B) eine Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 2.6.2021 als unzulässig verworfen und den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren abgelehnt.

    cc) Der Senat hat seinen Beschluss vom 16.2.2022 zur Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers entscheidend darauf gestützt, dass die Beschwerdebegründung innerhalb der Beschwerdefrist nicht in der vorgeschriebenen Form eingelegt worden ist (vgl RdNr 3 des Beschlusses B 5 R 198/21 B - juris).

  • BVerfG, 08.02.2021 - 1 BvR 242/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Versagung von Eilrechtsschutz gegen die

    Auszug aus BSG, 14.04.2022 - B 5 R 4/22 C
    Das ist insbesondere der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, es sei denn, der Tatsachenvortrag ist nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert (vgl BVerfG Beschluss vom 8.2.2021 - 1 BvR 242/21 - juris RdNr 6 mwN) .
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BSG, 14.04.2022 - B 5 R 4/22 C
    Sie müssen nur das wesentliche, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeiten (stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - BVerfGK 13, 303, 304 = juris RdNr 11; BVerfG Beschluss vom 9.2.2022 - 2 BvR 613/21 - juris RdNr 4) .
  • BSG, 08.11.2006 - B 2 U 5/06 C

    Besetzung der Richterbank bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BSG, 14.04.2022 - B 5 R 4/22 C
    Hierüber entscheidet der Senat durch Beschluss außerhalb der mündlichen Verhandlung ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter (§ 12 Abs. 1 Satz 2 iVm § 40 Satz 1, § 33 Abs. 1 Satz 2, § 124 Abs. 3, § 153 Abs. 1 und § 165 Satz 1 SGG; s dazu BSG Beschluss vom 8.11.2006 - B 2 U 5/06 C - SozR 4-1500 § 178a Nr. 6 RdNr 7 f).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 613/21

    Verfassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich einer Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus BSG, 14.04.2022 - B 5 R 4/22 C
    Sie müssen nur das wesentliche, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeiten (stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - BVerfGK 13, 303, 304 = juris RdNr 11; BVerfG Beschluss vom 9.2.2022 - 2 BvR 613/21 - juris RdNr 4) .
  • BSG, 22.03.2018 - B 12 KR 12/17 C

    Verfahren der Anhörungsrüge - keine Nachholung/Ergänzung/erneute Überprüfung der

    Auszug aus BSG, 14.04.2022 - B 5 R 4/22 C
    Auch für einen Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde gilt daher, dass in dieser Entscheidung nicht auf jegliches Beteiligtenvorbringen und jeden denkbaren Gesichtspunkt eingegangen werden muss, wenn sich daraus zweifelsfrei ergibt, dass das Vorbringen auch ohne ausdrückliche Erwähnung für unerheblich gehalten wurde (vgl BSG Beschluss vom 22.3.2018 - B 12 KR 12/17 C - juris RdNr 12) .
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BSG, 14.04.2022 - B 5 R 4/22 C
    Dieses Gebot verpflichtet die Gerichte allerdings nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (stRspr; vgl BVerfG Beschluss vom 4.9.2008 - 2 BvR 2162/07 ua - BVerfGK 14, 238, 241 f; BVerfG Beschluss vom 31.3.2020 - 1 BvR 2392/19 - juris RdNr 17) .
  • BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20

    Nichtannahme einer nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde in

    Auszug aus BSG, 14.04.2022 - B 5 R 4/22 C
    Ein Abstellen darauf im Rahmen der Erörterung erforderlicher Darlegungen zur Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) konnte deshalb für einen gewissenhaften und kundigen Beteiligten (vgl zu diesem Maßstab BVerfG Beschluss vom 3.5.2021 - 2 BvR 1176/20 - juris RdNr 21 mwN) nicht überraschend sein.
  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22

    Aussetzung eines amtsgerichtlichen Beschlusses über die Beauftragung eines

    Auszug aus BSG, 14.04.2022 - B 5 R 4/22 C
    a) § 62 SGG verpflichtet ebenso wie Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl BVerfG Beschluss vom 22.3.2022 - 1 BvR 618/22 - juris RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 22.08.2023 - B 1 KR 22/23 B
    Sie müssen nur das wesentliche, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeiten (vgl BSG vom 14.4.2022 - B 5 R 4/22 C - juris RdNr 4 mwN zur Rspr des BVerfG).
  • BSG, 07.06.2023 - B 1 KR 11/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Sie müssen nur das wesentliche, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeiten (vgl BSG vom 14.4.2022 - B 5 R 4/22 C - juris RdNr 4 mwN zur Rspr des BVerfG) .
  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 65/21 B

    Übernahme der Kosten für die Entfernung eines Blasensteins mittels einer

    Sie müssen nur das wesentliche, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeiten (vgl BSG vom 14.4.2022 - B 5 R 4/22 C - juris RdNr 4 mwN zur Rspr des BVerfG) .
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