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   BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B   

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https://dejure.org/2012,36361
BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B (https://dejure.org/2012,36361)
BSG, Entscheidung vom 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B (https://dejure.org/2012,36361)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - B 9 SB 18/12 B (https://dejure.org/2012,36361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Untersuchungsmaxime - ergänzende Befragung eines nach § 109 SGG angehörten Sachverständigen - Beweisantrag - Zurückverweisung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Untersuchungsmaxime - ergänzende Befragung eines nach § 109 SGG angehörten Sachverständigen - Beweisantrag - Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B
    Dieser Antrag betrifft zum einen das Recht der Beteiligten, dem Sachverständigen nach § 116 S 2 SGG, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache für dienlich erachten (vgl dazu BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7), und zum anderen die Befugnis des Gerichts, gemäß § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 411 Abs. 3 ZPO das Erscheinen des Sachverständigen anzuordnen, damit er das schriftliche Gutachten erläutere.

    Da die Anordnung des Erscheinens eines Sachverständigen der Aufklärung des Sachverhalts dient, sind insoweit grundsätzlich die für Sachaufklärungsrügen (§ 103 SGG) gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG geltenden Voraussetzungen zu erfüllen (vgl BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 11) .

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B
    § 411 Abs. 3 ZPO gilt nicht nur für Gutachten, die von Amts wegen eingeholt worden sind, sondern erfasst gleichermaßen Gutachten, die auf Antrag des Klägers nach § 109 SGG in Auftrag gegeben werden (vgl dazu BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 5; BSG SozR 4-1750 § 411 Nr. 3 RdNr 7) .

    Das LSG hätte den Sachverständigen Dr. Bu. zumindest schriftlich ergänzend befragen müssen (vgl BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 6) .

  • BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Verfahrensmangel - Verletzung des

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B
    Wie der Kläger zutreffend rügt, ist das LSG von medizinischen Feststellungen und Einschätzungen dieses Sachverständigen (psychiatrisches Gutachten vom 5.8.2011) abgewichen, ohne sich eindeutig dazu zu äußern, welche Kompetenz ihm insoweit zukommt und worauf eine entsprechende medizinische Sachkunde beruht (vgl dazu BSG Urteil vom 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R - juris RdNr 17) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B
    Es fehlt insbesondere an näheren Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit der von ihm aufgeworfenen Fragen (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36) .
  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 80/06 B

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B
    § 411 Abs. 3 ZPO gilt nicht nur für Gutachten, die von Amts wegen eingeholt worden sind, sondern erfasst gleichermaßen Gutachten, die auf Antrag des Klägers nach § 109 SGG in Auftrag gegeben werden (vgl dazu BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 5; BSG SozR 4-1750 § 411 Nr. 3 RdNr 7) .
  • BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers hat das BSG mit Beschluss vom 25.10.2012 (B 9 SB 18/12 B) das Urteil des LSG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen, weil das LSG den Sachverständigen Dr. B. auf Antrag des Klägers zumindest schriftlich hätte ergänzend befragen müssen.
  • BSG, 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Unabhängig davon beschäftigt sich die Beschwerdebegründung auch nicht mit dem Umstand, dass Dr. H. sein Gutachten bereits vor dem SG erstattet hat und schon deshalb eine weitere Anhörung ohnehin nur unter den Voraussetzungen einer notwendigen Anhörung nach Maßgabe des § 411 Abs. 3 ZPO verlangt werden konnte (vgl BSG Beschluss vom 3.3.1999 - B 9 VJ 1/98 B; BSG Beschluss vom 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B - Juris RdNr 7; dazu sogleich) .
  • BSG, 27.05.2020 - B 9 SB 67/19 B

    Herabsetzung eines GdB wegen Heilungsbewährung

    Weder ein Verstoß gegen § 411 Abs. 4 ZPO noch gegen § 411 Abs. 3 ZPO (hierzu Senatsbeschluss vom 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B - RdNr 10) ist danach ausreichend bezeichnet.
  • BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Aufklärungsrüge -

    Hinsichtlich der "Rechtzeitigkeit" und der "Begründungstiefe" der Anregung mag dann etwas anderes gelten, wenn das LSG einem Beteiligten erst in der mündlichen Verhandlung eröffnet hat, dass es der für ihn günstigen Beurteilung eines Sachverständigen nicht folgen wolle (vgl BSG Beschluss vom 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B - Juris RdNr 8) .
  • LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 3/16
    Bei ihrem mit der Berufungsbegründung vorgebrachten Antrag handelt es sich um einen auf §§ 103, 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 411 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) gestützten Beweisantrag, der auf die mündliche Erläuterung seines Gutachtens durch den Sachverständigen gerichtet gewesen ist (s. dazu, dass § 411 Abs. 3 ZPO auch Gutachten erfasst, die auf Antrag eines Versicherten nach § 109 SGG eingeholt worden sind, BSG, Beschl. v. 25. Okt. 2012, B 9 SB 18/12 B, juris-Rn. 7 mwN).
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