Rechtsprechung
   BVerfG, 18.03.2020 - 2 BvR 1273/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6897
BVerfG, 18.03.2020 - 2 BvR 1273/19 (https://dejure.org/2020,6897)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2020 - 2 BvR 1273/19 (https://dejure.org/2020,6897)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2020 - 2 BvR 1273/19 (https://dejure.org/2020,6897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Strafvollzugsrecht (kein Recht von Gefangenen auf Installation eines Sichtschutzvorhangs in einem Einzelhaftraum; Anspruch auf besondere Rücksichtnahme bei Toiletten ohne ausreichenden Sichtschutz)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Installation eines Sichtschutzvorhangs in einer Einzelzelle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 144 Abs 1 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG) durch Unterbringung in einem Einzelhaftraum ohne Sichtschutzabtrennung der Toilette - allerdings Anspruch auf besondere Rücksichtnahme durch Bedienstete der JVA

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG) durch Unterbringung in einem Einzelhaftraum ohne Sichtschutzabtrennung der Toilette - allerdings Anspruch auf besondere Rücksichtnahme durch Bedienstete der JVA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ) durch Unterbringung in einem Einzelhaftraum ohne Sichtschutzabtrennung der Toilette; allerdings Anspruch auf besondere Rücksichtnahme durch Bedienstete ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Unterbringung in einem Einzelhaftraum ohne Sichtschutzabtrennung der Toilette

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG) durch Unterbringung in einem Einzelhaftraum ohne Sichtschutzabtrennung der Toilette - allerdings Anspruch auf besondere Rücksichtnahme durch Bedienstete der JVA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlende Sichtschutzvorhang für die Toilette in der Einzelzelle

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch für Gefängniszellen gilt: Erst anklopfen, dann eintreten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Von Gefängnispersonal wird vorheriges Anklopfen verlangt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 186
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2020 - 2 BvR 1273/19
    Die von dem Beschwerdeführer geschilderte fehlende Abtrennung der Toilette vom übrigen Raum verletzt in Einzelhafträumen auch unter Einbeziehung internationaler Standards nicht den Anspruch des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde, weil grundsätzlich die Möglichkeit besteht, körperliche Bedürfnisse unter Wahrung der eigenen Intimsphäre zu verrichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, Rn. 19 ff.).

    Bei Verstößen gegen dieses Rücksichtnahmegebot können sich die betroffenen Gefangenen beim Anstaltsleiter beschweren (§ 108 StVollzG) oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (§ 109 StVollzG) (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, Rn. 23).

  • BayObLG, 15.02.2023 - 204 StObWs 490/22

    Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens,

    Die fehlende Abtrennung der Toilette vom übrigen Raum verletzt in Einzelhafträumen auch unter Einbeziehung internationaler Standards nicht den Anspruch des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde, weil grundsätzlich die Möglichkeit besteht, körperliche Bedürfnisse unter Wahrung der eigenen Intimsphäre zu verrichten (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. März 2020 - 2 BvR 1273/19 -, NStZ-RR 2020, 186, juris Rn. 3; vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, BVerfGK 12, 422, juris Rn. 19 ff.).

    Bei Verstößen gegen dieses Rücksichtnahmegebot können sich die betroffenen Gefangenen beim Anstaltsleiter beschweren (§ 108 StVollzG) oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (§ 109 StVollzG; vgl. zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. März 2020 - 2 BvR 1273/19 -, NStZ-RR 2020, 186, juris Rn. 3; vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, BVerfGK 12, 422, juris Rn. 4).

  • BayObLG, 03.11.2023 - 204 StObWs 221/23

    Anforderungen an die Haftbedingungen, insbesondere an den Sichtschutz von

    Die fehlende Abtrennung der Toilette vom übrigen Raum verletzt in Einzelhafträumen auch unter Einbeziehung internationaler Standards nicht den Anspruch des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde, weil grundsätzlich die Möglichkeit besteht, körperliche Bedürfnisse unter Wahrung der eigenen Intimsphäre zu verrichten (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18.03.2020 - 2 BvR 1273/19 -, NStZ-RR 2020, 186, juris Rn. 3; vom 13.11.2007 - 2 BvR 939/07 -, BVerfGK 12, 422, juris Rn. 19 ff.).

    Bei Verstößen gegen dieses Rücksichtnahmegebot können sich die betroffenen Gefangenen beim Anstaltsleiter beschweren (§ 108 StVollzG) oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (§ 109 StVollzG; vgl. zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18.03.2020 - 2 BvR 1273/19 -, NStZ-RR 2020, 186, juris Rn. 3; vom 13.11.2007 - 2 BvR 939/07 -, BVerfGK 12, 422, juris Rn. 4).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht