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   BSG, 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B   

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BSG, 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B (https://dejure.org/2012,26309)
BSG, Entscheidung vom 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B (https://dejure.org/2012,26309)
BSG, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - B 12 R 37/11 B (https://dejure.org/2012,26309)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG München - S 6 R 581/98
  • LSG Bayern - L 5 R 937/08
  • BSG, 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B
 
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  • BSG, 19.01.2011 - B 13 R 211/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - erstinstanzliches Verfahren -

    Auszug aus BSG, 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B
    Denn die Zulassung der Revision kann nur auf Mängel des Verfahrens vor dem LSG, nicht jedoch auf solche des Verfahrens vor dem SG gestützt werden, es sei denn, dass der Verfahrensmangel fortwirkt und zugleich einen Mangel des Verfahrens vor dem LSG bildet (vgl BSG Beschluss vom 19.1.2011 - B 13 R 211/10 B mwN; BVerwG Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 216).

    Eine Verletzung dieses Rechts kann jedoch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde nur geltend gemacht werden, wenn der Verfahrensmangel die Entscheidung des LSG beeinflusst hat, diese also auf dem Mangel beruhen könnte (stRspr, vgl zB BSG Beschluss vom 6.2.2008 - B 6 KA 61/07 B - und vom 19.1.2011 - B 13 R 211/10 B).

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B
    Da gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG die Geltendmachung eines Verfahrensmangels auf eine Verletzung des § 103 SGG nur gestützt werden kann, wenn er sich auf einen Beweisantrag bezieht, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist, muss die Beschwerdebegründung hierzu 1. einen für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrag, dem das LSG nicht gefolgt ist, aufzeigen, 2. die Rechtsauffassung des LSG wiedergeben, aufgrund derer bestimmte Tatsachen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, 3. die von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zur weiteren Aufklärung Anlass gegeben hätten, darlegen, 4. das voraussichtliche Ergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme benennen und 5. schildern, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BSG SozR 4- 1500 § 160a Nr. 3 mwN).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus BSG, 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B
    Hinsichtlich der Klärungsbedürftigkeit hätte der Kläger ausführen müssen, dass und aus welchen Gründen trotz der Rechtsprechung des EGMR, des BVerfG und des BSG zur unverhältnismäßig langen, ggf einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Menschenrechtskonvention begründenden Dauer eines Gerichtsverfahrens und den sich hieraus ergebenden Folgen (vgl zB EGMR, Entscheidung vom 16.12.2010 - 39778/07 ua; BVerfG Beschluss vom 5.10.2010 - 1 BvR 772/10; BSG SozR 4-3100 § 60 Nr. 4) weiterhin Klärungsbedarf bestehen könnte.
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim

    Auszug aus BSG, 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B
    Der Rechtsprechung des BVerfG und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) (vgl zB BVerfG, Beschluss vom 24.8.2010 - 1 BvR 331/10 - NZB 201, 208; EGMR, Urteil vom 30.3.2010 - 46682/07) ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass von diesem Erfordernis für die Zulassung der Revision bei der Rüge der überlangen Verfahrensdauer abzusehen ist.
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B
    Soweit der Kläger sich dafür, dass das Beruhen der Entscheidung auf dem Verfahrensmangel nicht im Einzelnen dargelegt werden müsse, auf den Beschluss des BSG vom 13.12.2005 (B 4 RA 220/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 11) bezieht, ist dieser Entscheidung und der darin vertretenen Rechtsauffassung durch die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des BVerfG und des EGMR die Grundlage entzogen, weil damit ein unzulässiger, nicht an die Anforderungen des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG gebundener Rechtsbehelf geschaffen würde (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 18).
  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65, BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B
    Ein anwaltlich vertretener Beteiligter kann nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrages nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen überlanger

    Auszug aus BSG, 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B
    Soweit der Kläger sich dafür, dass das Beruhen der Entscheidung auf dem Verfahrensmangel nicht im Einzelnen dargelegt werden müsse, auf den Beschluss des BSG vom 13.12.2005 (B 4 RA 220/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 11) bezieht, ist dieser Entscheidung und der darin vertretenen Rechtsauffassung durch die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des BVerfG und des EGMR die Grundlage entzogen, weil damit ein unzulässiger, nicht an die Anforderungen des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG gebundener Rechtsbehelf geschaffen würde (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 18).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65, BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65, BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 61/07 B

    Wirksamkeit eines Rechtsbehelfs gegen eine überlange Verfahrensdauer im

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • EGMR, 16.12.2010 - 39778/07

    Rechtssache D. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

  • EGMR, 30.03.2010 - 46682/07

    Rechtssache S. gegen DEUTSCHLAND

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