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BVerfG, 06.07.2007 - 2 BvR 1226/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des Strafrahmens bzw. der Mindeststrafe von 10 Jahren für das Verbrechen des Raubes mit Todesfolge nach § 251 Strafgesetzbuch (StGB); Gesetzgeberischer Spielraum bei der Fassung von Strafgesetzen und der Festlegung von Strafrahmen; Verfassungsmäßige ...
- Judicialis
BVerfGG § 93a Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 251; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung der Mindeststrafe von zehn Jahren wegen Raubes mit Todesfolge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 26.10.2006 - 3 KLs 300 Js 3/06
- BGH, 02.05.2007 - 1 StR 118/07
- BVerfG, 06.07.2007 - 2 BvR 1226/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 06.07.2007 - 2 BvR 1226/07
Ein Verstoß gegen das Prinzip schuldangemessenen Strafens (vgl. BVerfGE 96, 245 ) und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz liegt nicht vor. - BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77
Strafbarkeit von Bagatelldelikten
Auszug aus BVerfG, 06.07.2007 - 2 BvR 1226/07
Grenzen sind ihm dabei insoweit gesetzt, als dass die zu verhängende Strafe Schuld voraussetzt und in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen muss (vgl. BVerfGE 50, 205 ).