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   BSG, 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B   

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https://dejure.org/2016,52922
BSG, 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B (https://dejure.org/2016,52922)
BSG, Entscheidung vom 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B (https://dejure.org/2016,52922)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - B 9 V 64/16 B (https://dejure.org/2016,52922)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG, § 103 SGG, § 109 SGG, § 118 Abs 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Amtsermittlung - weiterer Ermittlungsbedarf bei fehlender Qualifikation des Sachverständigen - Darlegung eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags - Angabe der zu begutachtenden Punkte bzw ...

  • Wolters Kluwer

    Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes; Rüge der Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens; Rügeausschluss; Prozessordnungsgemäßer Beweisantrag

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Amtsermittlung - weiterer Ermittlungsbedarf bei fehlender Qualifikation des Sachverständigen - Darlegung eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags - Angabe der zu begutachtenden Punkte bzw ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht; Darlegung der Stellung eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags zu Kausalzusammenhang zwischen ...

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Amtsermittlung - weiterer Ermittlungsbedarf bei fehlender Qualifikation des Sachverständigen - Darlegung eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags - Angabe der zu begutachtenden Punkte bzw ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B
    Soweit - wie vorliegend - Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt werden, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1.) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2.) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3.) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4.) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5.) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN) .

    Denn Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN) .

    Diese Ausführungen des Klägers enthalten jedoch keine ausreichenden Angaben, denn die Angaben der zu begutachtenden Punkte iS von § 403 ZPO bzw eines konkreten Beweisthemas in dem Beweisantrag ist grundsätzlich nicht entbehrlich (BSG Beschluss vom 9.3.2001 - B 2 U 404/00 B; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6) .

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B
    Entsprechendes gilt, soweit der Kläger eine unzureichende Rechtsanwendung des LSG rügen wollte (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10) .
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 SB 2/99 R

    Ladung des gerichtlichen Sachverständigen, Verletzung der Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B
    Auch besteht nach § 118 Abs. 1 SGG iVm § 411 Abs. 3 ZPO zB dann ein zu einer Verpflichtung des Gerichts verdichtetes Ermessen zur Ladung des gerichtlichen Sachverständigen, um sein schriftliches Gutachten zu erläutern, wenn sich das Gericht hätte gedrängt fühlen müssen, hinsichtlich des von dem Sachverständigen in seinem schriftlichen Gutachten behandelten Beweisthemas noch weitere Sachaufklärung zu betreiben (vgl BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 SB 2/99 R - Juris) .
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B

    Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung von

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B
    Insoweit hätte es des klägerseitigen Vortrags bedurft, weshalb nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offengeblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden haben soll (vgl Becker, Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG , SGb 2007, 328, 332 zu RdNr 188 unter Hinweis auf BSG Beschluss vom 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B - mwN) .
  • BSG, 31.01.1979 - 11 BA 129/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Mitwirkung der Beteiligten bei der Sachaufklärung -

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B
    Dieser Rügeausschluss ist nach der eindeutigen Fassung des Gesetzes uneingeschränkt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 34; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 35) und von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG SozR 1500 § 160 Nr. 69) .
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B
    Denn das LSG ist als letztinstanzliche Tatsacheninstanz nur dann einem Beweisantrag ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt, wenn es sich hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5) .
  • BSG, 12.05.2015 - B 9 SB 93/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B
    Soweit der Kläger vorträgt, das LSG habe von Amts wegen weiter ermitteln müssen, weil dem radiologischen Sachverständigen die fachliche Qualifikation zur Beurteilung ua von Kausalzusammenhängen gefehlt habe, trifft es zwar zu, dass fehlende Sachkunde weiteren Ermittlungsbedarf auch dann auslösen kann, wenn schon mehrere Gutachten vorliegen (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2015 - B 9 SB 93/14 B - Juris RdNr 6 mwN) .
  • LSG Bayern, 27.02.2002 - L 2 U 404/00

    Subjektive Verletzungsverschlimmerung; Begriff und Voraussetzungen eines

    Auszug aus BSG, 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B
    Diese Ausführungen des Klägers enthalten jedoch keine ausreichenden Angaben, denn die Angaben der zu begutachtenden Punkte iS von § 403 ZPO bzw eines konkreten Beweisthemas in dem Beweisantrag ist grundsätzlich nicht entbehrlich (BSG Beschluss vom 9.3.2001 - B 2 U 404/00 B; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6) .
  • BSG, 26.02.2018 - B 9 SB 84/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Soweit ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zur weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, zB BSG Beschluss vom 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4 f).

    Denn Merkmal eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (BSG Beschluss vom 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 R - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN).

  • BSG, 15.03.2018 - B 9 SB 88/17 B

    Absenkung eines Grades der Behinderung

    Soweit ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1.) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2.) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3.) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4.) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5.) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG Beschluss vom 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B - Juris RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, 5).

    Denn Merkmal eines substantiierten Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (vgl BSG Beschluss vom 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B - Juris RdNr 7; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN).

  • BSG, 23.03.2018 - B 1 KR 77/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN; BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45 S 44 f; BSG Beschluss vom 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B - Juris RdNr 7; vgl auch BSG Beschluss vom 15.7.2013 - B 1 KR 122/12 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 04.09.2023 - B 1 KR 54/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (vgl BSG vom 26.11.1981 - 4 BJ 87/81 - SozR 1500 § 160 Nr. 45 S 44 f; BSG vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN; BSG vom 15.12.2016 - B 9 V 64/16 B - juris RdNr 7; BSG vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 7) .
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