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   BVerfG, 15.02.2018 - 2 BvR 253/18   

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https://dejure.org/2018,3001
BVerfG, 15.02.2018 - 2 BvR 253/18 (https://dejure.org/2018,3001)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2018 - 2 BvR 253/18 (https://dejure.org/2018,3001)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 2 BvR 253/18 (https://dejure.org/2018,3001)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung eines Beschlusses im Unterbringungsverfahren bezüglich der Untersuchung der betroffenen Person in deren Wohnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 7 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 317 FamFG, § 321 Abs 1 S 1 FamFG
    Erlass einer eA zur Aussetzung eines Beschlusses im Unterbringungsverfahren bzgl der Untersuchung der betroffenen Person (§ 321 FamFG) in deren Wohnung - Verletzung von Art 13 GG möglich - Folgenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der betreuungsgerichtlichen Anordnung der Untersuchung des Betroffenen im Wohnhaus zur Vorbereitung der Erstellung eines Gutachtens zu Fragen der Unterbringungsbedürftigkeit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringungsverfahren, Durchsuchung der Wohnung, Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Begutachtung

  • rewis.io

    Erlass einer eA zur Aussetzung eines Beschlusses im Unterbringungsverfahren bzgl der Untersuchung der betroffenen Person (§ 321 FamFG) in deren Wohnung - Verletzung von Art 13 GG möglich - Folgenabwägung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13
    Verfassungsbeschwerde bzgl. der betreuungsgerichtlichen Anordnung der Untersuchung des Betroffenen im Wohnhaus zur Vorbereitung der Erstellung eines Gutachtens zu Fragen der Unterbringungsbedürftigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer eA zur Aussetzung eines Beschlusses im Unterbringungsverfahren bzgl der Untersuchung der betroffenen Person (§ 321 FamFG) in deren Wohnung - Verletzung von Art 13 GG möglich - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untersuchungsanordnung im Unterbringungsverfahren - und die Verfassungsbeschwerde der Verfahrenspflegerin

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Unterbringung: Untersuchung der betroffenen Person in deren Wohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 622
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 05.12.2016 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2018 - 2 BvR 253/18
    aa) Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig, insbesondere ist die Beschwerdeführerin bereits aufgrund ihrer bisherigen einfachgerichtlichen Bestellung als Verfahrenspflegerin befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen und mit dieser - ausnahmsweise - Rechte der Betroffenen in eigenem Namen geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2013 - 1 BvR 372/13 -, juris, Rn. 4 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2016 - 1 BvR 2569/16 -, juris, Rn. 39; Engelhardt, in: Keidel, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 158 Rn. 44a).
  • BVerfG, 22.05.2013 - 1 BvR 372/13

    Verfahrenspflegschaft gem § 276 Abs 1 FamFG umfasst jedenfalls in

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2018 - 2 BvR 253/18
    aa) Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig, insbesondere ist die Beschwerdeführerin bereits aufgrund ihrer bisherigen einfachgerichtlichen Bestellung als Verfahrenspflegerin befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen und mit dieser - ausnahmsweise - Rechte der Betroffenen in eigenem Namen geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2013 - 1 BvR 372/13 -, juris, Rn. 4 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2016 - 1 BvR 2569/16 -, juris, Rn. 39; Engelhardt, in: Keidel, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 158 Rn. 44a).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2018 - 2 BvR 253/18
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2018 - 2 BvR 253/18
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2018 - 2 BvR 253/18
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2018 - 2 BvR 253/18
    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2018 - 2 BvR 253/18
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2018 - 2 BvR 253/18
    Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2018 - 2 BvR 253/18
    Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2018 - 2 BvR 253/18
    Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen einer Anhörung

    Mit Beschluss vom 15. Februar 2018 - 2 BvR 253/18 - setzte die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts auf Antrag der Beschwerdeführerin den Beschluss des Amtsgerichts Soltau vom 8. Februar 2018 bis zur Entscheidung über die Hauptsache einstweilen aus.

    a) Die Beschwerdeführerin ist bereits aufgrund ihrer einfachrechtlichen Bestellung als Verfahrenspflegerin befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen und mit dieser - ausnahmsweise - Rechte der Betroffenen in eigenem Namen wahrzunehmen (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2018 - 2 BvR 253/18 -, juris, Rn. 10 ff.).

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