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   BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1086/21   

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https://dejure.org/2021,35499
BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1086/21 (https://dejure.org/2021,35499)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.2021 - 2 BvR 1086/21 (https://dejure.org/2021,35499)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 2021 - 2 BvR 1086/21 (https://dejure.org/2021,35499)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Willkürverbots durch fachgerichtliche Anwendung einer temporal nicht einschlägigen Norm

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 103m EGInsO, § 272 InsO vom 07.12.2011, § 272 Abs 1 Nr 1 InsO vom 22.12.2020
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch fachgerichtliche Anwendung einer temporal nicht einschlägigen Norm (hier: Anwendung des § 272 InsO nF auf Altverfahren entgegen der Übergangsvorschrift des Art 103m EGInsO)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch fachgerichtliche Anwendung einer temporal nicht einschlägigen Norm (hier: Anwendung des § 272 InsO nF auf Altverfahren entgegen der Übergangsvorschrift des Art 103m EGInsO)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung von Amts wegen nach § 272 InsO a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG ) durch fachgerichtliche Anwendung einer temporal nicht einschlägigen Norm (hier: Anwendung des § 272 InsO nF auf Altverfahren entgegen der Übergangsvorschrift des Art. 103m EGInsO )

  • rechtsportal.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG ) durch fachgerichtliche Anwendung einer temporal nicht einschlägigen Norm (hier: Anwendung des § 272 InsO nF auf Altverfahren entgegen der Übergangsvorschrift des Art. 103m EGInsO )

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch fachgerichtliche Anwendung einer temporal nicht einschlägigen Norm (hier: Anwendung des § 272 InsO nF auf Altverfahren entgegen der Übergangsvorschrift des Art 103m EGInsO)

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung des Willkürverbots durch Nichtberücksichtigung von Art. 103m EGInsO zur Geltung des § 272 InsO a.F. bei Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzesänderungen - und die nicht beachteten Übergangsvorschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2021, 989
  • WM 2021, 1799
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1086/21
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1086/21
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1086/21
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; 112, 185 ).
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZB 10/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Eigenverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1086/21
    § 272 Abs. 2 InsO sieht sowohl nach der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2007 - IX ZB 10/05 -, juris, Rn. 15; Riggert, in: Nerlich/Römermann, Stand: April 2018, § 272 InsO Rn. 6; Zipperer, in: Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl. 2019, § 272 Rn. 7; Kern, in: MüKo/InsO, 4. Aufl. 2020, § 272 Rn. 65 f.) als auch nach der derzeitigen Fassung (vgl. Ellers/Kreutz, in: BeckOK/InsO, 23. Edition, Stand 15. April 2021, § 272 Rn. 33) die sofortige Beschwerde nur vor, wenn ein einzelner Gläubiger die Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung beantragt.
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