Rechtsprechung
BVerfG, 13.11.2018 - 1 BvR 1223/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverfassungsgericht
Kein Verstoß der Kriterien für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe gegen Art. 3 Abs. 1 GG
- Jurion
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.d. Anrechnung des Einkommens der Eltern bei der Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.d. Anrechnung des Einkommens der Eltern bei der Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Nichtannahmebeschluss: Zur Anwendung des § 67 Abs 5 S 2 SGB III (juris: SGB 3) in Fällen, in denen das angerechnete Elterneinkommen den Unterhaltsanspruch des Kindes übersteigt - Verletzung des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) infolge Nichtanwendung des § 67 Abs 5 S 2 SGB 3 in jenen Fällen nicht hinreichend substantiiert dargelegt - Berücksichtigung des Kriteriums der Gefährdung der Berufsausbildung (§ 68 Abs 1 SGB 3) geboten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Kein Verstoß der Kriterien für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe gegen Art. 3 Abs. 1 GG
- juris.de (Pressemitteilung)
Kriterien für Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe verfassungsgemäß
- Jurion (Kurzinformation)
Kein Verstoß der Kriterien für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe gegen Art. 3 Abs. 1 GG
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kriterien für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe verfassungsgemäß - Kein Verstoß gegen Art. 3 Abs.1 GG
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 22.10.2015 - S 28 AL 36/14
- LSG Sachsen, 23.03.2017 - L 3 AL 282/15
- BSG, 06.02.2018 - B 11 AL 67/17 B
- BVerfG, 13.11.2018 - 1 BvR 1223/18