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   BVerfG, 16.11.2007 - 1 BvR 2818/07   

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https://dejure.org/2007,9432
BVerfG, 16.11.2007 - 1 BvR 2818/07 (https://dejure.org/2007,9432)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.2007 - 1 BvR 2818/07 (https://dejure.org/2007,9432)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 2007 - 1 BvR 2818/07 (https://dejure.org/2007,9432)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Im Hinblick auf den Grundsatz der Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den Anspruch aus § 54g UrhG (in der Fassung vom 26.10.2007) auf Kontrolle des urheberrechtlich Berechtigten gegenüber einem Lohnkopierbetrieb

  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur des Kontrollanspruchs nach § 54g UrhG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 31. Oktober 2007; Verfassungsbeschwerde gegen den Kontrollanspruch in § 54g Urheberrechtsgesetz (UrhG); ...

  • Judicialis

    GG Art. 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 54g; GG Art. 13 Abs. 1
    Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Möglichkeit von Kontrollbesuchen des Urhebers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 2008, 682
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2007 - 1 BvR 2818/07
    Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Kontroll- und Betretungsrechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich bereits geklärt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 97, 228 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 -, EuGRZ 2007, S. 486 ).

    Hierbei werden die vom Bundesverfassungsgericht hierzu aufgestellten allgemeinen Grundsätze (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 97, 228 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 -, EuGRZ 2007, S. 486 ) zu beachten sein.

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2007 - 1 BvR 2818/07
    Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Kontroll- und Betretungsrechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich bereits geklärt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 97, 228 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 -, EuGRZ 2007, S. 486 ).

    Hierbei werden die vom Bundesverfassungsgericht hierzu aufgestellten allgemeinen Grundsätze (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 97, 228 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 -, EuGRZ 2007, S. 486 ) zu beachten sein.

  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05

    Kein Betretungs- und Besichtigungsrecht der Handwerkskammern bei

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2007 - 1 BvR 2818/07
    Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Kontroll- und Betretungsrechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich bereits geklärt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 97, 228 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 -, EuGRZ 2007, S. 486 ).

    Hierbei werden die vom Bundesverfassungsgericht hierzu aufgestellten allgemeinen Grundsätze (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 97, 228 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 -, EuGRZ 2007, S. 486 ) zu beachten sein.

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2007 - 1 BvR 2818/07
    Danach ist die Verfassungsbeschwerde auch eines beschwerdebefugten Beschwerdeführers unzulässig, wenn er vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die allgemein zuständigen Gerichte erlangen kann (vgl. BVerfGE 102, 197 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2007 - 1 BvR 2818/07
    a) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2007 - 1 BvR 2818/07
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 187/01

    "Kontrollbesuch"; Rechtstellung der Verwertungsgesellschaft; Recht zur Kontrolle

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2007 - 1 BvR 2818/07
    Ausweislich der Gesetzesbegründung (BTDrucks 16/1828 S. 31) handelt es sich bei dieser Neuregelung um die Reaktion des Gesetzgebers auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2003 (Az. I ZR 187/01, GRUR 2004, S. 420), nach dem es einer Verwertungsgesellschaft untersagt sei, gegen den Willen des Geschäftsinhabers die Geschäftsräume eines Kopierladens zu betreten, um die bereitgehaltenen Fotokopiergeräte zu erfassen und zu kontrollieren.
  • BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 848/08

    Keine Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch das gerichtliche Gebot, in den

    Im Ergebnis hat das Landgericht einen Ausgleich zwischen dem Kontrollanspruch des Berechtigten aus § 54g UrhG n.F. und dem Recht des Kontrollierten aus Art. 13 Abs. 1 GG erzielt, der die hinreichende Berücksichtigung der von der Beschwerdeführerin angeführten Interessen der Vertraulichkeit der von ihr zu vervielfältigenden Unterlagen erlaubt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. November 2007 - 1 BvR 2818/07 -).
  • LG Braunschweig, 16.04.2008 - 9 O 679/08
    Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 16.11.2007 ( 1 BvR 2818/07 ) bereits mit der neuen Vorschrift des § 54g UrhG befasst und unter Bezugnahme auf seine frühere Rechtsprechung ( Bundesverfassungsgericht NJW 1971, 2299) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Kontrollbesuchsrecht vor den Fachgerichten durchgesetzt werden muss und diese unter Beachtung des Grundrechts aus Art. 13 GG und der Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zu Besichtigungsansprüchen entscheiden müssen wobei folgende Voraussetzungen zu beachten seien:.

    Es ist im Einzelfall ein Ausgleich zwischen dem Kontrollanspruch des Berechtigten und dem Recht des Kontrollierten aus Art. 13, Abs. 1 GG zu erzielen (BverfG 1 BvR 2818/07).

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