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   BVerfG, 08.11.2000 - 1 BvR 1577/00   

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https://dejure.org/2000,4010
BVerfG, 08.11.2000 - 1 BvR 1577/00 (https://dejure.org/2000,4010)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.2000 - 1 BvR 1577/00 (https://dejure.org/2000,4010)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 2000 - 1 BvR 1577/00 (https://dejure.org/2000,4010)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Bundesverfassungsgericht - Bundesaufsichtsamt - Kreditwesen - Anlagemodell - Einlagengeschäft - Bankgeschäft - Schwerer Nachteil

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; KWG § 32; ; KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; KWG § 37; ; KWG § 49; ; KWG § 54 Abs. 1 Nr. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen Untersagung des Einlagengeschäfts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 414
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2000 - 1 BvR 1577/00
    Ist dies nicht der Fall, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2000 - 1 BvR 1577/00
    Ist dies nicht der Fall, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00

    Effektiver Rechtsschutz und sofortige Vollziehung einer Aufsichtsmaßnahme gem

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine sofort vollziehbare Untersagung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (im Folgenden: Bundesaufsichtsamt), das Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl I S. 2776; im Folgenden: Kreditwesengesetz - KWG) zu betreiben, und gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, mit denen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt worden ist (zum Sachverhalt im Einzelnen vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2001, S. 414 f.).

    Die Kammer hat den mit der Verfassungsbeschwerde verbundenen Antrag der Beschwerdeführerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 8. November 2000 abgelehnt (vgl. NJW-RR 2001, S. 414).

  • VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 CS 08.1417

    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

    Dabei sind insbesondere auch die Folgen, die entstünden, wenn eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung erginge, und die Folgen, wenn eine solche nicht erginge, abzuwägen (vgl. BVerfG vom 8.11.2000 NJW-RR 2001, 414 und vom 17.9.1998 BVerfGE 99, 57).
  • VGH Bayern, 29.09.2011 - 12 CS 11.2022

    Seniorenheim in Inzell muss vorläufig schließen

    Dabei sind die Folgen für die zu schützenden Rechtsgüter der Antragstellerin einerseits und des Antragsgegners und der Bewohner oder Bewohnerinnen andererseits, die entstünden, wenn eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung erginge, und die Folgen für die Rechtsgüter der Antragstellerin, wenn eine solche nicht erginge, abzuwägen (vgl. BVerfG vom 14.8.2003 NJW 2003, 3689, vom 22.2.2002 NJW 2002, 2225, vom 8.11.2000 NJW-RR 2001, 414 und vom 17.9.1998 BVerfGE 99, 57; vgl. auch BVerwG vom 7.8.2002 NVwZ-RR 2003, 66).
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