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   BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 23/09 B   

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https://dejure.org/2010,2857
BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 23/09 B (https://dejure.org/2010,2857)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2010 - B 6 KA 23/09 B (https://dejure.org/2010,2857)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2010 - B 6 KA 23/09 B (https://dejure.org/2010,2857)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 730 Abs 2 S 1 BGB, § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 82 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 SGB 5
    Fortbestand einer Gemeinschaftspraxis bei schwebender Auseinandersetzung um Forderungen und Verbindlichkeiten - Krankenversicherung - Nichtbestehen einer Leistungspflicht - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Zweifelhaftigkeit eines Leistungstatbestandes - routinemäßige ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 730 Abs 2 S 1 BGB, § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 82 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 SGB 5
    Fortbestand einer Gemeinschaftspraxis bei schwebender Auseinandersetzung um Forderungen und Verbindlichkeiten - Krankenversicherung - Nichtbestehen einer Leistungspflicht - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Zweifelhaftigkeit eines Leistungstatbestandes - routinemäßige ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Parteieigenschaft einer Gemeinschaftspraxis - Fortbestand bei schwebender Auseinandersetzung um Forderungen und Verbindlichkeiten - Zweifelhaftigkeit eines Leistungstatbestandes in der gesetzlichen Krankenversicherung - Zulässigkeit der routinemäßigen Erbringung von ...

  • rewis.io

    Fortbestand einer Gemeinschaftspraxis bei schwebender Auseinandersetzung um Forderungen und Verbindlichkeiten - Krankenversicherung - Nichtbestehen einer Leistungspflicht - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Zweifelhaftigkeit eines Leistungstatbestandes - routinemäßige ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Fortbestand einer Gemeinschaftspraxis bei schwebender Auseinandersetzung um Forderungen und Verbindlichkeiten - Krankenversicherung - Nichtbestehen einer Leistungspflicht - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Zweifelhaftigkeit eines Leistungstatbestandes - routinemäßige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parteieigenschaft einer Gemeinschaftspraxis; Fortbestand bei schwebender Auseinandersetzung um Forderungen und Verbindlichkeiten; Zweifelhaftigkeit eines Leistungstatbestandes in der gesetzlichen Krankenversicherung; Zulässigkeit der routinemäßigen Erbringung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 48/97 R

    Vertragsarzt - Abrechnung - vertragsärztliche Leistung - Abgabe einer

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 23/09 B
    eine sachlich-rechnerische Richtigstellung dürfe auch ohne entsprechende ausdrückliche Regelung dann erfolgen, wenn eine Leistung dem Leistungstatbestand entspreche, aber nicht routinemäßig, sondern nur im Einzelfall erbracht werden dürfe (Gegenüberstellung zu BSG, Urteil vom 1.7.1998 - SozR 3-2500 § 75 Nr. 10 S 43 f) .

    Nach diesem Urteil darf eine KÄV eine sachlich-rechnerische Richtigstellung nur dann auf das Fehlen einer Begründung für eine Leistung stützen, wenn sich eine Begründungspflicht entweder aus dem Leistungstatbestand oder aus sonstigen Abrechnungsvorschriften herleiten lässt (so BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 10 S 43 f) .

    Dies steht in Übereinstimmung mit dem BSG-Urteil vom 1.7.1998 (SozR 3-2500 § 75 Nr. 10 S 43 f) .

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 23/09 B
    Dann ist nur die Subsumtion fehlerhaft und somit keine Divergenz im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG gegeben (stRspr, vgl zB BSG, Beschluss vom 28.1.2009 - B 6 KA 53/07 B - MedR 2010, S 343 R dNr 25 f; dazu ausführlich BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 S 44 f) .

    In diesen Ausführungen des LSG kann allenfalls ein Subsumtionsfehler liegen, eine Divergenz von Obersätzen im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG besteht aber nicht (hierzu vgl oben BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 S 44 f) .

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 23/09 B
    Hierfür muss der Beschwerdeführer aufzeigen, dass sein vermeintlich unzureichend berücksichtigtes Vorbringen bzw seine ergänzenden Ausführungen, die er bei Gewährung der vermissten Gelegenheit zur Stellungnahme zusätzlich vorgebracht haben würde, zu einem anderen Urteilsspruch hätten führen können (vgl BSGE 69, 280, 284 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5 S 35 mwN; s zB auch BSG, Beschlüsse vom 7.7.2000 - B 6 KA 78/99 B - und vom 28.4.2004 - B 6 KA 75/03 B - vgl ferner BVerfGE 105, 279, 311/312) .
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 6/19 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufhebung eines angefochtenen Verwaltungsakts und

    Ohne normative Grundlage besteht im Grundsatz keine Pflicht des Vertragsarztes zur einzelfallbezogenen Begründung der in Ansatz gebrachten GOP bereits mit der Einreichung der Honorarabrechnung (BSG Urteil vom 1.7.1998 - B 6 KA 48/97 R - SozR 3-2500 § 75 Nr. 10 S 43 f; BSG Beschluss vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - juris RdNr 16; BSG Urteil vom 26.6.2019 - B 6 KA 68/17 R - juris RdNr 29, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 68/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Richtigstellung einer

    Ohne eine normative Grundlage besteht jedoch im Grundsatz keine Pflicht des Vertragsarztes zur einzelfallbezogenen Begründung der in Ansatz gebrachten GOP bereits mit Einreichung der Honorarabrechnung (BSG Urteil vom 1.7.1998 - B 6 KA 48/97 R - SozR 3-2500 § 75 Nr. 10 = Juris RdNr 16 ff; BSG Beschluss vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - Juris RdNr 16) .
  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Bei Rechtsfragen zu bereits außer Kraft getretenem Recht muss für eine grundsätzliche Bedeutung entweder noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des ausgelaufenen Rechts zu entscheiden sein, oder die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihrer Auslegung muss aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung haben (vgl BSG Beschluss vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - juris RdNr 32; BSG Beschluss vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 22.3.2006 - B 6 KA 46/05 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 20.6.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - juris RdNr 1; BSG Beschluss vom 31.3.1999 - B 7 AL 170/98 B - juris RdNr 8; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19) .
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