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   BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvR 1148/76   

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BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvR 1148/76 (https://dejure.org/1979,695)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.1979 - 2 BvR 1148/76 (https://dejure.org/1979,695)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 1979 - 2 BvR 1148/76 (https://dejure.org/1979,695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen bei der Nichtannahme der Revision - § 554b Abs. 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 50, 115
  • NJW 1979, 533
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvR 1148/76
    Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist im wesentlichen die bereits im Beschluß des Senats vom 9. August 1978 - 2 BvR 831/76 - (EuGRZ 1979, S. 9 ) entschiedene Frage, welche verfassungsrechtlichen Grenzen bei der Entscheidung über die Nichtannahme der Revision gemäß § 554b Abs. 1 ZPO zu beachten sind.

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 9. August 1978 - 2 BvR 831/76 - (EuGRZ 1979, S. 9 ) festgestellt hat, gebieten das Rechtsstaatsprinzip und der Gleichheitssatz des Grundgesetzes, § 554b Abs. 1 ZPO dahin auszulegen, daß die Annahme einer Revision ohne grundsätzliche Bedeutung nur dann abgelehnt werden darf, wenn das Rechtsmittel im Endergebnis keine Aussicht auf Erfolg hat.

    Das ergibt sich eindeutig aus der Äußerung des Vorsitzenden des II. Zivilsenats, die der Präsident des Bundesgerichtshofs im Rahmen seiner Stellungnahme im Verfahren 2 BvR 831/76 dem Bundesverfassungsgericht mitgeteilt hat.

    Danach hat sich der II. Zivilsenat im damaligen Ausgangsverfahren nach Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache auf die Prüfung beschränkt, ob ein schwerwiegender Verfahrensfehler vorliege und ob die vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Folgerungen im Ergebnis mindestens vertretbar gewesen seien (vgl. den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1978 - 2 BvR 831/76 - BVerfGE 49, 148 ).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvR 1148/76
    Bei dieser Sachlage ist nicht auszuschließen, daß der angegriffene Beschluß des Bundesgerichtshofs auf einer verfassungswidrigen Auslegung des § 554b Abs. 1 ZPO beruht (vgl. BVerfGE 35, 382 [402, 404]).
  • BGH, 09.11.1976 - III ZR 168/75

    Kosten und Streitwert der Anschlußrevision

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvR 1148/76
    Entsprechend ist der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 9. November 1976 (JZ 1977, S. 105 [106]) von der Erwägung ausgegangen, § 554b Abs. 1 ZPO gebe dem Revisionsgericht - in Grenzen - die Möglichkeit, "seine Arbeitsbelastung selbst ... zu steuern", seine Entscheidung richte sich daher - neben anderen Kriterien - "nach Umständen, die von der jeweiligen Rechtssache unabhängig" seien.
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvR 1148/76
    Für eine selbständige Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz fehlen alle Voraussetzungen (vgl. § 93 Abs. 2 BVerfGG ; BVerfGE 1, 97 LS 2).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    b) In seinem Beschluß vom 16. Januar 1979 - 2 BvR 1148/76 - (BVerfGE 50, 115 ) hat der Zweite Senat ausgesprochen, daß die Annahme einer Revision ohne grundsätzliche Bedeutung nur dann abgelehnt werden dürfe, wenn das Rechtsmittel nach der in diesem Stadium gebotenen Prüfung im Endergebnis keine Aussicht auf Erfolg habe.
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    bb) Weiter ist geklärt, dass in den Fällen, in denen die verfassungskonforme Auslegung von Regelungen über den Zugang zur Revisionsinstanz in Zivilsachen die Prüfung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels erfordert, die Vornahme dieser Prüfung - wenn auch nur knapp und unter Verweis auf den Umstand als solchen - in den Gründen der Entscheidung zu dokumentieren ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 50, 115 ; 50, 287 ; 55, 205 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. Januar 1981 - 1 BvR 1364/78 -, GRUR 1981, S. 295; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 1988 - 2 BvR 911/88 -, FamRZ 1989, S. 145; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 1989 - 2 BvR 1059/89 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1998 - 1 BvR 968/97 -, NJW 1998, S. 3484; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/98 -, NJW 1999, S. 207 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2000 - 1 BvR 12/00 -, juris, Rn. 2 f.).

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen beider Vorschriften an die Erfolgsprüfung der Revision (zu § 554b ZPO a.F. BVerfGE 49, 148 ; 50, 115 ; 50, 287 ; 54, 277 ; 55, 205 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. Januar 1981 - 1 BvR 1364/78 -, GRUR 1981, S. 295; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 1988 - 2 BvR 911/88 -, FamRZ 1989, S. 145; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1998 - 1 BvR 968/97 -, NJW 1998, S. 3484; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/98 -, NJW 1999, S. 207 f.) decken sich in der hier zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO beschriebenen Konstellation des Wegfalls des Zulassungsgrundes vor Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (daher nicht übertragbar BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1992 - 1 BvR 974/92 -, NVwZ 1993, S. 358).

    Dieser Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch führt zur Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an den Bundesgerichtshof (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 50, 115 ; 55, 205 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. Januar 1981 - 1 BvR 1364/78 -, GRUR 1981, S. 295).

    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, mittels einer solchen Prüfung die Nichtzulassungsentscheidung des Bundesgerichtshofs in verfassungsrechtlich gebotenem Rahmen nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 50, 115 ).

    Lässt sich dies der Entscheidung oder dem Vorgang selbst nicht entnehmen und muss davon ausgegangen werden, dass dem Beschluss des Bundesgerichtshofs eine verfassungskonforme Interpretation des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht zugrunde gelegen hat, so bleibt, um die darin liegende Verletzung der Verfassung zu beseitigen, nur die Aufhebung des Nichtzulassungsbeschlusses und die Zurückverweisung der Sache an den Bundesgerichtshof (§ 95 Abs. 2 BVerfGG; vgl. BVerfGE 50, 115 ).

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde auch gegen die Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts (dazu BVerfGE 50, 115 ) richtet, ist ihre Annahme zur Entscheidung weder wegen grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung noch zur Durchsetzung der verfassungsmäßigen Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 BVerfGG).

  • BVerfG, 19.12.2017 - 2 BvR 424/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pflicht zur Anrufung des

    Vielmehr ist in einem solchen Fall eine Ausnahme von der Vorlagepflicht nicht anzunehmen, wenn Zweifel an dem Vorliegen von Ausnahmegründen bestehen (vgl. BVerfGE 50, 115 ; 55, 205 ).
  • BVerfG, 28.06.2012 - 1 BvR 2952/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, ob dieses Urteil wegen eines vom Berufungsgericht nicht hinreichend beachteten "strukturellen Ungleichgewichts" zwischen den Vertragspartnern mit Art. 2 Abs. 1 GG unvereinbar ist, wie der Beschwerdeführer meint, bedarf es daher hier nicht (vgl. BVerfGE 50, 115 ).
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3238/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, ob diese Urteile wegen eines vom jeweiligen Landgericht beziehungsweise Berufungsgericht nicht hinreichend beachteten "strukturellen Ungleichgewichts" zwischen den Vertragspartnern mit Art. 2 Abs. 1 GG unvereinbar ist, wie die Beschwerdeführer meinen, bedarf es daher hier nicht (vgl. BVerfGE 50, 115 ).
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 2953/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, ob die Urteile wegen eines von diesen Gerichten nicht hinreichend beachteten "strukturellen Ungleichgewichts" zwischen den Vertragspartnern mit Art. 2 Abs. 1 GG unvereinbar ist, wie die Beschwerdeführer meinen, bedarf es daher hier nicht (vgl. BVerfGE 50, 115 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Der Senat hat ferner in seinem Beschluß vom 16. Januar 1979 - 2 BvR 1148/76 - (EuGRZ 1979, S 98) ausgeführt, daß eine Revision im Endergebnis auch dann keinen Erfolg verspreche, wenn zwar an sich auf Grund revisionsrechtlich relevanter Fehler die Aufhebung des angegriffenen Urteils und die Zurückverweisung der Sache geboten wäre, dies jedoch nicht zu einem anderen Ergebnis des Rechtsstreits führen würde.
  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Nichtannahme einer Revision

    Er ist daher aufzuheben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückzuverweisen (vgl. BVerfGE 50, 115 [124]).
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3236/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, ob diese Urteile wegen eines vom jeweiligen Landgericht beziehungsweise Berufungsgericht nicht hinreichend beachteten "strukturellen Ungleichgewichts" zwischen den Vertragspartnern mit Art. 2 Abs. 1 GG unvereinbar ist, wie die Beschwerdeführer meinen, bedarf es daher hier nicht (vgl. BVerfGE 50, 115 ).
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3240/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, ob dieses Urteil wegen eines vom Berufungsgericht nicht hinreichend beachteten "strukturellen Ungleichgewichts" zwischen den Vertragspartnern mit Art. 2 Abs. 1 GG unvereinbar ist, wie die Beschwerdeführer meinen, bedarf es daher hier nicht (vgl. BVerfGE 50, 115 ).
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3237/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 2954/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

  • BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung einer

  • BGH, 14.11.2002 - IX ZR 392/99

    Zinseszinsen

  • BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 1183/95

    Grundsatz des fairen Verfahrens und Änderung einer jahrelangen gerichtlichen

  • BGH, 09.07.1992 - IX ZR 208/91

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte

  • BGH, 06.11.1987 - III ZR 25/87

    Fälligkeit eines Darlehensrückzahlungsanspruchs

  • BGH, 24.10.1985 - III ZR 113/84

    Anspruch auf Ersatz der im Zuschlagsbeschwerdeverfahren entstandenen

  • BGH, 30.05.1985 - III ZR 166/84

    Entstehung eines Darlehensanspruchs - Urkundsbeweis für eine Vollmacht zur

  • BGH, 11.03.1993 - IX ZR 38/92

    Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 01.10.1987 - III ZR 71/87

    Anforderungen an Verzug mit Rückzahlung eines Darlehens bei Kündigung -

  • BGH, 07.11.1984 - IVa ZR 20/84

    Falschberechnung der Zinsen durch das Berufungsgericht als unbeachtlicher

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