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   BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R   

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https://dejure.org/2005,1278
BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R (https://dejure.org/2005,1278)
BSG, Entscheidung vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R (https://dejure.org/2005,1278)
BSG, Entscheidung vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 57/04 R (https://dejure.org/2005,1278)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge Anwendung des § 96 SGG - Folgebescheid - neuer Bescheid - Bewilligungsbescheid - Arbeitslosengeld - Unterhaltsgeld - anschließender Zeitraum - keine Entscheidung in erster Instanz - ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Beschwerdewertes i.S.d. § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG); Voraussetzungen für die Einbeziehung so genannter Folgebescheide in das Verfahren; Anforderungen an die entsprechende Anwendung des § 96 SGG; Bestehen eines Wahlrechtes des Klägers ...

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Wird zitiert von ... (152)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R
    Keinesfalls könne die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 75/95 -) so verstanden werden, dass die Einbeziehung weiterer Bescheide zur Disposition der Beteiligten des Rechtsstreits gestellt und eine fehlende Zustimmung eines Beteiligten als echter Ausschlusstatbestand für eine Einbeziehung nach § 96 Abs. 1 SGG zu verstehen sei.

    Maßgebend hierfür war die auch sonst in der Rechtsprechung des BSG verwendete Überlegung, dass § 96 SGG im Interesse einer "sinnvollen Prozessökonomie" bzw eines schnellen und zweckmäßigen Verfahrens dann entsprechend anzuwenden ist, wenn der ursprüngliche Bescheid zwar nicht abgeändert oder ersetzt wird, der spätere Bescheid aber im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergeht und ein streitiges Rechtsverhältnis regelt, das "im Kern" dieselbe Rechtsfrage betrifft und sich an den vom ursprünglichen Bescheid erfassten Zeitraum anschließt (vgl BSGE 34, 255, 257 = SozR Nr. 3 zu § 624 RVO; BSGE 77, 175, 176 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 3-2600 § 319b Nr. 2).

    b) Der Einbeziehung der Folgebescheide entsprechend § 96 SGG steht nicht entgegen, dass die Klägerin - anders als in von der Rechtsprechung des BSG bisher behandelten Fallgestaltungen (vgl BSGE 27, 146 = SozR Nr. 21 zu § 96 SGG, BSGE 45, 49, 50 = SozR 1500 § 96 Nr. 6, BSGE 61, 45, 48 = SozR 4100 § 113 Nr. 5, BSGE 74, 117, 119 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4 oder BSGE 77, 175, 177 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 mwN) - im Berufungsverfahren einer Einbeziehung ausdrücklich widersprochen hat.

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R
    Die Frage, ob die Merkmale des § 96 SGG erfüllt sind und das LSG als gesetzlicher Richter zur Sachentscheidung befugt war, ist vom Revisionsgericht nicht nur - wie hier geschehen - auf Rüge der Klägerin, sondern auch ohne Rüge von Amts wegen zu prüfen (vgl BSGE 91, 287, 289 f = SozR 4-2700 § 160 Nr. 1 - in Abgrenzung zu SozR 3-2500 § 5 Nr. 26; ebenso SozR 3-1500 § 29 Nr. 1; BSGE 78, 98, 100 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12).

    Die Beteiligten können die Wirkung des § 96 Abs. 1 SGG nicht ausschließen (vgl ua BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12 S 74; BSG SozR 3-1500 § 29 Nr. 1 S 6).

    Die unabhängig vom Willen der Beteiligten kraft Gesetzes eintretende Klageänderung hindert allerdings die Beteiligten nicht, über den Verfahrensgegenstand im Rahmen ihrer allgemeinen Dispositionsbefugnis zu verfügen (vgl BSG SozR 3-1500 § 29 Nr. 1 S 6 f).

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R
    Das vom SG zu Grunde gelegte Urteil des BSG vom 28. Juni 1995 (7 RAr 102/94) sei nicht einschlägig, denn es betreffe einen Fall der sog nachträglichen Vertragserfüllung, der hier nicht vorliege.

    Wie das LSG zutreffend ausgeführt hat, kann eine Berücksichtigung der Zahlung für April 2002 weder auf das BSG-Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 - (BSGE 76, 162 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22) noch auf den Gesetzeszweck und auch nicht auf Kommentarliteratur gestützt werden.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Nach einer Entscheidung des 11a-Senats des BSG (17. November 2005 - B 11a/11 AL 57/04 R) ist bei Nichteinbeziehung eines Bescheides durch die Vorinstanz (§ 96 SGG) sogar der Widerspruch eines Beteiligten unerheblich.
  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit -

    Zu Recht hat das LSG angenommen, dass der Bescheid vom 29.9.2009 gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden ist, da er nach Erlass des Widerspruchsbescheides und vor Erhebung der Klage ergangen ist (vgl hierzu allgemein BSG SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 RdNr 16; BSG Urteil vom 12.5.1993 - 7 RAr 56/92 - Juris RdNr 13 - insoweit nicht abgedruckt in BSGE 72, 248 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 4; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 96 RdNr 2) .
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Denn nach der bis zum 31.3.2008 geltenden Rechtslage hatte das BSG in ständiger Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG (aF) im Interesse einer sinnvollen Anwendung der Prozessökonomie bzw eines schnellen und zweckmäßigen Verfahrens dann zugelassen, wenn der ursprüngliche Bescheid zwar nicht abgeändert oder ersetzt wurde, der spätere Bescheid aber im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses erging und ein streitiges Rechtsverhältnis regelte, das im Kern dieselbe Rechtsfrage betraf und sich an den vom ursprünglichen Bescheid erfassten Zeitraum anschloss (vgl etwa BSG vom 17.11.2005 - SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 RdNr 16 f mwN) .
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