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   BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 1978/19   

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https://dejure.org/2020,20963
BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 1978/19 (https://dejure.org/2020,20963)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.2020 - 1 BvR 1978/19 (https://dejure.org/2020,20963)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - 1 BvR 1978/19 (https://dejure.org/2020,20963)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Gehörsverstoß durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gemäß § 495a S 1 ZPO trotz Antrags auf mündliche Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 495a S 1 ZPO, § 495a S 2 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 495a S. 1-2; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung des Gerichts im schriftlichen Verfahren ohne Berücksichtigung eines Antrags einer Partei auf mündliche Verhandlung; Zahlung von Schadenersatz wegen der Beschädigung einer Mikrowelle in einer von dem Mieter ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beantragte mündliche Verhandlung ist durchzuführen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidung im schriftlichen Verfahren - trotz Antrags auf mündliche Verhandlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.06.2018 - 1 BvR 1040/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 1978/19
    Hat eine mündliche Verhandlung aber von Gesetzes wegen stattzufinden, wie dies in den Fällen des § 495a Satz 2 ZPO auf Antrag einer Partei vorgeschrieben ist, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG ein Recht auf Äußerung in der mündlichen Verhandlung und zugleich auf deren Durchführung durch das Gericht (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2018 - 1 BvR 1040/17 -, Rn. 8 m.w.N.).

    Unterbleibt eine einfachrechtlich zwingend gebotene mündliche Verhandlung, kann in aller Regel nicht ausgeschlossen werden, dass bei Durchführung der mündlichen Verhandlung eine andere Entscheidung ergangen wäre, weil die mündliche Verhandlung grundsätzlich den gesamten Streitstoff in prozess- und materiellrechtlicher Hinsicht zum Gegenstand hat und je nach Prozesslage, Verhalten der Gegenseite und Hinweisen des Gerichts zu weiterem Sachvortrag, Beweisanträgen und Prozesserklärungen führen kann, ohne dass dies im Einzelnen sicher vorhersehbar wäre (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2018 - 1 BvR 1040/17 -, Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 1978/19
    a) Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt nicht unmittelbar ein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 112, 185 ; stRspr).

    Vielmehr ist es Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, in welcher Weise rechtliches Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 89, 381 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 1978/19
    Zudem lehnte das Amtsgericht die Aktivlegitimation der Beschwerdeführerin auch für sich genommen gehörswidrig ab, denn es stellte mit dem ohne vorherigen Hinweis erfolgten Rückgriff auf die gesonderte Eigentumsfähigkeit der Mikrowelle auf einen Gesichtspunkt ab, der von den Parteien zuvor nicht thematisiert worden war und mit dessen Bedeutung sie nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchten (vgl. dazu BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 1978/19
    a) Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt nicht unmittelbar ein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 112, 185 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 1978/19
    Zudem lehnte das Amtsgericht die Aktivlegitimation der Beschwerdeführerin auch für sich genommen gehörswidrig ab, denn es stellte mit dem ohne vorherigen Hinweis erfolgten Rückgriff auf die gesonderte Eigentumsfähigkeit der Mikrowelle auf einen Gesichtspunkt ab, der von den Parteien zuvor nicht thematisiert worden war und mit dessen Bedeutung sie nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchten (vgl. dazu BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 1978/19
    Insbesondere könnte ergänzender Sachvortrag entgegen der Auffassung des Amtsgerichts auch nicht als verspätet zurückgewiesen werden, da eine etwaige Verspätung angesichts der weiterhin ausstehenden mündlichen Verhandlung für eine Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits offenkundig nicht ursächlich wäre (vgl. BVerfGE 75, 302 ).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 1978/19
    Das Bundesverfassungsgericht prüft auch die mögliche Verletzung eines nicht ausdrücklich benannten Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts, sofern dessen Verletzung der Sache nach hinreichend substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 79, 174 ; BVerfGK 19, 306 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2016 - 2 BvR 175/16 -, Rn. 39).
  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 1978/19
    Das Bundesverfassungsgericht prüft auch die mögliche Verletzung eines nicht ausdrücklich benannten Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts, sofern dessen Verletzung der Sache nach hinreichend substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 79, 174 ; BVerfGK 19, 306 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2016 - 2 BvR 175/16 -, Rn. 39).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 1978/19
    Vielmehr ist es Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, in welcher Weise rechtliches Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 1978/19
    Das Bundesverfassungsgericht prüft auch die mögliche Verletzung eines nicht ausdrücklich benannten Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts, sofern dessen Verletzung der Sache nach hinreichend substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 79, 174 ; BVerfGK 19, 306 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2016 - 2 BvR 175/16 -, Rn. 39).
  • BSG, 22.09.2020 - B 5 R 161/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Rechtliches Gehör kann nicht nur in einer mündlichen Verhandlung gewährt werden und aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt kein Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (stRspr, vgl jüngst BVerfG Beschluss vom 7.7.2020 - 1 BvR 1978/19 - juris RdNr 9 mwN) .
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