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   BSG, 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B   

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https://dejure.org/2015,44879
BSG, 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B (https://dejure.org/2015,44879)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B (https://dejure.org/2015,44879)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 132/15 B (https://dejure.org/2015,44879)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Einverständnis der Beteiligten zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - danach Antrag auf Ruhen des Verfahrens durch den Kläger - keine Weiterleitung an die Beklagte - Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung wird unwirksam - wesentliche Änderung ...

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung gem § 160a Abs 5 SGG - Verfahrensfehler - Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit iVm dem Anspruch auf rechtliches Gehör - Einverständniserklärung gem § 124 Abs 2 SGG - wesentliche Änderung der Prozesslage - Antrag auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 135/04 B

    Bezeichnung der Nichtzulassungsbeschwerde, wesentliche Änderung der Prozesslage

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B
    Eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren, für die keine wirksame Einverständniserklärung nach § 124 Abs. 2 SGG vorliegt, verletzt regelmäßig zugleich den Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör (BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 135/04 B - SozR 4-1500 § 124 Nr. 1 RdNr 12) .
  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 63/11 R

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B
    Auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Prozessförderungspflicht (vgl BSG vom 10.12.2013 - B 13 R 63/11 R - juris RdNr 12 mwN) erscheint die Anordnung des Ruhens des Verfahrens wegen der Beauftragung von Prof. Dr. S. vor dem Hintergrund, dass eine posttraumatische Belastungsstörung von Dr. H. in seinem Gutachten vom 28.5.2014 nicht bestätigt, von der Dipl.-Psychologin G. in ihrem Gutachten vom 13.7.2014 hingegen angenommen und auf den Arbeitsunfall vom 27.8.1979 zurückgeführt worden ist, zweckmäßig.
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 45/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Einverständnis mit einer

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B
    Eine Einverständniserklärung iS dieser Vorschrift, die das Gericht im Zeitpunkt seiner Entscheidungsfindung von Amts wegen zu prüfen hat, verliert allerdings ihre Wirksamkeit, wenn sich nach ihrer Abgabe die bisherige Tatsachen- oder Rechtsgrundlage und damit die Prozesssituation wesentlich geändert hat (BSG vom 7.4.2011 - B 9 SB 45/10 B - juris RdNr 14) .
  • BFH, 20.03.2009 - III B 219/08

    Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens - Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B
    Lediglich die Prüfung der Zweckmäßigkeit eröffnet einen Einschätzungsspielraum (vgl BFH vom 20.3.2009 - III B 219/08 - juris RdNr 3) .
  • BSG, 08.09.1976 - 11 RK 10/76

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ruhen des Verfahrens - Anwendbarkeit von

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B
    Denn nach § 202 SGG iVm § 251 Satz 1 ZPO (zur Anwendbarkeit in sozialgerichtlichen Verfahren BSG vom 8.9.1976 - 11 RK 10/76 - SozR 1750 § 251 Nr. 1 RdNr 2) hat das Gericht das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 L 7.11

    Beschwerde gegen die Anordnung des Ruhens des Verfahrens; Antrag der Beteiligten;

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B
    Das Gericht "hat" das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn es zweckmäßig und übereinstimmend beantragt worden ist, sodass es sich hierbei um eine gebundene Entscheidung handelt (OVG Berlin-Brandenburg vom 8.3.2011 - OVG 2 L 7.11 - juris RdNr 7) .
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 R 45/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gewährung der

    Eine Einverständniserklärung iS des § 124 Abs. 2 SGG verliert ihre Wirksamkeit, wenn sich nach ihrer Abgabe die bisherige Tatsachen- oder Rechtsgrundlage und damit die Prozesssituation wesentlich ändert (BSG Beschlüsse vom 7.4.2011 - B 9 SB 45/10 B - Juris RdNr 14 und vom 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B - Juris RdNr 8) .
  • BSG, 02.07.2019 - B 2 U 156/18 B

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall

    Eine Einverständniserklärung, deren Vorliegen das Gericht im Zeitpunkt seiner Entscheidungsfindung von Amts wegen zu prüfen hat, verliert ihre Wirksamkeit, wenn sich nach ihrer Abgabe die bisherige Tatsachen- oder Rechtsgrundlage und damit die Prozesssituation wesentlich geändert hat (vgl BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B - UV-Recht Aktuell 2016, 269, und vom 11.4.2013 - B 2 U 359/12 B - UV-Recht Aktuell 2013, 683 mwN) .

    Gerade die in Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention grundsätzlich vorgeschriebene mündliche Verhandlung bietet eine besondere Gewähr zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (vgl BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B - UV-Recht Aktuell 2016, 269, vom 11.4.2013 - B 2 U 359/12 B - UV-Recht Aktuell 2013, 683, und vom 12.4.2005 - B 2 U 135/04 B - SozR 4-1500 § 124 Nr. 1 RdNr 10) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2022 - L 37 SF 266/19

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Lediglich die Prüfung der Zweckmäßigkeit eröffnet einen Einschätzungsspielraum (BSG, Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B - juris Rn. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 U 423/16
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundessozialgericht (B 2 U 132/15 B) mit Beschluss vom 17.12.2015 das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG Baden-Württemberg zurückverwiesen.

    Der Senat hat die Verwaltungsakten der Beklagten (bis Bl. 1050), die Akten des Sozialgerichts S 7 U 2833/10 und die Akte des Bundessozialgerichts B 2 U 132/15 zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.

  • BSG, 31.08.2021 - B 5 R 151/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren, für die keine wirksame Einverständniserklärung nach § 124 Abs. 2 SGG vorliegt, verletzt regelmäßig zugleich den Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör (BSG Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B - juris RdNr 9 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2022 - L 37 SF 284/19

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Lediglich die Prüfung der Zweckmäßigkeit eröffnet einen Einschätzungsspielraum (BSG, Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B - juris Rn. 9).
  • BSG, 09.12.2016 - B 9 V 35/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - soziales Entschädigungsrecht -

    Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, warum die Voraussetzungen der Aussetzung des Verfahrens nach § 114 SGG wegen der Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits oder eines Verwaltungsverfahrens oder des Ruhens aufgrund übereinstimmenden Antrags der Parteien aus wichtigem Grund nach § 202 SGG iVm § 251 ZPO (vgl BSG Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B - Juris) vorgelegen haben sollten.
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2023 - L 10 KR 15/21

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Prüfung durch den MDK - Benennung

    - B 2 U 132/15 B -, Rn 9).
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 15/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren, für die keine wirksame Einverständniserklärung nach § 124 Abs. 2 SGG vorliegt, verletzt regelmäßig zugleich den Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör (BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B - RdNr 10; BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 135/04 B - SozR 4-1500 § 124 Nr. 1 mwN) .
  • BSG, 25.08.2023 - B 8 SO 86/22 BH

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren der

    Auch ein Verstoß gegen den in § 124 Abs. 1 SGG festgelegten Grundsatz der mündlichen Verhandlung, der regelmäßig zugleich auch den Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt ( BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B - RdNr 10; BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 135/04 B - SozR 4-1500 § 124 Nr. 1 mwN) , kann von einem zugelassenen Prozessbevollmächtigten nicht mit Erfolg geltend gemacht werden.
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 14/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 KR 481/21
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