Rechtsprechung
   BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,83
BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87 (https://dejure.org/1988,83)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1988 - 2 RU 60/87 (https://dejure.org/1988,83)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1988 - 2 RU 60/87 (https://dejure.org/1988,83)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,83) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 273
  • NZA 1988, 893
  • VersR 1989, 718
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (270)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

    Auszug aus BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87
    Dies entspricht außerhalb einer Dienstreise dem Versicherungsschutz gemäß § 550 Abs. 1 RVO auf den Wegen zur Nahrungsaufnahme vom Ort der Tätigkeit und zurück (s BSGE 50, 100, 101 mwN = SozR 2200 § 548 Nr. 50).
  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 15/77

    Versicherungsschutz - Dienstreise - Weg zur Einnahme einer Mahlzeit

    Auszug aus BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87
    Das Restaurant Guayana-Grill war vom Camp nicht unverhältnismäßig weit entfernt, wie die Feststellung des LSG zeigt, daß dort gerade wegen der konkreten Arbeits- und Wohnverhältnisse die europäischen Betriebsangehörigen mehrmals wöchentlich zu speisen pflegten (s auch BSG SozR 2200 § 548 Nr. 33).
  • BSG, 29.10.1980 - 2 RU 97/79
    Auszug aus BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87
    Denn unter den besonderen Umständen des auswärtigen Beschäftigungsortes können diese Tatsachenvarianten keine wesentlich mindernde Bedeutung für den inneren Zusammenhang der Wege nach und von der Essenseinnahme mit dem Beschäftigungsverhältnis haben (vgl auch das Urteil des Senats vom 29. Oktober 1980 - 2 RU 97/79 - HVGBG RdSchr VB 34/81 = USK 80298 = ErsK 1980, 556).
  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 29/80
    Auszug aus BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87
    Dazu hat der Senat wiederholt entschieden, daß es die bei einer Dienstreise ins Ausland herrschenden besonderen Umstände der Essenseinnahme nicht gestatten, nach Ablauf von zwei Stunden auf dem Weg von der Nahrungsaufnahme keinen Versicherungsschutz mehr anzunehmen und damit der Zeitdauer nach der Einnahme der Mahlzeit die rechtliche Bedeutung beizumessen, die aus Gründen der Rechtssicherheit bei einer Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit iS des § 550 RVO gerechtfertigt ist (BSGE aaO S 103; Urteil des Senats vom 27. August 1981 - 2 RU 29/80 - HVGBG RdSchr VB 255/81 = USK 81221).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Für einen Arbeitsunfall ist nach § 8 Abs. 1 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang, vgl BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92 S 257; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von längerandauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr 5; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 5).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang, vgl BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92 S 257; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19), dass die Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und letzteres einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Der sachliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92 S 257; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 RdNr 4) ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70 S 197; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 S 234; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht