Rechtsprechung
BVerfG, 13.07.2021 - 2 BvR 1214/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 4 GRCh; § 32 Abs. 1 BVerfGG
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Rumänien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (unionsgrundrechtliches Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung; hinreichende Prüfung der konkret zu erwartenden Haftbedingungen; Einholung von ... - openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 4 EUGrdRCh, Art 3 MRK
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an Rumänien - mögliche Verletzung des Verbots unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Art 4 EUGrdRCh) - Folgenabwägung
- rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an Rumänien - mögliche Verletzung des Verbots unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Art 4 EUGrdRCh) - Folgenabwägung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an Rumänien; mögliche Verletzung des Verbots unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Art. 4 EUGrdRCh); Folgenabwägung
- rechtsportal.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an Rumänien; mögliche Verletzung des Verbots unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Art. 4 EUGrdRCh); Folgenabwägung
- datenbank.nwb.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an Rumänien - mögliche Verletzung des Verbots unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Art 4 EUGrdRCh) - Folgenabwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 13.07.2021 - 2 BvR 1214/21
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke …
Auszug aus BVerfG, 13.07.2021 - 2 BvR 1214/21
Es erscheint vielmehr möglich, dass die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 4 GRCh verletzt, weil das Gericht seiner Verpflichtung nach Art. 4 GRCh, auf der zweiten Prüfungsstufe im Einzelfall zu prüfen und durch zusätzliche Informationen aufzuklären, ob der Beschwerdeführer nach seiner Überstellung in einer rumänischen Haftanstalt einer Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sein wird, nicht hinreichend nachgekommen ist (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 - u.a., Rn. 42 ff.). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 13.07.2021 - 2 BvR 1214/21
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
Auszug aus BVerfG, 13.07.2021 - 2 BvR 1214/21
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
Auszug aus BVerfG, 13.07.2021 - 2 BvR 1214/21
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ). - BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
Auszug aus BVerfG, 13.07.2021 - 2 BvR 1214/21
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
Auszug aus BVerfG, 13.07.2021 - 2 BvR 1214/21
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - …
Auszug aus BVerfG, 13.07.2021 - 2 BvR 1214/21
Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 13.07.2021 - 2 BvR 1214/21
Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr). - BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Auszug aus BVerfG, 13.07.2021 - 2 BvR 1214/21
Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr). - BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
- BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
- BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …