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   BVerfG, 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20, 1 BvR 1156/21, 1 BvR 1155/21, 1 BvR 1154/21, 1 BvR 1153/21, 1 BvR 1152/21   

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https://dejure.org/2022,18089
BVerfG, 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20, 1 BvR 1156/21, 1 BvR 1155/21, 1 BvR 1154/21, 1 BvR 1153/21, 1 BvR 1152/21 (https://dejure.org/2022,18089)
BVerfG, Entscheidung vom 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20, 1 BvR 1156/21, 1 BvR 1155/21, 1 BvR 1154/21, 1 BvR 1153/21, 1 BvR 1152/21 (https://dejure.org/2022,18089)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juni 2022 - 1 BvR 2888/20, 1 BvR 1156/21, 1 BvR 1155/21, 1 BvR 1154/21, 1 BvR 1153/21, 1 BvR 1152/21 (https://dejure.org/2022,18089)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 6 Abs 9 AEntG 2009, § 2 Abs 1 SAFleischWiG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie - eigene Betroffenheit der beschwerdeführenden Unternehmen nicht hinreichend substantiiert dargelegt

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Rüge der Verletzung der Berufsfreiheit durch das Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie - eigene Betroffenheit der beschwerdeführenden Unternehmen nicht hinreichend substantiiert dargelegt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Rüge der Verletzung der Berufsfreiheit durch das Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie - eigene Betroffenheit der beschwerdeführenden Unternehmen nicht hinreichend substantiiert dargelegt

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen GSA Fleisch erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Verschärfungen in Schlachthöfen: Fleischindustrie scheitert

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie ...

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie - Gesetzliche Fremdpersonalverbot in Fleischindustrie bleibt vorerst bestehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2746
  • NZA 2022, 1045
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Hamburg, 20.12.2021 - 4 V 77/21

    Arbeitsschutzkontrollgesetz - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20
    Dazu sind auch erste fachgerichtliche Entscheidungen über Feststellungsanträge von Betrieben, in denen Fremdpersonal zum Einsatz kam, getroffen worden (vgl. im Eilverfahren FG Hamburg, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 4 V 33/21 - FG Hamburg, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 4 V 77/21 - in der Hauptsache anders FG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 2021 - 1 K 382/21 - vgl. auch Zimmer, NZA 2022, S. 4 ).

    Ebenso ungeklärt ist, was unter einem "Bereich der Fleischverarbeitung" nach § 6a Abs. 2 GSA Fleisch zu verstehen ist (dazu bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2020 - 1 BvQ 165/20 u.a. -, Rn. 19; auch FG Hamburg, Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - 4 V 33/21 -, Rn. 52 ff., und vom 20. Dezember 2021 - 4 V 77/21 -, Rn. 30 und 43).

    Der Notwendigkeit vorheriger fachgerichtlicher Klärung steht hier auch nicht entgegen, dass von den Finanzgerichten unterschiedliche Auffassungen zur Statthaftigkeit der Feststellungsklage vertreten werden (dafür FG Hamburg, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 4 V 77/21 -, juris, Rn. 16 ff., FG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 8 V 3108/21 F -, juris, Rn. 61 ff.; dagegen FG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 2021 - 1 K 382/21 -, juris, Rn. 60 ff.).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20
    Erst recht müssen die Fachgerichte vorher angerufen werden, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; 150, 309 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 101).

    Außerdem ist es zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität nicht erforderlich, vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine bußgeldbewehrte Rechtsnorm zu verstoßen und sich dem Risiko einer entsprechenden Ahndung auszusetzen, um dann im Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend machen zu können (vgl. BVerfGE 145, 20 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09

    Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20
    Erst recht müssen die Fachgerichte vorher angerufen werden, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; 150, 309 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 101).

    Nur soweit die Beurteilung einer Norm allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären, bedarf es einer vorangehenden fachgerichtlichen Entscheidung nicht (vgl. BVerfGE 150, 309 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20
    Erst recht müssen die Fachgerichte vorher angerufen werden, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; 150, 309 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 101).

    Denn auch dann müssen alle zur Verfügung stehenden prozessualen Mittel ergriffen werden, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 69).

  • FG Hamburg, 20.05.2021 - 4 V 33/21

    Arbeitsschutzkontrollgesetz - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20
    Dazu sind auch erste fachgerichtliche Entscheidungen über Feststellungsanträge von Betrieben, in denen Fremdpersonal zum Einsatz kam, getroffen worden (vgl. im Eilverfahren FG Hamburg, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 4 V 33/21 - FG Hamburg, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 4 V 77/21 - in der Hauptsache anders FG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 2021 - 1 K 382/21 - vgl. auch Zimmer, NZA 2022, S. 4 ).

    Ebenso ungeklärt ist, was unter einem "Bereich der Fleischverarbeitung" nach § 6a Abs. 2 GSA Fleisch zu verstehen ist (dazu bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2020 - 1 BvQ 165/20 u.a. -, Rn. 19; auch FG Hamburg, Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - 4 V 33/21 -, Rn. 52 ff., und vom 20. Dezember 2021 - 4 V 77/21 -, Rn. 30 und 43).

  • FG Nürnberg, 20.07.2021 - 1 K 382/21

    Unzulässige Feststellungsklage: Wursthersteller als Betrieb der Fleischwirtschaft

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20
    Dazu sind auch erste fachgerichtliche Entscheidungen über Feststellungsanträge von Betrieben, in denen Fremdpersonal zum Einsatz kam, getroffen worden (vgl. im Eilverfahren FG Hamburg, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 4 V 33/21 - FG Hamburg, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 4 V 77/21 - in der Hauptsache anders FG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 2021 - 1 K 382/21 - vgl. auch Zimmer, NZA 2022, S. 4 ).

    Der Notwendigkeit vorheriger fachgerichtlicher Klärung steht hier auch nicht entgegen, dass von den Finanzgerichten unterschiedliche Auffassungen zur Statthaftigkeit der Feststellungsklage vertreten werden (dafür FG Hamburg, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 4 V 77/21 -, juris, Rn. 16 ff., FG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 8 V 3108/21 F -, juris, Rn. 61 ff.; dagegen FG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 2021 - 1 K 382/21 -, juris, Rn. 60 ff.).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20
    Erst recht müssen die Fachgerichte vorher angerufen werden, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; 150, 309 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 101).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20
    Erst recht müssen die Fachgerichte vorher angerufen werden, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; 150, 309 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 101).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20
    a) Eine zulässige Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass die Möglichkeit der eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit in eigenen Rechten den Begründungsanforderungen nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG hinreichend konkret dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 u.a. -, Rn. 25; stRspr).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20
    Entscheidend ist, ob die fachgerichtliche Klärung erforderlich ist, um zu vermeiden, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage trifft (vgl. BVerfGE 123, 148 ); das Bundesverfassungsgericht soll auch keine Aussagen über den Inhalt einer einfachgesetzlichen Regelung treffen müssen, solange sich hierzu noch keine gefestigte Rechtsprechung der Fachgerichte entwickelt hat (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 114, 258 ).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvQ 165/20

    Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des

  • FG Münster, 19.01.2022 - 8 V 3108/21

    Feststellungsanspruch eines Unternehmens für Veredelung und Verpackung von

  • BFH, 19.02.2024 - VII B 40/23

    Prüfung bei Unklarheiten über die Qualifikation als Betrieb der Fleischwirtschaft

    Eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG lediglich aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Kammerbeschluss vom 01.06.2022 - 1 BvR 2888/20, 1 BvR 1152-1156/21).
  • FG Hamburg, 12.12.2022 - 4 K 17/21

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach dem GSA Fleisch (juris-Abkürzung:

    In seinem Nichtannahmebeschluss vom 1. Juni 2022 (1 BvR 2888/20, NZA 2022, 1045, Rn. 20 bis 23) führt das BVerfG weiter aus: "Erst recht müssen die Fachgerichte vorher angerufen werden, wenn die angegriffenen Vorschriften auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe enthalten, von deren Auslegung und Anwendung es maßgeblich abhängt, inwieweit Beschwerdeführende durch die angegriffenen Vorschriften tatsächlich und rechtlich beschwert sind .
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