Rechtsprechung
BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 28/02 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
Krankenversicherung - Dauerpigmentierung von Gesichtspartien - keine Krankenbehandlung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Dauerpigmentierung von Gesichtspartien keine notwendige Krankenbehandlung - Abgrenzung zwischen Hilfs- und Heilmittel
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Dauerpigmentierung der Haut zur Darstellung von Augenbrauen und Augenwimpern bei krankheitsbedingtem Haarausfall am ganzen Körper; Begriff des Hilfsmittels im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung; Einordnung eines ...
- Judicialis
SGB V § 12 Abs 1; ; SGB V § 27 Abs 1 Satz 1; ; SGB V § 27 Abs 1 Satz 2 Nr 3; ; SGB V § 33 Abs 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendige Krankenbehandlung in der Krankenversicherung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Pressemeldung, 10.5.2005)
Kein Dauer-Make-up von der Krankenkasse // Pigmentierung für fehlende Augenbrauen abgelehnt
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 19.09.2001 - S 5 KR 76/99
- LSG Schleswig-Holstein, 25.06.2002 - L 1 KR 78/01
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 28/02 R
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke - …
Auszug aus BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 28/02 R
Das Fehlen der Körperbehaarung ist zwar ein regelwidriger Körperzustand; da nicht jeder körperlichen Unregelmäßigkeit zugleich auch Krankheitswert zukommt, hat die Rechtsprechung jedoch diese Grundvoraussetzung für die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht dahingehend präzisiert, dass eine Krankheit nur vorliegt, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (…zu Hautverfärbungen vgl Senatsurteil vom 13. Juli 2004 - B 1 KR 11/04 R, in JURIS RdNr 21, auch zur Veröffentlichung in BSGE und SozR bestimmt;… zu einer Hodenprothese BSGE 82, 158, 163 f = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 29 f; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S 253 f, wo eine Entstellung als Unterfall eines Funktionsdefizits aufgefasst wird).Das Vorliegen einer Krankheit verpflichtet die Krankenkasse lediglich zur "notwendigen" Behandlung und nicht dazu, jede vom Versicherten gewünschte, von ihm für optimal gehaltene Maßnahme zur Heilung oder Linderung des krankhaften Zustands zu gewähren (vgl § 27 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 Halbsatz 2 SGB V); unter dem Gesichtspunkt der Behinderung gilt nichts anderes, zumal wenn damit - wie hier - die fehlende elementare Körperfunktion weder verbessert noch ersetzt werden kann (vgl nochmals BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S 255 f).
- BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung …
Auszug aus BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 28/02 R
Das Fehlen der Körperbehaarung ist zwar ein regelwidriger Körperzustand; da nicht jeder körperlichen Unregelmäßigkeit zugleich auch Krankheitswert zukommt, hat die Rechtsprechung jedoch diese Grundvoraussetzung für die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht dahingehend präzisiert, dass eine Krankheit nur vorliegt, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (…zu Hautverfärbungen vgl Senatsurteil vom 13. Juli 2004 - B 1 KR 11/04 R, in JURIS RdNr 21, auch zur Veröffentlichung in BSGE und SozR bestimmt; zu einer Hodenprothese BSGE 82, 158, 163 f = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 29 f;… vgl auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S 253 f, wo eine Entstellung als Unterfall eines Funktionsdefizits aufgefasst wird). - BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem …
Auszug aus BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 28/02 R
Insbesondere stünden die Vorteile, die sich aus der begehrten Behandlung ergeben, in keinem angemessenem Verhältnis zu den damit verbundenen Nachteilen, Belastungen und Kosten (zur dabei vorzunehmenden Abwägung vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44 S 250 mwN).
- BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R
Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel - …
Auszug aus BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 28/02 R
Infolgedessen sind nur sächliche medizinische Leistungen als Hilfsmittel anzusehen, während als Heilmittel Dienstleistungen in Frage kommen (zum Ganzen BSGE 88, 204, 206 ff = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41 S 229 ff mit zahlreichen Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung und ihre Entwicklung). - BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92
Operation - Psychische Störung - Kostenersatz
Auszug aus BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 28/02 R
Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung setzt nach § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V eine "Krankheit" voraus: Damit wird in der Rechtsprechung ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand umschrieben, der ärztlicher Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht (…BSGE 85, 36, 38 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 11 S 38; BSGE 72, 96, 98 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 14 S 64 jeweils mwN). - BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 11/04 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante …
Auszug aus BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 28/02 R
Das Fehlen der Körperbehaarung ist zwar ein regelwidriger Körperzustand; da nicht jeder körperlichen Unregelmäßigkeit zugleich auch Krankheitswert zukommt, hat die Rechtsprechung jedoch diese Grundvoraussetzung für die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht dahingehend präzisiert, dass eine Krankheit nur vorliegt, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (zu Hautverfärbungen vgl Senatsurteil vom 13. Juli 2004 - B 1 KR 11/04 R, in JURIS RdNr 21, auch zur Veröffentlichung in BSGE und SozR bestimmt;… zu einer Hodenprothese BSGE 82, 158, 163 f = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 29 f;… vgl auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S 253 f, wo eine Entstellung als Unterfall eines Funktionsdefizits aufgefasst wird). - BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R
Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion - …
Auszug aus BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 28/02 R
Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung setzt nach § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V eine "Krankheit" voraus: Damit wird in der Rechtsprechung ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand umschrieben, der ärztlicher Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht (BSGE 85, 36, 38 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 11 S 38;… BSGE 72, 96, 98 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 14 S 64 jeweils mwN).
- BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei …
Da aber nicht jeder körperlichen Unregelmäßigkeit auch Krankheitswert zukommt, hat die Rechtsprechung diese Grundvoraussetzung dahingehend präzisiert, dass eine Krankheit nur vorliegt, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (…BSGE 100, 119 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 14, RdNr 11 zu Brustangleichungsoperationen;… BSGE 93, 252 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 3, RdNr 6 zu kosmetischen Brustvergrößerungen;… BSGE 93, 94, 102 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 4 S 29 zu Feuermalen der Haut;… BSGE 82, 158, 163 f = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 29 zu einer Hodenprothese; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 zur Dauerpigmentierung bei fehlenden Augenbrauen und Wimpern) .Das Gesetz macht keinen prinzipiellen Unterschied zwischen Krankheiten im engeren Sinne, bei denen die Betonung auf dem regelmäßig nur vorübergehenden Charakter einer als überwindbar angesehenen Gesundheitsbeeinträchtigung liegt, und Behinderungen, die als weitgehend unabänderlich vor allem unter dem Gesichtspunkt des Ausgleichs für eine dauerhaft regelwidrige Körperfunktion die Leistungspflicht begründen können (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 6).
Es fehlt deshalb am Merkmal der Behandlungsbedürftigkeit, das seinerseits die Behandlungsfähigkeit voraussetzt (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 7) .
Daran hat auch das am 1.7.2001 in Kraft getretene SGB IX nichts geändert, denn in Bezug auf die Zuständigkeit des Leistungsträgers und die Leistungsvoraussetzungen verweist § 7 Satz 2 SGB IX ausdrücklich auf die speziellen Leistungsgesetze, hier also das SGB V (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 8) .
- BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier Continuous Glucosemonitoring System für …
a) Bei den von der Klägerin erworbenen Komponenten des CGMS handelt es sich um Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Zu den Hilfsmitteln zählen alle sächlichen medizinischen Leistungen (etwa Körperersatzstücke), während in Abgrenzung hierzu dem Begriff der Heilmittel (§ 32 SGB V) alle von entsprechend ausgebildeten Personen persönlich erbrachten medizinischen Dienstleistungen unterfallen, wie etwa Maßnahmen der physikalischen Therapie sowie der Sprach- und Beschäftigungstherapie (…BSGE 87, 105, 108 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1 S 5; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 3 - Dauerpigmentierung;… BSGE 88, 204, 206 ff = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41 S 229 ff - PC-Zusatzausrüstung für häusliches Hirnleistungstraining;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 38 RdNr 15 - Matratzen-Encasings). - BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 14/14 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht für …
Daran hat auch das am 1.7.2001 in Kraft getretene SGB IX nichts geändert, denn in Bezug auf die Zuständigkeit des Leistungsträgers und die Leistungsvoraussetzungen verweist § 7 Satz 2 SGB IX ausdrücklich auf die speziellen Leistungsgesetze, hier also das SGB V (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 8) .Das Gesetz macht keinen prinzipiellen Unterschied zwischen Krankheiten im engeren Sinne, bei denen die Betonung auf dem regelmäßig nur vorübergehenden Charakter einer als überwindbar angesehenen Gesundheitsbeeinträchtigung liegt, und Behinderungen, die als weitgehend unabänderlich vor allem unter dem Gesichtspunkt des Ausgleichs für eine dauerhaft regelwidrige Körperfunktion die Leistungspflicht begründen können (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 6).
Da aber nicht jeder körperlichen Unregelmäßigkeit auch Krankheitswert zukommt, hat die Rechtsprechung diese Grundvoraussetzung dahingehend präzisiert, dass eine Krankheit nur vorliegt, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (…vgl zuletzt BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 45 - Perücke mwN;… sowie BSGE 100, 119 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 14, RdNr 11 - zu Brustangleichungsoperationen;… BSGE 93, 252 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 3, RdNr 6 - zu kosmetischen Brustvergrößerungen;… BSGE 93, 94 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 4, RdNr 16 - zu Feuermalen der Haut;… BSGE 82, 158, 163 f = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 29 f - zu einer Hodenprothese; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 zur Dauerpigmentierung bei fehlenden Augenbrauen und Wimpern) .
- BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R
Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem …
Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der physikalischen Therapie sowie der Sprach- und Beschäftigungstherapie (…vgl BSGE 88, 204, 206 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41 mwN; Senat, Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 28/02 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 3 - Dauerpigmentierung; zuletzt Senat, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 1 KR 12/03 R - Quick & Dick, mwN).Dazu gehören insbesondere Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel einschließlich der notwendigen Änderung, Instandhaltung und Ersatzbeschaffung sowie der Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel (…vgl BSGE 88, 204, 206 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41; Senat, SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 3 f - Dauerpigmentierung, jeweils zur Abgrenzung von Heil- und Hilfsmitteln).
- BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme von allergendichten …
b) Bei den vom Kläger seinerzeit beantragten Matratzen-Encasings handelt es sich um Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 S 1 SGB V. Zu den Hilfsmitteln zählen alle sächlichen medizinischen Leistungen, während in Abgrenzung hierzu dem Begriff der Heilmittel (§ 32 SGB V) alle persönlich erbrachten medizinischen Dienstleistungen unterfallen (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 3 - Dauerpigmentierung;… BSGE 88, 204, 206 ff = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41 S 229 ff - PC-Zusatzausrüstung für häusliches Hirnleistungstraining). - BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R
Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds
b) Den Hilfsmittelbegriff erfüllen in beiden Versicherungszweigen sächliche medizinische Mittel (zu dieser Konkretisierung vgl BSGE 88, 204 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41 und BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 2), die einem der Versorgungsziele des § 33 Abs. 1 SGB V oder des § 40 Abs. 1 SGB XI dienen, nicht als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens anzusehen und auch sonst nicht aus dem Leistungskatalog der GKV oder sozialen Pflegeversicherung ausgeschlossen sind und nach der Legaldefinition des § 31 Abs. 1 SGB IX bei Wohnungswechsel mitgenommen werden können, also grundsätzlich in jeder Wohnumgebung in gleicher Weise und mit im Wesentlichen unveränderter Ausführung benötigt werden und einsatzbereit sind, ohne dass sie durch den Wohnungswechsel funktionslos werden. - BSG, 24.01.2023 - B 1 KR 7/22 R
Grundsätze der Arzneimittelzulassung gelten auch bei Risiken in der …
b) Krankheit ist ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht (stRspr; vgl nur BSG vom 19.10.2004 - B 1 KR 28/02 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 6 mwN auch zur Rechtslage unter Geltung der RVO = juris RdNr 13; BT-Drucks 11/2237 S 170) . - BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 5/10 R
Krankenversicherung - Krankenbehandlung - kein Anspruch des Versicherten auf …
Zu den Krankheitsbeschwerden sind nicht nur Schmerzen zu rechnen, die vom Patienten empfunden werden, sondern auch andere krankheitsbedingte Beeinträchtigungen des körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes, die für den Patienten eine Belastung und Bürde bedeuten, auch wenn sie von ihm (krankheitsbedingt) nicht bewusst wahrgenommen werden (vgl BSG USK 80211; zur Berücksichtigung von Behinderungen vgl etwa BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 6 und 8 - Dauerpigmentierung von Gesichtspartien). - BSG, 12.08.2009 - B 3 P 4/08 R
Anspruch auf Einbau einer Deckenliftanlage als wohnumfeldverbessernde Maßnahme in …
b) Den Hilfsmittelbegriff erfüllen in beiden Versicherungszweigen sächliche medizinische Mittel (zu dieser Konkretisierung vgl BSGE 88, 204 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41 und BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 2), die einem der Versorgungsziele des § 33 Abs. 1 SGB V oder des § 40 Abs. 1 SGB XI dienen, nicht als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens anzusehen und auch sonst nicht aus dem Leistungskatalog der GKV oder sozialen Pflegeversicherung ausgeschlossen sind und nach der Legaldefinition des § 31 Abs. 1 SGB IX bei Wohnungswechsel mitgenommen werden können, also grundsätzlich in jeder Wohnumgebung in gleicher Weise und mit im Wesentlichen unveränderter Ausführung benötigt werden und einsatzbereit sind, ohne dass sie durch den Wohnungswechsel funktionslos werden. - BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 12/03 R
Krankenversicherung - Dickungsmittel - Heilmittel - Arzneimittel - Nahrungsmittel …
Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der physikalischen Therapie sowie der Sprach- und Beschäftigungstherapie (…vgl BSGE 88, 204, 206 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41 mwN; Urteil des Senats vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 28/02 R: Dauerpigmentierung, SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 3).Dazu gehören insbesondere Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel einschließlich der notwendigen Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung sowie der Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel (…vgl BSGE 88, 204, 206 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41; Urteil des Senats vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 28/02 R, SozR 4-2500 § 27 Nr. 2 RdNr 3 f: Dauerpigmentierung, jeweils zur Abgrenzung von Heil- und Hilfsmitteln).
- BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2017 - L 16 KR 13/17
Kostenübernahme bei Gewährung einer Operation zur Bauchdeckenstraffung und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 16 (5,2) KR 78/03
Krankenversicherung
- LSG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - L 5 KR 151/06
Kosten einer Perücke muss die gesetzliche Krankenkasse bei männlichen …
- VG Düsseldorf, 02.10.2013 - 10 K 4151/13
Ärztliche Verordnung; Augenbraue; Beihilfe; Haarverlust; Hilfsmittel; …
- LSG Bayern, 08.12.2005 - L 4 KR 6/05
Anspruch auf Kostenübernahme für die Versorgung mit einem Cochlear-Implantat …
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2016 - L 11 KR 4685/15
Krankenversicherung - kein Anspruch auf das Nahrungsergänzungsmittel "SpongiCol" …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 16 KR 530/13
Kostenübernahme für die Anschaffung eines sog. Hochton-Therapiegerätes ("HiToP …
- SG Oldenburg, 13.07.2005 - S 61 KR 69/05
- LSG Bayern, 10.04.2008 - L 4 KR 358/07
Anspruch auf Kostenübernahme für die Versorgung mit einem Cochlear-Implantat …
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 24 KR 149/07
Apothekenpflichtiges Arzneimittel; New-Fill; Verfassungskonforme Auslegung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2016 - L 16 KR 638/15
Krankenversicherung; Versorgung mit dem Magnetfeldtherapiesystem 200 F; …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.07.2013 - L 6 KR 83/12
Krankenversicherung - Anspruch auf plastische Operation nach starkem …
- SG Hamburg, 12.04.2013 - S 23 KR 338/13
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme eines Systems zur kontinuierlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 10/08
Ärztliche Behandlung; Medizinprodukt; Sculptra (New Fill); neue …
- BSG, 02.12.2008 - B 3 KR 36/08 B
Kostenübernahme der Versorgung mit einem zweiten Cochlear-Implantat durch die …
- LSG Bayern, 23.10.2007 - L 5 KR 54/07
Grenze der körperlichen Entstellung bei Bemerkbarmachen der Erkrankung schon bei …
- LSG Bayern, 31.07.2007 - L 5 KR 94/06
Anspruch auf Kostenübernahme für eine Laserepilation durch die gesetzliche …
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2006 - L 1 KR 1109/05
Krankenversicherung - Leistungspflicht für anerkannte Therapien - Kostenübernahme …
- LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 KR 4989/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 1 KR 41/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 1 KR 521/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 4 KR 448/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 12 V 16/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2011 - L 1 KR 121/11
- LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 4 KR 2268/08