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   BSG, 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B   

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https://dejure.org/2022,6391
BSG, 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B (https://dejure.org/2022,6391)
BSG, Entscheidung vom 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B (https://dejure.org/2022,6391)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - B 9 V 35/21 B (https://dejure.org/2022,6391)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 62 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - unvollständige Erörterung der Sach- und Rechtslage - Auslassung von entscheidungserheblichen Umständen im Tatbestand des Berufungsurteils - Kenntnis vom maßgeblichen ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Versorgungsleistungen nach dem StrRehaG und dem BVG ; In der ehemaligen DDR erlittene rehabilitierte Haftzeit; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 04.10.1989 - 1 BA 15/89
    Auszug aus BSG, 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B
    Denn das Gericht kann und darf das Ergebnis der Entscheidung, die in seiner nachfolgenden Beratung erst gefunden werden soll, nicht vorwegnehmen (BSG Urteil vom 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R - BSGE 122, 218 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 23, RdNr 50-51; BSG Beschluss vom 4.10.1989 - 1 BA 15/89 - juris RdNr 4, jeweils mwN) .

    Auch begründet es noch keinen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn das Gericht bei der Darstellung des Sachverhalts sowie der Erörterung der Sach- und Rechtslage nicht auf jeglichen entscheidungserheblichen Umstand hinweist, der sich aus den vorliegenden Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt, insbesondere wenn der Beteiligte Kenntnis von dem maßgeblichen Akteninhalt hatte und nach dem Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass dieser Inhalt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl BSG Beschluss vom 4.10.1989 - 1 BA 15/89 - juris RdNr 4) .

    Eine Verletzung der vorgenannten Verfahrensvorschriften kann jedenfalls insoweit, als ihre Nichtbefolgung nicht zugleich eine Verletzung des § 62 SGG bedeutet, nicht mehr gerügt werden, wenn der Beteiligte in der mündlichen Verhandlung auf ihre Einhaltung verzichtet oder ihre Verletzung nicht gerügt hat, obwohl er erschienen war und ihm die mangelhafte Anwendung bekannt war oder bekannt sein musste (vgl BSG Beschluss vom 25.1.2011 - B 5 R 261/10 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 4.10.1989 - 1 BA 15/89 - juris RdNr 4).

    Jedenfalls sind im Tatbestand des angefochtenen Urteils vom LSG ua die Gerichtsakten mit dem ausdrücklichen Bemerken aufgeführt worden, dass (auch) diese Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen seien (vgl BSG Beschluss vom 4.10.1989 - 1 BA 15/89 - juris RdNr 3).

    Hierin liegt jedoch kein Zulassungsgrund iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 9.2.2011, aaO; BSG Beschluss vom 20.8.1990 - 5 BJ 150/90 - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 4.10.1989 - 1 BA 15/89 - juris RdNr 5 ) .

    Ungeachtet dessen liegt ein Verstoß gegen Denkgesetze nur dann vor, wenn aus dem festgestellten Sachverhalt nur eine Schlussfolgerung gezogen werden kann, somit jede andere - also auch die, welche das Gericht tatsächlich gezogen hat - nicht denkbar ist (BSG Urteil vom 13.8.2002 - B 2 U 33/01 R - juris RdNr 27; BSG Beschluss vom 4.10.1989, aaO) .

  • BSG, 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B
    Hierbei handelt es sich allerdings nicht um absolute Revisionsgründe, sodass gesondert festzustellen ist, inwiefern das angegriffene Urteil auf ihnen beruhen kann (BSG Beschluss vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - juris RdNr 5) .

    Nur dann läge es nahe, dass Mängel einer Protokollierung dieser Anträge sich auf das Urteil des Berufungsgerichts ausgewirkt haben könnten (vgl BSG Beschluss vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - juris RdNr 5) .

    Soweit er hier eine hinreichende Klarheit und Vollständigkeit vermisst, fehlt es an Ausführungen dazu, inwiefern das Urteil des LSG darauf beruhen kann (vgl BSG Beschluss vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - juris RdNr 6) .

    Schließlich kann ein Beteiligter mit der Rüge einer Gehörsverletzung nur durchdringen, wenn er vor dem LSG alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich Gehör zu verschaffen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - juris RdNr 8 mwN) .

  • BSG, 09.02.2011 - B 11 AL 71/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler

    Auszug aus BSG, 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B
    Die Verletzung von Erfahrungssätzen oder von Denkgesetzen bei der Ermittlung und Würdigung des Sachverhalts bedeutet ein Überschreiten der Grenzen, die der freien richterlichen Beweiswürdigung gezogen sind (BSG Beschluss vom 9.2.2011 - B 11 AL 71/10 B - juris RdNr 7) .

    Hierin liegt jedoch kein Zulassungsgrund iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 9.2.2011, aaO; BSG Beschluss vom 20.8.1990 - 5 BJ 150/90 - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 4.10.1989 - 1 BA 15/89 - juris RdNr 5 ) .

  • BSG, 08.04.2020 - B 12 R 24/19 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Paketzusteller

    Auszug aus BSG, 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B
    Die Begründungspflicht wäre selbst dann nicht verletzt, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und tatsächlichen Gegebenheiten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sein sollten (BSG Beschluss vom 26.5.2021 - B 13 R 219/20 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 8.4.2020 - B 12 R 24/19 B - juris RdNr 17, jeweils mwN) .
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - fehlende Beschwer - keine

    Auszug aus BSG, 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B
    Ungeachtet dessen liegt ein Verstoß gegen Denkgesetze nur dann vor, wenn aus dem festgestellten Sachverhalt nur eine Schlussfolgerung gezogen werden kann, somit jede andere - also auch die, welche das Gericht tatsächlich gezogen hat - nicht denkbar ist (BSG Urteil vom 13.8.2002 - B 2 U 33/01 R - juris RdNr 27; BSG Beschluss vom 4.10.1989, aaO) .
  • BSG, 01.07.2020 - B 9 SB 5/20 B

    Feststellung einer Schwerbehinderung wegen eines Diabetes mellitus

    Auszug aus BSG, 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B
    Kraft der darin enthaltenen ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung kann die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts mit der Nichtzulassungsbeschwerde weder unmittelbar noch mittelbar angegriffen werden (stRspr; zB BSG Beschluss vom 1.7.2020 - B 9 SB 5/20 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 261/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - mündliche Verhandlung - Darstellung des

    Auszug aus BSG, 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B
    Eine Verletzung der vorgenannten Verfahrensvorschriften kann jedenfalls insoweit, als ihre Nichtbefolgung nicht zugleich eine Verletzung des § 62 SGG bedeutet, nicht mehr gerügt werden, wenn der Beteiligte in der mündlichen Verhandlung auf ihre Einhaltung verzichtet oder ihre Verletzung nicht gerügt hat, obwohl er erschienen war und ihm die mangelhafte Anwendung bekannt war oder bekannt sein musste (vgl BSG Beschluss vom 25.1.2011 - B 5 R 261/10 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 4.10.1989 - 1 BA 15/89 - juris RdNr 4).
  • BSG, 26.05.2021 - B 13 R 219/20 B

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Umschulung zum

    Auszug aus BSG, 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B
    Die Begründungspflicht wäre selbst dann nicht verletzt, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und tatsächlichen Gegebenheiten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sein sollten (BSG Beschluss vom 26.5.2021 - B 13 R 219/20 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 8.4.2020 - B 12 R 24/19 B - juris RdNr 17, jeweils mwN) .
  • BSG, 07.02.2013 - B 1 KR 68/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B
    Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung nicht schon dann nicht mit Gründen iS des § 128 Abs. 1 Satz 2 iVm § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG versehen ist, wenn sich das Gericht bezogen auf den geltend gemachten Anspruch kurz gefasst und nicht jeden Gesichtspunkt, der möglicherweise hätte erwähnt werden können, behandelt hat (vgl BSG Beschluss vom 7.2.2013 - B 1 KR 68/12 B - juris RdNr 5 mwN).
  • BSG, 29.10.2019 - B 13 R 129/19 B

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B
    Dass der Kläger die Entscheidung des LSG zum BSchA für verfehlt und inhaltlich unrichtig hält, eröffnet die Revisionsinstanz ebenfalls nicht (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 29.10.2019 - B 13 R 129/19 B - juris RdNr 5 mwN).
  • BSG, 20.08.1990 - 5 BJ 150/90
  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - täglich viermalige Insulininjektion

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B

    Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung und eines Schockschadens

  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 4/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör - mündliche

  • BSG, 01.08.2017 - B 13 R 323/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 21.06.1999 - B 7 AL 228/98 B

    Voraussetzungen für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 11.07.2017 - B 9 SB 15/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 06.01.2016 - B 13 R 411/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachung der vermeintlich nicht zutreffenden

  • BSG, 19.12.2011 - B 12 KR 42/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung einer Divergenz - grundsätzliche

  • BSG, 02.09.2014 - B 9 V 17/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 23/96

    Besonderes berufliches Betroffensein beim Berufsschadensausgleich

  • BSG, 13.11.2017 - B 10 ÜG 15/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - verdeckter Rechtssatz - Erforderlichkeit

  • BSG, 03.11.2014 - B 12 KR 48/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Fehler der

  • BSG, 15.12.2020 - B 12 KR 58/20 B

    Verbeitragung einer Kapitalleistung aus einer Kapitallebensversicherung

  • BSG, 14.07.2021 - B 10 EG 13/20 B

    Rückforderung von Elterngeld; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 29.11.2021 - B 9 SB 18/21 B

    Entzug eines Merkzeichens G nach Heilungsbewährung Divergenzrüge im

  • BSG, 13.08.2021 - B 5 R 156/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 25.01.2023 - B 9 V 32/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Anders als im Verfahren über eine (zugelassene) Revision (vgl zB BSG Urteil vom 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R - BSGE 122, 232 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 4, RdNr 15) sind solche Angriffe aufgrund von § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision unzulässig (stRspr; zB BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 23; BSG Beschluss vom 10.5.2017 - B 9 V 75/16 B - juris RdNr 16) .

    Dies gilt zunächst für den Vortrag des Klägers, das LSG habe die Grenzen der freien Beweiswürdigung überschritten, indem es allgemeine Erfahrungssätze - insbesondere zu Abweichungen bei wiederholten Sachverhaltsschilderungen und bei Schilderungen durch mehrere an einem Geschehen beteiligte Personen - außer Acht gelassen und durch eine widersprüchliche Würdigung des Sachverhalts gegen Denkgesetze verstoßen habe (vgl BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 22 mwN) .

    Ungeachtet dessen liegt ein Verstoß gegen Denkgesetze auch nur dann vor, wenn aus dem festgestellten Sachverhalt nur eine Schlussfolgerung gezogen werden kann, somit jede andere - also auch die, welche das Gericht tatsächlich gezogen hat - nicht denkbar ist (BSG Beschluss vom 23.2.2022, aaO mwN).

  • BSG, 27.11.2023 - B 9 V 11/23 B
    Soweit er hier eine hinreichende Klarheit und Vollständigkeit vermisst, fehlt es an Ausführungen dazu, inwiefern das Urteil des LSG darauf beruhen kann (vgl BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 15 mwN) .

    Zugleich hat er nicht vorgetragen, dass er beim LSG einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung (§ 139 SGG ) gestellt habe (vgl BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 411/15 B - juris RdNr 7) .

  • BSG, 25.08.2022 - B 5 R 11/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auch kann ein Beteiligter mit der Rüge einer Gehörsverletzung nur durchdringen, wenn er vor dem LSG alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich Gehör zu verschaffen (stRspr; zB BSG Urteil vom 26.7.2016 - B 4 AS 47/15 R - BSGE 122, 25 = SozR 4-1500 § 114 Nr. 2, RdNr 36; BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 17) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 2/22 B
    Die vom Kläger insbesondere wegen der Bewertung seiner juristischen Fähigkeiten durch das Entschädigungsgericht erhobenen Rügen der falschen Beweiswürdigung und des Verstoßes gegen Denkgesetze schließt § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG von vornherein aus (vgl BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 22 mwN) .
  • BSG, 28.12.2022 - B 9 V 16/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Wird aber - wie hier - sinngemäß eine Verletzung des Anspruchs eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so muss auch dargetan werden, dass der Beteiligte seinerseits vor dem LSG alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich selbst rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 17; BSG Urteil vom 26.7.2016 - B 4 AS 47/15 R - BSGE 122, 25 = SozR 4-1500 § 114 Nr. 2, RdNr 36-37) .

    Auch eine Verletzung des vom Recht auf ein faires Verfahren ua umfassten Gebots der Rücksichtnahme auf die Beteiligten in der konkreten Prozesssituation (vgl BSG Beschluss vom 17.12.2020 - B 10 ÜG 4/20 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 23 RdNr 15 mwN) käme nur dann in Betracht, wenn die anwaltlich vertretene Klägerin vor dem LSG keine Möglichkeit gehabt hätte, auf eine Gelegenheit zur Stellungnahme hinzuwirken (vgl BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 20) .

  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 4/22 B
    Die vom Kläger insbesondere wegen der Bewertung seiner juristischen Fähigkeiten durch das Entschädigungsgericht erhobenen Rügen der falschen Beweiswürdigung und des Verstoßes gegen Denkgesetze schließt § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG von vornherein aus (vgl BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 22 mwN) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 3/22 B
    Die vom Kläger insbesondere wegen der Bewertung seiner juristischen Fähigkeiten durch das Entschädigungsgericht erhobenen Rügen der falschen Beweiswürdigung und des Verstoßes gegen Denkgesetze schließt § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG von vornherein aus (vgl BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 22 mwN) .
  • BSG, 31.05.2023 - B 2 U 136/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Eine Abweichung liegt folglich nicht schon dann vor, wenn die Entscheidung des LSG nicht den Kriterien entspricht, die das BSG aufgestellt hat, sondern erst, wenn das LSG diesen Kriterien widersprochen, also eigene rechtliche Maßstäbe entwickelt hat ( BSG Beschlüsse vom 27.9.2022 - B 2 U 42/22 B - juris RdNr 5, vom 12.5.2022 - B 5 R 3/22 B - juris RdNr 6, vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 8 und vom 8.12.2016 - B 2 U 123/16 B - SozR 4-1920 § 52 Nr. 17 RdNr 5) .
  • BSG, 28.06.2022 - B 2 U 181/21 B

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall; Divergenzrüge im

    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (vgl BSG Beschluss vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6; BSG Beschluss vom 31.3.2022 - B 5 R 320/21 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 8 f; BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f, juris RdNr 13; jeweils mwN) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 5/22 B
    Die vom Kläger insbesondere wegen der Bewertung seiner juristischen Fähigkeiten durch das Entschädigungsgericht erhobenen Rügen der falschen Beweiswürdigung und des Verstoßes gegen Denkgesetze schließt § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG von vornherein aus (vgl BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 22 mwN) .
  • BSG, 27.09.2022 - B 2 U 42/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 09.08.2022 - B 2 U 23/22 B

    Feststellung der sozialversicherungsrechtlichen Zuständigkeit für ein

  • BSG, 20.12.2022 - B 6 KA 23/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 16.01.2023 - B 9 V 18/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 04.10.2022 - B 4 AS 44/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 05.08.2022 - B 5 R 8/22 B

    Gewährung einer Witwerrente; Eingetragene Lebenspartnerschaft; Vorhersehbarkeit

  • BSG, 20.09.2022 - B 9 V 7/22 B

    Opferentschädigung nach dem OEG ; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags;

  • BSG, 19.07.2023 - B 2 U 12/23 B
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