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   BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R   

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https://dejure.org/2021,10648
BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R (https://dejure.org/2021,10648)
BSG, Entscheidung vom 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R (https://dejure.org/2021,10648)
BSG, Entscheidung vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R (https://dejure.org/2021,10648)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 3 Nr 4 SGB 3, § 2 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 6 Abs 1 Nr 2 SGB 5, § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in einer Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft in Sachsen-Anhalt - Verpflichtung zur Wahrnehmung weisungsgebundener Verwaltungsaufgaben - Organstellung - pauschale Aufwandsentschädigung - ...

  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft in Sachsen-Anhalt in der Kranken- und Rentenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung; Einbindung in die Verwaltungsabläufe und -strukturen; Anforderungen ...

  • rewis.io

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in einer Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft in Sachsen-Anhalt - Verpflichtung zur Wahrnehmung weisungsgebundener Verwaltungsaufgaben - Organstellung - pauschale Aufwandsentschädigung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft in Sachsen-Anhalt in der Kranken- und Rentenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung Einbindung in die Verwaltungsabläufe und -strukturen Anforderungen an ...

  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft in Sachsen-Anhalt in der Kranken- und Rentenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung Einbindung in die Verwaltungsabläufe und -strukturen Anforderungen an ...

  • datenbank.nwb.de

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in einer Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft in Sachsen-Anhalt - Verpflichtung zur Wahrnehmung weisungsgebundener Verwaltungsaufgaben - Organstellung - pauschale Aufwandsentschädigung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Bürgermeister: Sozialversicherungspflicht bei Eingliederung in die Verwaltungsorganisation und aufwandsüberschreitender Entschädigung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Bürgermeister: Sozialversicherungspflicht trotz Ehrenamt?

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Stadt Z. ./. Deutsche Rentenversicherung Bund, beigeladen: 1. H.-H. M., 2. Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, 3. AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse

    Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit - Ehrenbeamter auf Zeit - Bürgermeister - abhängige Beschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 463
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R
    Die vom BSG zur ehrenamtlichen Betätigung fortentwickelte Rechtsprechung (Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31 ) sei auch auf ehrenamtliche Organtätigkeiten in der kommunalen Selbstverwaltung anwendbar.

    Von diesen Maßstäben zur Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status der Organe von Körperschaften öffentlichen Rechts ist der Senat in seinem Urteil vom 16.8.2017 (B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31 ) nicht abgewichen.

    Demgegenüber werden die darüber hinausgehenden Verwaltungsaufgaben, die ihrer Art nach auch durch Dritte ausgeübt oder an diese delegiert werden können (vgl BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 26 f) regelmäßig in Eingliederung und weisungsgebunden ausgeübt.

    Allein die kommunalrechtlich bedingte Stellung als Vorsitzender des Stadtrats und gebildeter Ausschüsse sowie die damit einhergehende Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben begründet - auch unter Inanspruchnahme der Verwaltungsstrukturen - noch nicht die Zuordnung der Tätigkeit zum rechtlichen Typus der Beschäftigung (vgl dazu BSG Urteil vom 27.4.2021 - B 12 KR 25/19 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen ) , denn diese war gerade Ausfluss seiner organschaftlichen Stellung als Stadtratsvorsitzender (vgl BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 27) .

    Parallel dazu ist die allgemeine Bindung des Bürgermeisters an die Beschlüsse des Stadtrats Ausfluss der normativen Aufgabenverteilung zwischen Bürgermeister und Stadtrat und insoweit keine Weisungsgebundenheit iS des § 7 SGB IV (vgl BSG Urteil vom 16.8.2017 aaO RdNr 22 f, kritisch Kluth NZS 2018, 553) .

    Kennzeichnend für die persönliche Abhängigkeit Beschäftigter ist, dass sie ihre Arbeitsleistung auf der Grundlage eines Rechtsverhältnisses erbringen, um als Gegenleistung dafür eine Entlohnung zu erhalten, sodass die Arbeitsleistung bei objektiver Betrachtung zu Erwerbszwecken erbracht wird (BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2500 § 7 Nr. 31, RdNr 17) .

    Finanzielle Zuwendungen in Form von Aufwendungsersatz für konkrete oder pauschal berechnete Aufwände einschließlich eines Ausgleichs für die übernommene Verpflichtung und einer gewissen Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit hindern die Sozialversicherungsfreiheit nicht (BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 30 ff) .

    Die Verrichtung von Tätigkeiten zur Verfolgung eines ideellen Zwecks ohne Erwerbsabsicht muss objektiv erkennbar vorliegen; die gewährte Aufwandsentschädigung darf sich nicht als verdeckte Entlohnung einer Erwerbsarbeit darstellen (BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 34) .

  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 15/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer rechtsfähigen

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R
    Allerdings bedarf es nicht notwendig schriftlicher Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem, vielmehr kann sich die abhängige Beschäftigung auch aus den das Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten regelnden Normen und Verträgen ergeben ( vgl BSG Urteil vom 23.2.2021 - B 12 R 15/19 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 54 RdNr 13, 19, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

    Diese Abgrenzungsmaßstäbe gelten grundsätzlich auch für Tätigkeiten, die mit der Organstellung innerhalb einer juristischen Person verbunden sind (BSG Urteil vom 23.2.2021 - B 12 R 15/19 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 54 RdNr 15 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

    Der Status als Ehrenbeamter schließt die abhängige Beschäftigung ebenso wenig aus wie die Stellung als Organ oder Organteil einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (stRspr; vgl BSG Urteil vom 25.1.2006 - B 12 KR 12/05 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 RdNr 15 mwN) oder die Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen (BSG Urteil vom 23.2.2021 aaO) .

    Auf deren Grundlage kann eine Evidenzkontrolle Aufschluss darüber geben, ob noch eine ehrenamtliche Entschädigung zum Ausgleich von Beschwernissen und Einbußen angenommen werden kann oder eine solche offensichtlich überschritten ist und damit eine verdeckte Entlohnung vorliegt (vgl BSG Urteil vom 23.2.2021 - B 12 R 15/19 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 54 RdNr 35, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

    Er unterscheidet sich nicht von einer Gegenleistung für geleistete Arbeit (vgl BSG Urteil vom 23.2.2021 - B 12 R 15/19 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 54 RdNr 35 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 93/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R
    Deren Gewährung beschränkte sich nicht auf die Anerkennung eines Ehrenamts (ähnlich BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 93/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 41 RdNr 19) .

    Eine Anknüpfung an als Werbungs- oder Betriebskosten von steuerpflichtigen Einkünften absetzbaren Beträgen (vgl BFH Urteil vom 29.11.2006 - VI R 3/04 - BFHE 216, 163; BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 93/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 41 RdNr 20 mwN) ist ebenso wenig ersichtlich wie an Aufwandsentschädigungen, die hauptamtlichen Bürgermeistern zusätzlich zu ihren Bezügen für die amtsbedingten Mehraufwendungen gewährt werden.

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R
    Die in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV genannten Merkmale sind schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nur "Anhaltspunkte" für eine persönliche Abhängigkeit, also im Regelfall typische Merkmale einer Beschäftigung und keine abschließenden Bewertungskriterien (vgl hierzu und zur Abgrenzung zu § 611a BGB näher BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - BSGE 128, 191 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, RdNr 29 f) .

    Die Eingliederung in die Arbeitsabläufe einer Gemeinde setzt voraus, dass die Tätigkeit innerhalb der Organisationsabläufe der Kommune erbracht wird, also deren Einrichtungen sowie Betriebsmittel genutzt werden und arbeitsteilig mit dem Personal in vorgegebenen Verwaltungsabläufen zusammengearbeitet wird (vgl BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 KR 11/18 R - BSGE 128, 191 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, RdNr 32) .

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 25/19 R

    Sozialversicherungspflicht -bzw -freiheit - ehrenamtlicher Ortsvorsteher im

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R
    Allein die kommunalrechtlich bedingte Stellung als Vorsitzender des Stadtrats und gebildeter Ausschüsse sowie die damit einhergehende Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben begründet - auch unter Inanspruchnahme der Verwaltungsstrukturen - noch nicht die Zuordnung der Tätigkeit zum rechtlichen Typus der Beschäftigung (vgl dazu BSG Urteil vom 27.4.2021 - B 12 KR 25/19 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen ) , denn diese war gerade Ausfluss seiner organschaftlichen Stellung als Stadtratsvorsitzender (vgl BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 27) .
  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R
    Die Erhebung der Umlage U2 entspricht § 7, § 3 Abs. 1 und § 10 AAG (idF des Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24.4.2006, BGBl I 926) iVm § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV (vgl BSG Urteil vom 26.9.2017 - B 1 KR 31/16 R - BSGE 124, 162 = SozR 4-7862 § 7 Nr. 1, RdNr 11) .
  • BFH, 29.11.2006 - VI R 3/04

    Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist die Erstattung nur solcher Aufwendungen

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R
    Eine Anknüpfung an als Werbungs- oder Betriebskosten von steuerpflichtigen Einkünften absetzbaren Beträgen (vgl BFH Urteil vom 29.11.2006 - VI R 3/04 - BFHE 216, 163; BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 93/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 41 RdNr 20 mwN) ist ebenso wenig ersichtlich wie an Aufwandsentschädigungen, die hauptamtlichen Bürgermeistern zusätzlich zu ihren Bezügen für die amtsbedingten Mehraufwendungen gewährt werden.
  • BSG, 10.12.2019 - B 12 R 9/18 R

    Beitragsbemessung - Gesamtvergütung von auf Arbeitszeitkonten angesparten

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R
    § 10 Aufwendungsausgleichsgesetz stellt die Umlagen zum Ausgleichsverfahren insoweit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung gleich (BSG Urteil vom 10.12.2019 - B 12 R 9/18 R - BSGE 129, 247 = SozR 4-2500 § 223 Nr. 3, RdNr 12) .
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R
    Der Status als Ehrenbeamter schließt die abhängige Beschäftigung ebenso wenig aus wie die Stellung als Organ oder Organteil einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (stRspr; vgl BSG Urteil vom 25.1.2006 - B 12 KR 12/05 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 RdNr 15 mwN) oder die Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen (BSG Urteil vom 23.2.2021 aaO) .
  • BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 3/09 R

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtlich beschäftigter

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R
    In diesen Bestimmungen kommt das Grundverständnis des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass auch (Berufs-) Beamte regelmäßig eine abhängige Beschäftigung für ihren Dienstherrn ausüben (vgl BSG Urteil vom 27.1.2010 - B 12 KR 3/09 R - SozR 4-4300 § 27 Nr. 5 RdNr 14) .
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.04.2023 - L 4 R 169/15

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätige Bürgermeisterin einer

    Der Status als Ehrenbeamter schließt die abhängige Beschäftigung ebenso wenig aus wie die Stellung als Organ oder Organteil einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder die Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, juris Rn. 15 f.).

    Dasselbe gilt für zu deren Ausübung erforderliche Verwaltungstätigkeiten (bspw. Einberufung von Sitzungen, Erstellung des Haushaltsplans, Ausfertigung von Beschlüssen) (BSG, Urteile vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, juris Rn. 17; B 12 KR 25/19 R -, juris Rn. 16).

    Für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung ist entscheidend, welcher Aufgabenbereich die Tätigkeit prägt, was in einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls einschließlich des Ausmaßes der finanziellen Zuwendungen zu beurteilen ist (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, juris Rn. 18).

    Sie wird durch die spätere Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 27. April 2021 - B 12 KR 25/19 R und B 12 R 8/20 R) im Ergebnis und im Wesentlichen auch in der Begründung bestätigt.

    Dabei ist insbesondere zu betonen, dass amtsangehörige, nicht geschäftsführende Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern über keine eigene Gemeindeverwaltung verfügen, der ehrenamtliche Bürgermeister einer derartigen Gemeinde mithin auch nicht als Spitze der Verwaltung fremdbestimmt in deren Verwaltungsstrukturen eingegliedert sein kann, wie vom BSG jüngst für Bürgermeister in Sachsen-Anhalt entschieden (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, juris Rn. 24).

    Anders als in dem vom BSG entschiedenen, einen Bürgermeister in Sachsen betreffenden Fall (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, juris Rn. 2) verblieben der Klägerin gerade keine eigenen Verwaltungsaufgaben.

  • BSG, 08.12.2022 - B 2 U 19/20 R

    Ehrenamtliche Chorsänger bei Adventssingen unfallversichert?

    Zum Gepräge (Typuskern) jeder ehrenamtlichen Tätigkeit gehört, dass sie unentgeltlich ausgeübt wird und immateriellen Werten, ideellen Zwecken oder dem Gemeinwohl dient (vgl BSG Urteile vom 27.4.2021 - B 12 KR 25/19 R - BSGE 132, 97 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 55, RdNr 27 ff und - B 12 R 8/20 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 56 RdNr 29 ff, vom 23.2.2021 - B 12 R 15/19 R - BSGE 131, 266 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 54, RdNr 30 ff, vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 29 ff sowie vom 28.6.2000 - B 6 KA 64/98 R - BSGE 86, 203, 211 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 4 S 37) .

    Sie setzt daher - dem Ehrbegriff entsprechend - zusätzlich die (tendenziell selbstlos-altruistische) Förderung des gemeinen Wohls, immaterieller Werte oder die Verfolgung ideeller Ziele voraus (BSG Urteile vom 27.4.2021 - B 12 KR 25/19 R - BSGE 132, 97 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 55, RdNr 27 ff und - B 12 R 8/20 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 56 RdNr 29 ff, vom 23.2.2021 - B 12 R 15/19 R - BSGE 131, 266 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 54, RdNr 30 ff, vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 29 ff sowie vom 28.6.2000 - B 6 KA 64/98 R - BSGE 86, 203, 211 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 4 S 37) , ohne dabei selbstbezogene oder eigennützige Motive auszuschließen.

  • BSG, 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Augenärztin in einer

    aa) Die Eingliederung in die Arbeitsabläufe einer ärztlichen Praxis setzt voraus, dass die Tätigkeit innerhalb der vorgegebenen Organisationsabläufe erbracht wird, also deren Einrichtungen sowie Betriebsmittel genutzt werden und arbeitsteilig mit dem Praxispersonal in vorhandenen Strukturen zusammengearbeitet wird (vgl BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - BSGE 128, 191 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, RdNr 32; BSG Urteil vom 27.4.2021 - B 12 R 8/20 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 56 RdNr 24) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 17/22

    Abhängige Beschäftigung; Ehrenamt; Entlohnung; Unterhaltungsverband;

    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. dazu und zum Folgenden insbesondere BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 56, Rn. 14 ff).

    Die Stellung als Organ oder Organteil einer juristischen Person des öffentlichen Rechts schließt die abhängige Beschäftigung nicht aus (BSG, - B 12 R 8/20 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 56 mwN).

    In diesen Tätigkeiten sind die Amtsinhaber nur dem Wähler verantwortlich und als solche nicht weisungsgebunden und nicht eingegliedert (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 56, SozR 4-4300 § 27 Nr. 9, Rn. 17).

    Eine sozialversicherungsfreie ehrenamtliche Tätigkeit erhält demgegenüber ihr Gepräge durch ihre ideellen Zwecke und Unentgeltlichkeit (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 56, SozR 4-4300 § 27 Nr. 9, Rn. 29).

  • BSG, 12.12.2023 - B 12 R 12/21 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Kameramann - abhängige Beschäftigung -

    Eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers setzt regelmäßig voraus, dass die Tätigkeit innerhalb von Organisationsabläufen erbracht wird, die der Weisungsgeber vorhält, dass also dessen Einrichtungen/Betriebsmittel genutzt werden und arbeitsteilig mit vorhandenem Personal in vorgegebenen Abläufen zusammengearbeitet wird (vgl BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - BSGE 128, 191 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, RdNr 32; BSG Urteil vom 27.4.2021 - B 12 R 8/20 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 56 RdNr 24) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 9/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in

    Nachdem im September 2021 die schriftlichen Entscheidungsgründe der Urteile des 12. Senats des BSG (jeweils) vom 27. April 2021 in den Verfahren B 12 KR 25/19 R und B 12 R 8/20 R veröffentlicht worden sind, haben sich die Beteiligten jeweils in ihrer Rechtsauffassung bestätigt gesehen.

    Die Beklagte hat Bezug genommen auf das Urteil in dem Verfahren B 12 R 8/20 R, in dem die abhängige Beschäftigung eines ehrenamtlich tätigen Bürgermeisters festgestellt worden sei.

    Die Klägerin hat die Unterschiede hinsichtlich des Sachverhalts, der dem Verfahren B 12 R 8/20 R zugrunde gelegen hat, und dem, der dem streitigen Verfahren zugrunde liegt, herausgestellt.

    Die beigeladene Einzugsstelle hat sich den Ausführungen der Beklagten angeschlossen und die Auffassung vertreten, aus dem Urteil des BSG vom 27. April 2021 in dem Verfahren B 12 R 8/20 R ergäben sich keine anderweitigen Anhaltspunkte.

  • LSG Sachsen, 27.11.2023 - L 9 BA 5/23
    Denn das Gesetz bezieht Beschäftigte im Sinne individueller Vorsorge einerseits und zum Schutz der Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsorge des Einzelnen andererseits in die einzelnen Zweige der Sozialversicherung ein und ordnet dazu gegebenenfalls Versicherungs- und Beitragspflicht an (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, SozR 4-4300 § 27 Nr. 9, juris Rn. 30; BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, BSGE 128, 191-205, SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, SozR 4-2500 § 109 Nr. 73, juris Rn. 43).
  • LSG Sachsen, 15.11.2022 - L 9 BA 38/19
    Denn das Gesetz bezieht Beschäftigte im Sinne individueller Vorsorge einerseits und zum Schutz der Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsorge des Einzelnen andererseits in die einzelnen Zweige der Sozialversicherung ein und ordnet dazu gegebenenfalls Versicherungs- und Beitragspflicht an (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, SozR 4-4300 § 27 Nr. 9, juris Rn. 30; BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, BSGE 128, 191-205, SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, SozR 4-2500 § 109 Nr. 73, juris Rn. 43).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 11/21

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV

    Nachdem im September 2021 die schriftlichen Entscheidungsgründe der Urteile des 12. Senats des BSG (jeweils) vom 27. April 2021 in den Verfahren B 12 KR 25/19 R und B 12 R 8/20 R veröffentlicht worden sind, haben sich die Beteiligten jeweils in ihrer Rechtsauffassung bestätigt gesehen.

    Die Beklagte hat Bezug genommen auf das Urteil in dem Verfahren B 12 R 8/20 R, in dem die abhängige Beschäftigung eines ehrenamtlich tätigen Bürgermeisters festgestellt worden sei.

    Die Klägerin hat die Unterschiede hinsichtlich des Sachverhalts, der dem Verfahren B 12 R 8/20 R zugrunde gelegen hat, und dem, der dem streitigen Verfahren zugrunde liegt, herausgestellt.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 10/21

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV

    Nachdem im September 2021 die schriftlichen Entscheidungsgründe der Urteile des 12. Senats des BSG (jeweils) vom 27. April 2021 (B 12 KR 25/19 R und B 12 R 8/20 R) in den vorgenannten Rechtsstreiten veröffentlicht worden sind, haben sich die Beteiligten jeweils in ihrer Rechtsauffassung bestätigt gesehen.

    Die Beklagte hat Bezug genommen auf das Urteil in dem Verfahren B 12 R 8/20 R, in dem die abhängige Beschäftigung eines ehrenamtlich tätigen Bürgermeisters festgestellt worden sei.

    Die Klägerin hat die Unterschiede hinsichtlich des Sachverhalts, der dem Verfahren B 12 R 8/20 R zugrunde gelegen hat, und dem, der dem streitigen Verfahren zugrunde liegt, herausgestellt.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 12/21

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 13/21

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 4/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Arzt - Werkvertrag für freiberufliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2022 - L 4 KR 394/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Handels-/Versicherungsvertreter mit

  • BSG, 17.11.2021 - B 5 R 221/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2022 - L 4 BA 2/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Arzt - schichtweise Tätigkeit für die

  • BSG, 02.11.2022 - B 12 KR 16/22 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als

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