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   BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B   

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BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B (https://dejure.org/2005,3130)
BSG, Entscheidung vom 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B (https://dejure.org/2005,3130)
BSG, Entscheidung vom 28. April 2005 - B 9a/9 VG 15/04 B (https://dejure.org/2005,3130)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung - "abgesenkte" Versorgungsleistungen - gefestigte Rechtsprechung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung - Erhalt von abgesenkten Versorgungsleistungen als Gewaltopfer nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) - Dynamische Rechtsfolgenverweisung des ...

  • Judicialis

    OEG § 1 Abs 1; ; BVG § 31 Abs 1; ; BVG § 31 Abs 2; ; BVG § 84a Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsprechung zum Inhalt einer Verweisungsvorschrift, Höhe der Grundrente für Gewaltopfer im Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 670 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B
    Mit der vom Kläger für seine gegenteilige Auffassung in Anspruch genommenen Rechtsprechung anderer Senate des Bundessozialgerichts (BSG) zum Rentenversicherungsrecht (SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 und 3), zum Recht des Dienstbeschädigtenausgleichs (SozR 4-8855 § 2 Nr. 1) und zur Arbeitslosenhilfe (SozR 4-4220 § 11 Nr. 2) brauchte sich diese Entscheidung nicht auseinander zu setzen, weil dadurch keine Zweifel an Inhalt und Wirkung der in § 1 Abs. 1 OEG ausgesprochenen Verweisung auf das BVG aufgeworfen werden.

    Nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), in der den Urteilen des 4. (SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) und 13. Senats (SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) zu Grunde liegenden Fassung, blieb bei der Ermittlung der Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge (aus der Renten- und Unfallversicherung) bei der Verletztenrente aus der Unfallversicherung der Betrag unberücksichtigt, der bei gleichem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) als Grundrente nach dem BVG geleistet würde.

    Jedenfalls hätte Anlass bestanden, Ausführungen dazu zu machen, ob der Gesetzgeber nicht der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des 4. und 13. Senats des BSG (SozR 4-2600 § 93 Nr. 2, 3) den Boden entzogen hat, indem er die Verweisung in § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI rückwirkend zum 1. Januar 1992 neu formuliert hat: "Grundrente nach § 31 iVm § 84a Satz 1 und 2 des Bundesversorgungsgesetzes" (vgl Art. 1 Nr. 19 und Art. 15 Abs. 2 RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21. Juli 2004 sowie die Materialien hierzu ).

  • BSG, 23.09.2003 - B 4 RA 54/02 R

    Höhe des Dienstbeschädigungsausgleichs im Beitrittsgebiet für monatliche

    Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B
    Mit der vom Kläger für seine gegenteilige Auffassung in Anspruch genommenen Rechtsprechung anderer Senate des Bundessozialgerichts (BSG) zum Rentenversicherungsrecht (SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 und 3), zum Recht des Dienstbeschädigtenausgleichs (SozR 4-8855 § 2 Nr. 1) und zur Arbeitslosenhilfe (SozR 4-4220 § 11 Nr. 2) brauchte sich diese Entscheidung nicht auseinander zu setzen, weil dadurch keine Zweifel an Inhalt und Wirkung der in § 1 Abs. 1 OEG ausgesprochenen Verweisung auf das BVG aufgeworfen werden.

    Auch die Rechtsauffassung des 4. Senats zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet (DBAG), wonach Dienstbeschädigtenausgleich in Höhe der für das Beitrittsgebiet geltenden Grundrente nach dem BVG geleistet wird (vgl SozR 4-8855 § 2 Nr. 1), wirkt sich nicht auf die Rechtsprechung des Senats zum OEG aus.

    Eine bloße Bezugnahme auf die vorliegende Entscheidung des 4. Senats des BSG (SozR 4-8855 § 2 Nr. 1) reicht jedenfalls nicht aus.

  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen -

    Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B
    Mit der vom Kläger für seine gegenteilige Auffassung in Anspruch genommenen Rechtsprechung anderer Senate des Bundessozialgerichts (BSG) zum Rentenversicherungsrecht (SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 und 3), zum Recht des Dienstbeschädigtenausgleichs (SozR 4-8855 § 2 Nr. 1) und zur Arbeitslosenhilfe (SozR 4-4220 § 11 Nr. 2) brauchte sich diese Entscheidung nicht auseinander zu setzen, weil dadurch keine Zweifel an Inhalt und Wirkung der in § 1 Abs. 1 OEG ausgesprochenen Verweisung auf das BVG aufgeworfen werden.

    Entsprechend verhält es sich mit der Rechtsprechung des 7. Senats zu § 11 Satz 1 Nr. 2 Alhi-Verordnung damaliger Fassung (SozR 4-4220 § 11 Nr. 2).

    Hinsichtlich der Vergleichsgruppe der Bezieher von Alhi, die der Kläger anführt, fehlt ebenfalls eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob sich die Rechtslage - in Bezug auf die fragliche Entscheidung des 7. Senats des BSG (SozR 4-4220 § 11 Nr. 2) - entscheidungserheblich geändert hat.

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VG 1/03 R

    Opferentschädigung - Kriegsopferversorgung - Beschädigtengrundrente - Absenkung -

    Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B
    Diese Frage ist nicht klärungsbedürftig, weil der Senat sie im Urteil vom 16. Dezember 2004 - B 9 VG 1/03 R - (SozR 4-3800 § 10a Nr. 1) bereits im Sinne einer Verneinung beantwortet hat.

    Der Kläger legt nicht dar, weshalb die Grundrentenabsenkung bei Gewaltopfern des Beitrittsgebiets - ebenso wie bei Berechtigten nach § 1 BVG - ab 1. Januar 1999 gleichheitssatzwidrig sein soll, obwohl der Senat in einem Urteil vom 16. Dezember 2004 (SozR 4-3800 § 10a Nr. 1) in der unterschiedlichen Rechtsnatur der beiden Leistungen einen sachlichen Grund für voneinander abweichende Regelungen erkannt hat: Ausgleich eines vom Staat im Krieg abgeforderten Gesundheitsopfers einerseits und Entschädigung für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen ungenügender staatlicher Verbrechensprävention andererseits.

  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B
    Grundsätzliche Bedeutung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG hat eine Rechtssache, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4, 11, 13, 39).

    Eine Frage ist grundsätzlich dann nicht klärungsbedürftig, wenn die Antwort darauf praktisch außer Zweifel steht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder sie bereits höchstrichterlich entschieden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65).

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B
    Durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die seit 1991 geltende "Absenkung" des Versorgungsniveaus im Beitrittsgebiet wegen der - noch - unterschiedlichen Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse in Ost und West weiterhin verfassungsgemäß ist und eine Ausnahme nur für die Beschädigtengrundrente von Kriegsopfern nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG gilt, weil das grundgesetzliche Gleichheitsgebot unterschiedliche Leistungen für schicksalhaft verbundene Personen, die ihr "Opfer im gleichen Krieg für den gleichen Staat erbracht haben", nicht zulässt (vgl SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).
  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B
    Nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), in der den Urteilen des 4. (SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) und 13. Senats (SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) zu Grunde liegenden Fassung, blieb bei der Ermittlung der Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge (aus der Renten- und Unfallversicherung) bei der Verletztenrente aus der Unfallversicherung der Betrag unberücksichtigt, der bei gleichem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) als Grundrente nach dem BVG geleistet würde.
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B
    Abweichend von dieser Regel kann die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage ausnahmsweise zu bejahen sein, wenn der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfange widersprochen worden ist und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; § 160a Nr. 13).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B
    Eine Frage ist grundsätzlich dann nicht klärungsbedürftig, wenn die Antwort darauf praktisch außer Zweifel steht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder sie bereits höchstrichterlich entschieden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65).
  • BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 11/05 R

    Wert des Rechts auf Dienstbeschädigungsausgleich, Rechtsfolgenverweisung bei

    Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B
    Überdies liegt eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung zur Auslegung dieser Vorschrift noch nicht vor, nachdem verschiedene Instanzgerichte dem 4. Senat des BSG, der diese Vorschrift im Ergebnis als Gleichstellung ausgleichsberechtigter ehemaliger NVA-Soldaten mit Kriegsbeschädigten nach § 1 BVG interpretiert hat, die Gefolgschaft versagt haben (vgl Urteile des SG Berlin vom 19. Oktober 2004 - S 7 RA 4235/04 - und vom 15. November 2004 - S 7 RA 5195/04 - sowie des SG Dresden vom 19. Januar 2005 - S 8 RA 1158/04 - Revisionen anhängig unter B 4 RA 58 und 61/04 R sowie B 4 RA 11/05 R).
  • SG Berlin, 19.10.2004 - S 7 RA 4235/04

    Dienstbeschädigtenausgleich (DBA) in Höhe der Grundrente "West"; Prägung der

  • SG Dresden, 19.01.2005 - S 8 RA 1158/04

    Feststellung der Höhe des Dienstbeschädigungsausgleichs unter Beachtung einer

  • SG Berlin, 15.11.2004 - S 7 RA 5195/04
  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 27/16 B

    Vertragsarzt - Ausstellung einer Arzneimittelverordnung - keine generelle

    Die Revisionszulassung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3) .
  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 14/16 B

    Vertragsarzt - Berufsausübungsgemeinschaft - grundsätzliche Verantwortlichkeit

    Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3) .
  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3).
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