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   BSG, 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B   

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https://dejure.org/2018,25486
BSG, 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B (https://dejure.org/2018,25486)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B (https://dejure.org/2018,25486)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - B 12 R 73/17 B (https://dejure.org/2018,25486)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 Nr 2 SGB 4, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - mangelnde Beschwerdebegründung - Versicherungsfreiheit wegen zeitgeringfügiger Beschäftigung - Reinigungskraft, die "immer wieder" zu Reinigungseinsätzen in einer Ferienwohnung herangezogen wird - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 Nr 2 SGB 4, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - mangelnde Beschwerdebegründung - Versicherungsfreiheit wegen zeitgeringfügiger Beschäftigung - Reinigungskraft, die "immer wieder" zu Reinigungseinsätzen in einer Ferienwohnung herangezogen wird - ...

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - mangelnde Beschwerdebegründung - Versicherungsfreiheit wegen zeitgeringfügiger Beschäftigung - Reinigungskraft, die "immer wieder" zu Reinigungseinsätzen in einer Ferienwohnung herangezogen wird - ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit -

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B
    Das BSG habe entschieden, dass eine regelmäßig bei demselben Arbeitgeber ausgeübte Tätigkeit bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet sein und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden müsse mit einer gewissen Vorhersehbarkeit von Dauer und Zeitpunkten der einzelnen Arbeitseinsätze (Hinweis auf BSG Urteil vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6) .

    Insbesondere erwähnt sie zwar das Urteil des Senats vom 7.5.2014 (B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6) , vermisst aber offensichtlich Ausführungen zu "Ausnahmefällen".

    Auch mit dem von der Beklagten ua genannten Urteil vom 23.5.1995 (12 RK 60/93 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 4) hat sich der Senat bereits im Urteil vom 7.5.2014 (B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6) befasst und die Unterschiede in den Sachverhaltsgestaltungen hervorgehoben (BSG, aaO, RdNr 24) .

  • BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R

    Beitragsnachforderung - Aushilfsfahrer - geringfügig entlohnte Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B
    Es habe ferner entschieden, dass bei einer Beschäftigung, die auf ständige Wiederholung gerichtet sei und über mehrere Jahre ausgeübt werden solle, "gewöhnlich vieles" für ihre Regelmäßigkeit spreche (Hinweis auf BSG Urteil vom 5.12.2017 - B 12 KR 16/15 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2400 § 8 Nr. 8 vorgesehen) .

    Diese Rechtsprechung hat er in dem von der Beklagten bereits erwähnten Urteil vom 5.12.2017 (B 12 KR 16/15 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2400 § 8 Nr. 8 vorgesehen) für Fälle einer auf nicht mehr als ein Jahr befristeten Beschäftigung bestätigt.

  • BSG, 23.05.1995 - 12 RK 60/93

    Geringfügige Beschäftigung - regelmäßig - gelegentlich - mehrere geringfügige

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B
    Es ergebe sich ein uneinheitliches Bild (Hinweis auf diverse Entscheidungen des BSG ab 1976, ua BSG Urteil vom 23.5.1995 - 12 RK 60/93 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 4) .

    Auch mit dem von der Beklagten ua genannten Urteil vom 23.5.1995 (12 RK 60/93 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 4) hat sich der Senat bereits im Urteil vom 7.5.2014 (B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6) befasst und die Unterschiede in den Sachverhaltsgestaltungen hervorgehoben (BSG, aaO, RdNr 24) .

  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B
    Die Bezeichnung einer abstrakten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - Juris RdNr 11 mwN).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B
    a) Es kann offenbleiben, ob die Beschwerdebegründung die Darlegungsvoraussetzungen für eine Grundsatzrüge (vgl hierzu exemplarisch BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) nicht erfüllt, weil die Beklagte keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) mit höherrangigem Recht (BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - Juris RdNr 11 mwN) formuliert.
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B
    a) Es kann offenbleiben, ob die Beschwerdebegründung die Darlegungsvoraussetzungen für eine Grundsatzrüge (vgl hierzu exemplarisch BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) nicht erfüllt, weil die Beklagte keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) mit höherrangigem Recht (BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - Juris RdNr 11 mwN) formuliert.
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG Beschluss vom 26.1.2005 - B 12 KR 62/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 6 RdNr 18 = Juris RdNr 9) .
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG Beschluss vom 25.10.1978 - 8/3 BK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31 S 48) .
  • BSG, 25.10.1978 - 3 BK 28/77
    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG Beschluss vom 25.10.1978 - 8/3 BK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31 S 48) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 8 BA 208/18
    Eine Beschäftigung erfolgt nicht nur "gelegentlich", wenn sie bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und die Vertragsparteien zu regelmäßiger Zusammenarbeit bereit sind (vgl. BSG Urt. v. 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R - juris Rn. 11, 14; Beschl. v. 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B - juris Rn. 9) bzw. die Arbeitsleistung einem vorhersehbaren Muster oder einem bestimmten Rhythmus folgt (vgl. BSG Urt. v. 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R - juris Rn. 22; Beschl. v. 23.07.2018 - B 12 R 73/17 B - juris Rn. 9).
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