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   BVerfG, 07.04.2021 - 2 BvR 572/21   

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https://dejure.org/2021,8389
BVerfG, 07.04.2021 - 2 BvR 572/21 (https://dejure.org/2021,8389)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2021 - 2 BvR 572/21 (https://dejure.org/2021,8389)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2021 - 2 BvR 572/21 (https://dejure.org/2021,8389)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich infektionsschutzbedingter Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten (hier: Iran)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 288 Abs 5 AEUV
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl infektionsschutzbedingter Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten (hier: Iran) - Unzulässigkeit teils mangels hinreichend substantiierter Begründung, teils wegen Subsidiarität

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl infektionsschutzbedingter Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten (hier: Iran) - Unzulässigkeit teils mangels hinreichend substantiierter Begründung, teils wegen Subsidiarität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl infektionsschutzbedingter Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten (hier: Iran); Unzulässigkeit teils mangels hinreichend substantiierter Begründung, teils wegen Subsidiarität

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl infektionsschutzbedingter Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten (hier: Iran); Unzulässigkeit teils mangels hinreichend substantiierter Begründung, teils wegen Subsidiarität

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl infektionsschutzbedingter Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten (hier: Iran) - Unzulässigkeit teils mangels hinreichend substantiierter Begründung, teils wegen Subsidiarität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Infektionsschutzbedingte Einreisebeschränkungen aus dem Iran

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde bzgl infektionsschutzbedingter Einreisebeschränkungen aus ... - Corona-Virus

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2021 - 2 BvR 572/21
    Das gilt auch, wenn zweifelhaft ist, ob ein entsprechender Rechtsbehelf statthaft ist und im konkreten Fall in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 68, 376 ; 70, 180 ; 91, 93 ; vgl. auch BVerfGE 5, 17 ; 107, 299 ).

    Dass Rechtsprechung zugunsten der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs für die gegebene Fallgestaltung noch nicht vorliegt, genügt regelmäßig nicht, um die Anrufung der Fachgerichte als von vornherein aussichtslos anzusehen (vgl. BVerfGE 70, 180 ).

  • VG Berlin, 23.09.2020 - 6 L 194.20

    Deutsch-russisches Liebespaar in Zeiten von Corona: Einreise nur möglich bei

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2021 - 2 BvR 572/21
    Der Rechtsschutz anlässlich eines konkreten Einreiseversuchs sei nicht hinreichend effektiv, auch weil es möglich sei, dass die Luftfahrtgesellschaft bereits die Beförderung verweigere und es dadurch nicht zu einem verwaltungsgerichtlich überprüfbaren Vollzugsakt an der deutschen Grenze käme (VG Berlin, Beschluss vom 23. September 2020 - 6 L 194/20 -, juris, Rn. 18 f. m.w.N.).

    Entsprechend dem bereits erwähnten Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin dürfte hierfür die Feststellungsklage statthaft sein (VG Berlin, Beschluss vom 23. September 2020 - 6 L 194/20 -, juris, Rn. 19 ff.).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2021 - 2 BvR 572/21
    1. Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine unmittelbare und gegenwärtige Verletzung in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht möglich erscheint (BVerfGE 89, 155 ; 99, 84 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2021 - 2 BvR 572/21
    Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2021 - 2 BvR 572/21
    Das gilt auch, wenn zweifelhaft ist, ob ein entsprechender Rechtsbehelf statthaft ist und im konkreten Fall in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 68, 376 ; 70, 180 ; 91, 93 ; vgl. auch BVerfGE 5, 17 ; 107, 299 ).
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2021 - 2 BvR 572/21
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe dargelegt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (BVerfGE 140, 229 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2021 - 2 BvR 572/21
    Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2021 - 2 BvR 572/21
    1. Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine unmittelbare und gegenwärtige Verletzung in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht möglich erscheint (BVerfGE 89, 155 ; 99, 84 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2021 - 2 BvR 572/21
    Das gilt auch, wenn zweifelhaft ist, ob ein entsprechender Rechtsbehelf statthaft ist und im konkreten Fall in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 68, 376 ; 70, 180 ; 91, 93 ; vgl. auch BVerfGE 5, 17 ; 107, 299 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2021 - 2 BvR 572/21
    Das gilt auch, wenn zweifelhaft ist, ob ein entsprechender Rechtsbehelf statthaft ist und im konkreten Fall in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 68, 376 ; 70, 180 ; 91, 93 ; vgl. auch BVerfGE 5, 17 ; 107, 299 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21

    Einreisebeschränkungen für Drittstaatenangehörige trotz Impfung mit Sinovac

    Die gegen die beiden gerichtlichen Entscheidungen erhobene Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7. April 2021 (2 BvR 572/21) nicht zur Entscheidung an.
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