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   BVerfG, 01.11.2010 - 1 BvR 261/10   

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BVerfG, 01.11.2010 - 1 BvR 261/10 (https://dejure.org/2010,9808)
BVerfG, Entscheidung vom 01.11.2010 - 1 BvR 261/10 (https://dejure.org/2010,9808)
BVerfG, Entscheidung vom 01. November 2010 - 1 BvR 261/10 (https://dejure.org/2010,9808)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Berücksichtigung der Überschreitung von Arzneimittelfestpreisen bei der Ausschreibung von Rabattverträgen gem § 130a Abs 8 SGB 5 verletzt an Ausschreibung teilnehmendes pharmazeutisches Unternehmen nicht in Grundrechten - bereits kein Eingriff in Berufsfreiheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 130a Abs 8 SGB 5, § 31 Abs 2 S 2 SGB 5, § 31 Abs 2 S 3 SGB 5
    Nichtannahmebeschluss: Berücksichtigung der Überschreitung von Arzneimittelfestpreisen bei der Ausschreibung von Rabattverträgen gem § 130a Abs 8 SGB 5 verletzt an Ausschreibung teilnehmendes pharmazeutisches Unternehmen nicht in Grundrechten - bereits kein Eingriff in ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der einer Vergabeentscheidung der Krankenkassen zum Abschluss von Rabattverträgen zugrunde liegenden Kriterien mit Art. 12 Abs. 1 GG; Verfassungsrechtliche Überprüfung einer Berechnungsformel zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Lichte des Art. ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Berücksichtigung der Überschreitung von Arzneimittelfestpreisen bei der Ausschreibung von Rabattverträgen gem § 130a Abs 8 SGB 5 verletzt an Ausschreibung teilnehmendes pharmazeutisches Unternehmen nicht in Grundrechten - bereits kein Eingriff in ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Berücksichtigung der Überschreitung von Arzneimittelfestpreisen bei der Ausschreibung von Rabattverträgen gem § 130a Abs 8 SGB 5 verletzt an Ausschreibung teilnehmendes pharmazeutisches Unternehmen nicht in Grundrechten - bereits kein Eingriff in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der einer Vergabeentscheidung der Krankenkassen zum Abschluss von Rabattverträgen zugrunde liegenden Kriterien mit Art. 12 Abs. 1 GG; Verfassungsrechtliche Überprüfung einer Berechnungsformel zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Lichte des Art. ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bieter haben keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 580
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2010 - 1 BvR 261/10
    Dagegen umfasst das Grundrecht keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb und Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 106, 275 ; 116, 135 ).

    Dementsprechend trägt ein Wettbewerber auf der Angebotsseite stets das Risiko, dass seinem Angebot ein anderes, für den Nachfrager günstigeres vorgezogen wird (vgl. BVerfGE 116, 135 ).

    Dies wäre der Fall, wenn die angewandten Bewertungskriterien nach ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einen Ersatz für eine staatliche Maßnahme darstellen würden, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren wäre (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 116, 135 ; 118, 1 ).

    Auch die besondere Marktmacht der Allgemeinen Ortskrankenkassen ändert an der Beurteilung nichts (vgl. BVerfGE 116, 135 ).

    Einer staatlichen Stelle, die einen öffentlichen Auftrag vergibt, ist es aufgrund des Gleichheitssatzes verwehrt, das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich zu bestimmen (vgl. BVerfGE 116, 135 ).

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2010 - 1 BvR 261/10
    Das Grundrecht der Berufsfreiheit umfasst auch die Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen selbst festzusetzen oder mit den Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 106, 275 ; 117, 163 ).

    Dagegen umfasst das Grundrecht keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb und Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 106, 275 ; 116, 135 ).

    An einer eingriffsgleichen Wirkung einer staatlichen Maßnahme fehlt es jedoch, wenn mittelbare Folgen lediglich ein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten Regelung sind (vgl. BVerfGE 106, 275 ; 116, 202 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2010 - 1 BvR 261/10
    Art. 12 Abs. 1 GG sichert in diesem Rahmen die Teilhabe am Wettbewerb nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen (vgl. BVerfGE 105, 252 ).

    Dies wäre der Fall, wenn die angewandten Bewertungskriterien nach ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einen Ersatz für eine staatliche Maßnahme darstellen würden, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren wäre (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 116, 135 ; 118, 1 ).

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2010 - 1 BvR 261/10
    Dies wäre der Fall, wenn die angewandten Bewertungskriterien nach ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einen Ersatz für eine staatliche Maßnahme darstellen würden, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren wäre (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 116, 135 ; 118, 1 ).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2010 - 1 BvR 261/10
    An einer eingriffsgleichen Wirkung einer staatlichen Maßnahme fehlt es jedoch, wenn mittelbare Folgen lediglich ein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten Regelung sind (vgl. BVerfGE 106, 275 ; 116, 202 ).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2010 - 1 BvR 261/10
    Das Grundrecht der Berufsfreiheit umfasst auch die Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen selbst festzusetzen oder mit den Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 106, 275 ; 117, 163 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2010 - 1 BvR 261/10
    Das Grundrecht der Berufsfreiheit umfasst auch die Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen selbst festzusetzen oder mit den Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 106, 275 ; 117, 163 ).
  • BVerfG, 03.08.2009 - 1 BvR 369/08

    Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes (Art 3 Abs 1 GG) oder der

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2010 - 1 BvR 261/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu beurteilen, ob die Kriterien, die ein öffentlicher Auftraggeber bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zugrunde gelegt hat, zweckmäßig sind und ob das einfache Recht objektiv richtig angewendet wurde (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. August 2009 - 1 BvR 369/08 -, NJW-RR 2009, S. 1502 ; zur Prüfungsdichte im fachgerichtlichen Verfahren vgl. Otting, in: Bechtold, GWB, 6. Aufl. 2010, § 97 Rn. 53; Bungenberg, in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, Bd. 2, GWB, 2. Aufl. 2009, § 97 Rn. 69 f.).
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung durch Spitzenverbände der

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG verletzen Festbetragsfestsetzungen - ähnlich wie Ausschreibungen von Rabattverträgen - die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) pharmazeutischer Unternehmer nicht (BVerfGE 106, 275 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2; BVerfG A&R 2011, 38) .

    Er verbietet nicht nur die unterschiedliche Behandlung von Gleichem, sondern auch die Gleichbehandlung von sachlich Ungleichem anhand offensichtlich sachwidriger Kriterien (vgl BVerfG A&R 2011, 38 RdNr 14).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - L 4 KR 200/21

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Rabattverträgen für Kontrastmittel als

    Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an einen Mitbewerber und die der Vergabeentscheidung zugrunde gelegten Kriterien berühren grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des erfolglosen Bewerbers (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - juris, Rn. 61 f.; Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2010 - 1 BvR 261/10 - juris, Rn. 11 m.w.N.).

    Dementsprechend trägt ein Wettbewerber auf der Angebotsseite stets das Risiko, dass seinem Angebot ein anderes, für den Nachfrager günstigeres vorgezogen wird (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - juris, Rn. 61 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2010 - 1 BvR 261/10 - juris, Rn. 11 m.w.N.).

    An einer eingriffsgleichen Wirkung einer staatlichen Maßnahme fehlt es jedoch, wenn mittelbare Folgen lediglich ein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten Regelung sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2010 - 1 BvR 261/10 - juris, Rn. 12 m.w.N.).

    Sich hieraus ergebende Einschränkungen der Absatzchancen der Antragstellerin auf dem Markt oder die allgemeine Preisgestaltung der am Vergabeverfahren teilnehmenden pharmazeutischen Unternehmen stellen sich lediglich als Reflex des Nachfrageverhaltens und damit nicht als eine staatliche Maßnahme mit eingriffsgleicher Wirkung (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01. November 2010 - 1 BvR 261/10 - juris, Rn. 12) dar.

    Die besondere Marktmacht der Antragsgegnerinnen zu 2 und 3 ändert an dieser Beurteilung entgegen der Ansicht der Antragstellerin nichts (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2010 - 1 BvR 261/10 - juris, Rn. 12).

    Einer staatlichen Stelle, die einen öffentlichen Auftrag vergibt, ist es aufgrund des Gleichheitssatzes verwehrt, das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich zu bestimmen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2010 - 1 BvR 261/10 - juris, Rn. 13 m.w.N; Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - juris, Rn. 64 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

    Die Berufsfreiheit sichert allein die Teilnahme am Wettbewerb nach Maßgabe der gestellten Vergabebedingungen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 1. November 2010 - 1 BvR 261/10, Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 LB 24/12

    Berufung einer Nerzfarmbetreiberin stattgegeben: Berufswahlbeschränkende

    Bei der Veranschlagung der gegenläufigen Belange der Farmbetreiber, die wegen des vergrößerten Flächenbedarfes und der höheren Kosten für größere Haltungseinrichtungen finanzielle Einbußen erleiden, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass künftige Erwerbsmöglichkeiten als solche nicht dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfallen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.11.2010 - 1 BvR 261/10 -, Juris Rn. 11; Beschl. v. 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09 -, NVwZ-RR 2011, 385, Juris Rn. 14; Beschl. v. 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07 -, DVBl. 2009, 1440, Juris Rn. 7; BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - a.a.O. -, Juris Rn. 44).
  • SG Dortmund, 26.02.2014 - S 40 KR 234/08

    Sozialgericht bestätigt Wahltarife der AOK

    Schutzgut des Art. 12 Abs. 1 GG ist auch die Erwerbszwecken dienende freie unternehmerische Betätigung (BVerfG, Beschluss vom 19.07.2000, Az.: 1 BvR 539/96; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01.11.2010, Az.: 1 BvR 261/10; Sodan, in: Sodan, GG, Art. 12 Rn. 8).

    Art. 12 Abs. 1 GG sichert nach der Rechtsprechung des BVerfG in diesem Rahmen die Teilhabe am Wettbewerb nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.12.2002, Az.: 1 BvL 28/95 u.a.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01.11.2010, Az.: 1 BvR 261/10; BVerwG, Urteil vom 18.04.1985, Az.: 3 C 34/84).

    Vielmehr unterliegen die Wettbewerbspositionen und damit auch der Umsatz und die Erträge dem Risiko laufender Veränderung je nach den Marktverhältnissen (BVerfG, Beschluss vom 26.06.2002, Az.: 1 BvR 558/91 u.a.; BVerfG, Urteil vom 17.12.2002, Az.: 1 BvL 28/95 u.a.; BVerfG, Beschluss vom 17.08.2004, Az.: 1 BvR 378/00; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01.11.2010, Az.: 1 BvR 261/10; Sodan, in: Sodann, GG, Art. 12 Rn. 14).

  • OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21

    Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung

    Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an einen Mitbewerber, aber auch die der Vergabeentscheidung zugrunde gelegten Kriterien berühren grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des erfolglosen Bewerbers (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.6.2006, 1 BvR 1160/03, BVerfGE 116, 135, juris Rn. 59; Beschl. v. 27.2.2008, 1 BvR 437/08, ZfBR 2008, 816, juris Rn. 2; Beschl. v. 1.11.2010, 1 BvR 261/10, NZS 2011, 580, juris Rn. 11).

    Art. 12 Abs. 1 GG sichert in diesem Rahmen (lediglich) die Teilhabe am Wettbewerb nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen und es ist grundsätzlich Sache des Nachfragers, zu entscheiden, nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren er seine Wahl trifft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.6.2006, a.a.O., Rn. 60 f.; Beschl. v. 1.11.2010, a.a.O.).

    Einer staatlichen Stelle, die einen öffentlichen Auftrag vergibt, ist es aufgrund des Gleichheitssatzes verwehrt, das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich zu bestimmen (BVerfG, Beschl. v. 13.6.2006, 1 BvR 1160/03, BVerfGE 116, 135, juris Rn. 65; Beschl. v. 1.11.2010, 1 BvR 261/10, NZS 2011, 580, juris Rn. 13).

  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 13/10 R

    Festbeträge für Cholesterinsenker sind rechtmäßig

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG verletzen Festbetragsfestsetzungen - ähnlich wie Ausschreibungen von Rabattverträgen - die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) pharmazeutischer Unternehmer nicht (BVerfGE 106, 275 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2; BVerfG A&R 2011, 38) .

    Er verbietet nicht nur die unterschiedliche Behandlung von Gleichem, sondern auch die Gleichbehandlung von sachlich Ungleichem anhand offensichtlich sachwidriger Kriterien (vgl BVerfG A&R 2011, 38 RdNr 14).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2021 - L 11 KR 2028/21

    Krankenversicherung - Vertragsbeziehung der Krankenkasse zu Leistungserbringern -

    Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG (zB BVerfG 11.01.2010, 1 BvR 261/10, NZS 2011, 580 mwN) umfasst das Grundrecht der Berufsfreiheit zwar auch die Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen selbst festzusetzen oder mit den Interessenten auszuhandeln.

    Die Krankenkassen haben bei der Durchführung von open-house-Verfahren den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten und sind gehindert, bei der Verfahrensgestaltung willkürlich vorzugehen (vgl zB EuGH 01.03.2018, C-9/17; BVerfG 01.11.2010, 1 BvR 261/10, SozR 4-2500 § 130a Nr. 7; BVerfG 13.06.2006, 1 BvR 1160/03, BVerfGE 116, 135; BSG 20.12.2018, B 3 KR 11/17 R, SozR 4-2500 § 130a Nr. 12: "bloße Willkürkontrolle"; LSG Baden-Württemberg 22.02.2021, L 4 KR 200/21 ER-B, PharmaR 2021, 299; Luthe, SGb 2018, 206/210; von Dewitz in BeckOK Sozialrecht, Stand Juni 2021, § 130a SGB V Rn. 25).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 1 KR 296/09

    Krankenversicherung - Klagebefugnis - Arzneimittelhersteller -

    Art. 3 Abs. 1 GG verbiete nicht nur die unterschiedliche Behandlung von Gleichem, sondern auch die Gleichbehandlung von sachlich Ungleichem anhand offensichtlich sachwidriger Kriterien (Bezugnahme auf BVerfG, B. v. 1.11.2010 - 1 BvR 261/10 - Rdnr 14 zu Arzneimittelrabattverträgen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 1 KR 295/14

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Vereinbarung über

    Die in Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit betrifft auch die Freiheit der Unternehmer, selbst über die Preise der von ihnen angebotenen Waren zu bestimmen (BVerfG B. v. 1. November 2010 - 1 BvR 261/10 - juris-Rdnr. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - L 1 KR 184/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Aussetzung -

  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 17/18 R

    Anspruch auf Aufnahme der Urin-Proteomanalyse - UPA - zur Klärung einer

  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - L 7 KA 74/09

    Krankenversicherung - Aufnahme der asynchronen Photosoletherapie in die

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2015 - L 1 KR 218/12

    Festbetrag - Festbetragsgruppenbildung - Bisphosphonate - Osteoporose

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2011 - 13 A 3211/06

    Entgeltgenehmigung für den Zugang zu Postfachanlagen; Orientierung der Entgelte

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 1 KR 372/16

    Gerichtliche Kontrolle eines Schiedsspruchs zur Nutzenbewertung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2010 - L 21 SF 208/10

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2022 - L 6 KR 72/22

    Krankenversicherung - Herstellerrabatt gem § 130a SGB 5 - Zulässigkeit der

  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 1-11/18

    Stomaartikel

  • SG Mannheim, 12.07.2018 - S 2 KR 1138/17
  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 1-41/18

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-49/12

    Versorgung der Versicherten der Antragsgegnerin mit häuslichen Pflege- und

  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-46/12

    Vertrag über die Durchführung häuslicher Pflege- und Versorgungsleistungen gemäß

  • VK Bund, 02.03.2018 - VK 1-165/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

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