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   BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 372/05   

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https://dejure.org/2005,5957
BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 372/05 (https://dejure.org/2005,5957)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2005 - 2 BvR 372/05 (https://dejure.org/2005,5957)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 2 BvR 372/05 (https://dejure.org/2005,5957)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Art 13 GG iVm dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durch Anordnung der Durchsuchung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung trotz anderweitiger Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Verhältnismäßigkeit einer im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durchgeführten strafprozessualen Wohnungsdurchsuchung; Konkretisierung und Umfang der behördlichen Aufklärungspflicht nach § 88 Abgabenordnung (AO)

  • Judicialis

    GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2006, 565
  • AnwBl 2006, 209
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 372/05
    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen; dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

    d) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 372/05
    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    d) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 372/05
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).

    d) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 372/05
    d) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 372/05
    Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich auf Grund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 372/05
    d) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 372/05
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2020 - 2 U 87/20
    Es ist nicht erkennbar, dass diejenigen Unterlagen und Informationen, die nach dem Beschluss bei dem Kläger zu finden waren, in anderen der Steuerfahndung zugänglichen Akten vorhanden gewesen wären (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2005 - 2 BvR 372/05, StV 2006, 565), etwa den Steuerakten des Klägers.
  • LG Wuppertal, 18.08.2008 - 23 Qs 293/08

    Rechtswidrige Durchsuchungsanordnung mangels hinreichender Verdachtsgründe in

    Damit aber lagen im Hinblick auf den Beschwerdeführer bei zutreffender Würdigung des Sachverhalts keine Verdachtsgründe vor, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichten und die Anordnung einer Durchsuchung seiner Person und des von ihm belegten Zimmers rechtfertigen konnten (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 15.12.2005 - 2 BvR 372/05).
  • LG Leipzig, 18.10.2006 - 6 Qs 91/06
    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfG a.a.O; in StV 2006, 565).
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