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   BVerfG, 16.10.2018 - 1 BvR 896/17   

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https://dejure.org/2018,36502
BVerfG, 16.10.2018 - 1 BvR 896/17 (https://dejure.org/2018,36502)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.2018 - 1 BvR 896/17 (https://dejure.org/2018,36502)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 1 BvR 896/17 (https://dejure.org/2018,36502)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 495a S 1 ZPO
    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Halbierung des Regelwertes für stattgebende Kammerentscheidungen bei Verfassungsbeschwerden gegen im vereinfachten Verfahren (§ 495a ZPO) ergangene Entscheidungen

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin

  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Halbierung des Regelwertes für stattgebende Kammerentscheidungen bei Verfassungsbeschwerden gegen im vereinfachten Verfahren (§ 495a ZPO) ergangene Entscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    RVG § 14 Abs. 1 ; RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Festsetzung des Gegenstandswerts für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin

  • datenbank.nwb.de

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Halbierung des Regelwertes für stattgebende Kammerentscheidungen bei Verfassungsbeschwerden gegen im vereinfachten Verfahren (§ 495a ZPO) ergangene Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.01.2017 - 1 BvR 1304/13

    Gegenstandswertfestsetzung betreffend eine Streitigkeit aus dem Arztvertragsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2018 - 1 BvR 896/17
    In der Regel beträgt der Gegenstandswert bei stattgebenden Kammerentscheidungen nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer 25.000 EUR, bei Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren nach § 495a ZPO ergangene Entscheidungen aber 12.500 EUR (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 -, juris, Rn. 2 ff.).
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