Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Viertes Kapitel - Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld (§§ 136 - 175) |
| Erster Abschnitt - Arbeitslosengeld (§§ 136 - 164) |
| Fünfter Unterabschnitt - Minderung des Arbeitslosengeldes, Zusammentreffen des Anspruchs mit sonstigem Einkommen und Ruhen des Anspruchs (§§ 155 - 160) |
(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die die oder der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat.
(2) 1Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. 2Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.
(3) 1Soweit die oder der Arbeitslose die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen (Arbeitsentgelt im Sinne des § 115 des Zehnten Buches) tatsächlich nicht erhält, wird das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. 2Hat der Arbeitgeber die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen trotz des Rechtsübergangs mit befreiender Wirkung an die Arbeitslose, den Arbeitslosen oder an eine dritte Person gezahlt, hat die Bezieherin oder der Bezieher des Arbeitslosengeldes dieses insoweit zu erstatten.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
entschädigung § 159Ruhen bei Sperrzeit § 160Ruhen bei Arbeitskämpfen
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Rechtsprechung zu § 157 SGB III
204 Entscheidungen zu § 157 SGB III in unserer Datenbank:
- BSG, 12.05.2021 - B 11 AL 6/20 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Arbeitsentgelt - Unterhaltsbeihilfe eines ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2020 - L 7 AL 121/18
Bewilligung von Arbeitslosengeld; Zahlung einer Unterhaltsbeihilfe für einen ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2020 - L 7 AL 121/18
- BSG, 29.05.2017 - B 11 AL 3/17 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2016 - L 18 AL 38/16
Richtlinie 2003/88/EG - Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2016 - L 18 AL 38/16
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2022 - L 3 AL 670/21
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen des Anspruchs bei Urlaubsabgeltung - freiwillige ...
- LAG Niedersachsen, 24.06.2026 - 7 SLa 890/25
Richtlinienkonforme Auslegung; unentschuldigtes Fehlen; ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2019 - L 18 AL 109/17
Arbeitslosengeld; Gleichwohlgewährung; Erstattung; Umdeutung; ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 28.11.2019 - B 11 AL 2/20 B
Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- BSG, 28.11.2019 - B 11 AL 2/20 B
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16
Anspruch auf Arbeitslosengeld
- LSG Sachsen, 25.06.2020 - L 3 AL 156/18
Querverweise
Auf § 157 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Aktive Arbeitsförderung
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
- Selbständige Tätigkeit
- § 93 (Gründungszuschuss)
- Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Leistungsverfahren in Sonderfällen
- § 335 (Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Versicherter Personenkreis
- Versicherung kraft Gesetzes
- § 5 (Versicherungspflicht)
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
- Versicherungspflichtiger Personenkreis
- § 20 (Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung)