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   BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17   

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BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17 (https://dejure.org/2017,996)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17 (https://dejure.org/2017,996)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 (https://dejure.org/2017,996)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität (§ 90 Abs 2 BVerfGG) gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz - zudem unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Erschöpfung des Rechtswegs bzgl. Räumungsentscheidung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität (§ 90 Abs 2 BVerfGG) gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz - zudem unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Erschöpfung des Rechtswegs bzgl. Räumungsentscheidung

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; BVerfGG § 90 Abs. 2
    Statthaftigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Erschöpfung des Rechtswegs bzgl. Räumungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität (§ 90 Abs 2 BVerfGG) gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz - zudem unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eilrechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht - und ihre Subsidiarität

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17
    Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass ihr ein Zuwarten bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts nach dem Rechtsgedanken des § 90 Abs. 2 BVerfGG nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde.

    Schließlich ist das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlos vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die vorläufige Zulassung zur

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NVwZ 2014, S. 882 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2016 - 1 BvQ 42/16 -, juris, Rn. 2).

    Erst recht dient es nicht dazu, das fachgerichtliche Verfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NVwZ 2014, S. 882 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 22.09.2016 - 2 BvQ 52/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Versagung medizinischer

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NVwZ 2014, S. 882 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2016 - 1 BvQ 42/16 -, juris, Rn. 2).

    Erst recht dient es nicht dazu, das fachgerichtliche Verfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NVwZ 2014, S. 882 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 13.10.2016 - 1 BvQ 42/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend den Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NVwZ 2014, S. 882 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2016 - 1 BvQ 42/16 -, juris, Rn. 2).

    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist zudem nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2013 - 1 BvQ 44/13 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2016 - 2 BvQ 1/16 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2016 - 1 BvQ 42/16 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. November 2016 - 1 BvQ 46/16 -, juris, Rn. 3).

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17
    Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass ihr ein Zuwarten bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts nach dem Rechtsgedanken des § 90 Abs. 2 BVerfGG nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17
    Eine einstweilige Anordnung kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ergehen, wenn eine Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17
    Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass ihr ein Zuwarten bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts nach dem Rechtsgedanken des § 90 Abs. 2 BVerfGG nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde.
  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17
    Es ist zwar nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17
    Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass ihr ein Zuwarten bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts nach dem Rechtsgedanken des § 90 Abs. 2 BVerfGG nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde.
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17
    Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass ihr ein Zuwarten bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts nach dem Rechtsgedanken des § 90 Abs. 2 BVerfGG nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde.
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

  • BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97

    Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"

  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

  • BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06

    Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag

  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

  • BVerfG, 14.11.2016 - 1 BvQ 46/16

    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

  • BVerfG, 29.10.2013 - 1 BvQ 44/13

    Pflicht einer Schülerin zur Ortsanwesenheit gem § 7 Abs 4a SGB 2 aF iVm § 3

  • BVerfG, 14.01.2016 - 2 BvQ 1/16

    Mangels substantiierter Darlegung Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 12.10.2017 - 2 BvQ 66/17

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich eines

    Erst recht ist es nicht darauf angelegt, das fachgerichtliche Verfahren vorwegzunehmen (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt danach nur in Betracht, wenn der Antragsteller darlegt, bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft zu haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, juris, Rn. 2 m.w.N.).

  • BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 340/19

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität der eA gem § 32 Abs 1 BVerfGG

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder in dessen Vorfeld kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfGE 68, 368 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 107, 395 ; 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, www.bverfg.de, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.11.2020 - 1 BvQ 124/20

    Erfolgloser Eilantrag bezüglich eines verwaltungsgerichtlichen

    Die Antragstellerin hat nicht substantiiert dargelegt (vgl. BVerfGE 122, 63 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, Rn. 4), durch die der gängigen Rechtsprechung und Literatur entsprechende Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts zur Beteiligungsfähigkeit von kommunalen Ratsfraktionen überrascht und damit in ihrem Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) verletzt worden zu sein.
  • BVerfG, 05.09.2019 - 1 BvR 1755/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen Subsidiarität

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder in dessen Vorfeld kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2015, - 1 BvQ 35/15 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2017, - 1 BvQ 4/17 -, Rn. 2).
  • VerfGH Berlin, 21.02.2018 - VerfGH 33 A/18

    Einstweilige Aufrechterhaltung des Aufenthaltsbestimmungsrechts des Vaters für

    Nicht erforderlich ist, dass ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache bereits anhängig ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
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